DHE GmbH Haus – und Gebäudetechnik; „Aus Kulanz stellen wir Ihnen nur eine Einsatzpauschale in Rechnung.“ Die „Einsatzpauschale“ soll 149,- Euro betragen!“
Frau Petra R. schrieb uns am 2.12.19:
Betreff: DHE GmbH Haus – und Gebäudetechnik Gewerbepark A 10
Nachrichtentext:
Ich habe am 29.08.2019 per Internet nach einem Notdienst für Heizung-Notfall-Löhne gesucht, woraufhin ich auf eine 0800 Nummer gestoßen bin. Als ich diese anrief, wurde ich mit einer Telefonzentrale verbunden und ich dachte das wäre so, wie wenn man einen Arztnotrufdienst anruft. Ich habe nicht geahnt, das sich dahinter eine Firma aus Regensburg verbirgt.Da hätte ich ja niemals angerufen.
Diese Hotline sagte dann, sie würde ihren Handwerker kontaktieren, damit der sich bei mir meldet. Als dieser dann anrief, teilte ich ihm mit, das das Problem bereits behoben sei. Dieser sagte mir dann, es wäre okay, da er ja noch nicht losgefahren sei, aber ich solle nochmal in der Zentrale anrufen und dort Bescheid sagen. Was ich dann auch sofort tat.
Am 28.10.2019 erhielt ich dann von der Firma DHE GmbH Haus – und Gebäudetechnik eine Rechnung. Darin steht:“ Durch Ihre Auftragserteilung ist ein Vertrag zustande gekommen, der nach dem §631 ff. BGB den Anspruch auf Handwerkerlohn begründet. Aus Kulanz stellen wir Ihnen nur eine Einsatzpauschale in Rechnung.“ Die „Einsatzpauschale“ soll 149,- Euro betragen!
Am 11.11.2019 habe ich dann per Brief Einspruch erhoben. Dort habe ich erklärt, das ich nicht einverstanden bin mit der Rechnung und das kein Einsatz und auch keine Fahrtkosten entstanden sind. Das ganze habe ich per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Der Rückschein wurde dann am 15.11.2019 von einer Person namens „Seibel“ bestätigt.
Statt einer Antwort auf meinen Einspruch, erhielt ich dann erneut eine Rechnung (1. Mahnung) am 22.11.2019 (am 26.11.2019 erhalten) von der Fima DHE. Darin steht: „leider konnten wir zu u. a. Rechnung noch keinen Zahlungseingang verbuchen. Wir bitten daher, die Rechnung spätestens innerhalb der nächsten 8 Tage auf unten stehendes Konto zu überweisen.Sollten Sie die Rechnung bereits beglichen haben, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie bitte diese Erinnerung als gegenstandslos.“
So und nun weiß ich nicht , wie es weitergehen soll. Reagieren oder nicht reagieren. Eigentlich müssen die doch erstmal auf das Einschreiben reagieren.
Ich habe auch im Internet nachgeguckt und gesehen das es da wohl öfter Probleme mit der Firma gibt.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
Petra R,
Bei uns verlief es genauso wie in den den vorherigen Schilderungen, eine Forderung über 99.-€ aus Kulanzgründen etc, keine Reaktion unsereseits, dann später kam eine Mahnung der Fa. Irgendwann kam ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Rgb. mit der Forderung über 180.-€.
Wir schrieben an die Kanzlei, sollten wir weiterhin mit Forderungen belästigt werden, würden wir Anzeigestellen.
Jetzt kam ein Schreiben des Anwalts, mit der Zahlung von 85.-€ sei die Angelegenheit erledigt….???
Exakt dassselbe ist bei mir auch passiert. Unglaublich…
Guten Tag, exakt dasselbe bei mir ! Ich war dabei auf der Suche (online) nach einem Schädlingsbekämpfer (30.08.19)
Der Auftrag kam nie Zustande, nur telefonische Auskünfte. Derselbe Inhalt sowohl die Höhe des Betrags als auch der Text ist nun bei mir in der ersten Rechnung zu finden, inzwischen ist nun auch schon die erste Mahnung bei mir.
Guten Tag Petra R.,
alles wohlgeordnet beiseite legen.
Dann erst wieder tätig werden wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen oder ein Gericht Ihnen mitteilt, dass hier Klage eingereicht wurde. Ich glaube nicht, dass diese Firma so etwas macht.
mfg
Norbert