„mein Sohn hat seine Bahncard schriftlich und fristgerecht gekündigt. Die Bahn behauptet, sie hat meinen Brief bzw. meine Kündigung nicht erhalten“
Frau Angelika W. schrieb uns:
Hallo Verbraucherschutz,
mein Sohn hat seine Bahncard schriftlich und fristgerecht gekündigt. Die Bahn behauptet, sie hat meinen Brief bzw. meine Kündigung nicht erhalten, und meinem Sohn eine Rechnung über 41 € zugeschickt. Da mein Sohn zurzeit ein Praxissemester in den USA macht und somit die Bahncard nicht nutzen kann, haben wir die Bahn mehrmals gebeten die angeblich nicht auffindbare Kündigung zu akzeptieren. Der Emailverkehr geht hin und her, ohne einen persönlichen Anprechpartner nur die Bezeichnung ”Ihr Serviceteam”. Nun droht mir die Bahn nach 2 Mahnungen mit einem Inkassoverfahren. Habe ich irgendeine Möglichkeit, dass die Bahn meine Kündigung doch noch anerkennt? Mein Sohn braucht die Bahncard definitiv nicht und kann sie in den USA auch nicht nutzen.
Eine Vollmacht für mich Angelika W. zur Erledigung aller weiteren Schritte liegt der Deutschen Bahn bereits vor.
Vielen Dank für Ihre Mühe
MFG
Angelika W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 13.8.an die DB weiter. Frau W. schrieb uns am 28.8.15:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
Die Bahn hat sich bei mir gemeldet und den Vertrag rückwirkend aus Kulanz aufgelöst.
Die Bahncard habe ich heute per Einschreiben zurückgeschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika W.
Hallo lieber Verbraucherschutz,
ich hatte meine BahnCard am Schalter gekündigt was aber leider nicht beim BahnCard Service angekommen ist. Da ich den Beleg der Kündigung nicht vorliegen habe musste ich am Ende die BahnCard bezahlen. Das war zwar blöd, schien mir aber unausweichlich.
Das Problem ist dass die Bahn ein Inkassoverfahren eingeleitet hat für welches ich ebenfalls die Kosten übernehmen soll. Das finde ich ungerechtfertigt da ich zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens noch dabei war mich mit dem BahnCard Service zu einigen ob ich die BahnCard zu bezahlen oder nicht.
Es wäre nett wenn Sie mir Rat geben könnten.
Viele Grüße,
A. Pöschko
Gleiches Thema:
Bahncard schriftlich fristgerecht aber ohne Einschreiben gekündigt (seit wann geht in Deutschland Post verloren?).
Bahn schickt karte und Rechnung, ich schicke sie zurück, Bahn schickt Mail, Karte und Rechnung, ich schicke zurück…
Heute liegt die dritte Rechnung vor und ich WILL DAS EINFACH NICHT BEZAHLEN, weil es NICHT RICHTIG IST.
Ärgerlich, steht der Konzern so an der Wand, dass er zu solchen Methoden greift?
Antje Schupp, St Augustin.
Hallo,
bei mir ist’s ähnlich: Ich hatte mein BahnCard-Abo (Nr. … 9187) fristgerecht (zum 4.3.2016) per Postbrief gekündigt – kein Einschrieben, weil mir noch nie Briefe abhanden gekommen waren. Dann bekam ich kürzlich von der Bahn eine Rechnung und die neue BahnCard zugesandt. Auf Nachfrage wurde gesagt, eine Kündigung hätten sie nicht erhalten, und selbst nach längerem Hin und Her beharrt die Deutsche Bahn auf ihrem Standpunkt und verweigert eine Akzeptanz der Kündigung.
Ich bin diesbzgl. mit meinem Latein am Ende – vielleicht können Sie noch weiterhelfen?
MfG
Andreas T.
Leider zeigt die DB bei mir kein Entgegenkommen.
Hatte die Bahncard am Schalter gekündigt, bin dann umgezogen,habe mir weiters keine Gedanken gemacht. Meine Kündigung ist „nicht angekommen“, entsprechend hat die Bahn eine neue Bahncard, Rechnung, Mahnungen, Briefe vom Inkasso Büro an meine nicht mehr gültige Adresse gesendet, keine Rücksendung der Post an DB da aus dem Ausland. Nachweis über Kündigung habe ich nach 1.5 Jahren nicht mehr und die DB besteht auf alle Kosten, Mahngebühren, Zinsen…
Wir hatten Ihre Anfrage weiter geleitet und W. erhielt die Information:
Sehr geehrte Frau I.
uns erreichte eine Anfrage von Frau Lauckenmann zu Ihren persönlichen Daten. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese sensiblen Daten nur Ihnen selbst als BahnCard-Inhaber übermitteln.
Möchten Sie, dass Frau Lauckenmann in Zukunft Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhält, Änderungen durchführt bzw. bahn.bonus-Anliegen für Sie regeln kann? Dann bitten wir Sie, uns eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht auszustellen. Alternativ können Sie die Vollmacht einscannen und uns per E-Mail übermitteln.
Ist Frau Lauckenmann Ihr gesetzlicher Vertreter, dann bitten wir Sie, uns einen geeigneten Nachweis zuzusenden.
Wir sind sicher, dass Sie Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahmen haben. Sobald uns die Informationen vorliegen, werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Selbstverständlich gilt dabei das Eingangsdatum Ihrer ersten Nachricht – bitte geben Sie in Ihrer Antwort unser Zeichen an.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen: Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0180 6 340035*.