Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81387 eingetragenen e-maxx GmbH, Grundgasse 7, 61267 Neu-Anspach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herzberger wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.03.2015, um 12:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 544/14
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsbeistand Siegfried Müller, Kölner Straße 67, 50226 Frechen – Telefon: 02234 9678 812, Fax: 02234 9678 820 – .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
01.06.2015
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
25.06.2015.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
• zur Person des Insolvenzverwalters,
• zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
• zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
• zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
• zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusätzlicher Hinweis: Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht. Dies gilt insbesondere für die Einberufung von Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ggf. die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Anhörung der Gläubiger nach Ablauf der Abtretungsfrist.
72 IN 544/14
Amtsgericht Köln, 24.03.2015
Hallo, kann man noch zu dieser Person einen Anspruch anmelden. Habe meinen IPod bis heute nicht erhalten.
Hallo,
kann man denn nun als Geschädigter auf Rückzahlung von Beträgen hoffen und wenn ja, wie macht man dieses?
Gruß: T.
Sie müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden! Es steht doch alles in dem Artikel!!!
Okay, alles klar. Ein Anruf bei der Kanzlei brachte die Lösung. Man
schickt mir nun Unterlagen und ich komme dann auf eine Liste von Gläubigern.
Der Artikel ist leider nicht so einfach verständlich, wenn man sich mit Jura
nicht so intensiv befasst hat, wie Sie vielleicht Frau Lauckenmann 😉 .
Ich persönlich habe auch keinerlei Erfahrung als Gläubiger im Insolvenzverfahren und es hätte ja sein können, dass jemand hier dies schon erlebt hat.