Sylvain schrieb folgende Nachricht: Seit 2004 bin ich bei der GEZ registriert und hatte für ein Vierteljahr meine Gebühren abgemeldet wegen Auslandsaufenthalt und ansonsten regelmäßig meine Gebühren monatlich entrichtet – entsprechend meiner Einkommenssituation und unter dem Aspekt, daß ich evtl. wieder im Ausland tätig sein werde und ewigen Rückforderungen – aus schlechter Erfahrung heraus – vorbeugen wollte. Das ging solange gut, bis nach 6 Jahren der GEZ auffiel, daß ihr dieser Zahlungsmodus nicht gefiel. Über meine Kommune reichte sie das Ersuchen um Zwangsvollstreckung ein und konnte die Rechtmäßigkeit auch nach wiederholtem Anlauf nicht nachweisen. Inzwischen schickte mir die GEZ ein Inkassobüro, um einzutreiben, was ihr nicht zusteht: Mahngebühren, die nie entstanden sind.
Die GEZ hätte den Rechtswegüber das Gericht beschreiten können, weiß um die Fragwürdigkeit ihreArgumente, da mein Widerspruch nicht entkräftet werden konnte und auch die Rückzahlung meiner Gebühren für drei Monate Abwesenheit, die ich unter Druck und wörtlich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zahlen mußte, nicht erfolgt ist.
Jetzt muß ich damit rechnen, daß ich von einem Mitarbeiter des Inkassobüros Creditreform erneut unter Druck gesetzt werde und muß auch mit körperlichen Übergriffen rechnen, von denen man weiß. Das alles geschieht im Auftrag der Personal- u. Rechtsabteilung in Person von Frau Axtmacher, die von dem Geschäftsführer mit der Klärung beauftragt wurde. Ich habe per Internet versucht, Kontakt aufzunehmen, bin immer wieder abgewiesen worden, deswegen erscheint hier dieser Beitrag.
Mit freundlichem Gruß – Sylvain
Ich habe heute angerufen und die Frau am Telefon war extrem unhöflich. Sie hat auf meine Fragen respektlos geantwortet, sich darüber lustig gemacht, dass ich nicht zwei Wohnungen besitze und sie hatte ersichtlich keine Lust auf ihren Callcenter-Job. Hab es auch schon erlebt, dass nach meinem Hallo einfach aufgelegt wurde. Die Kostenaufstellung für Nachzahlung ist nicht genau ersichtlich und man muss die Summe selbst zur Sicherhheit nachrechnen. Netflix scheint da sogar vorbildlicher!
Ich lebe seit 31 in den USA und habe Doppelstaatsbuergerschaft. Seit mehr wren Monat kommen die Forderungsbriefe von der GEZ an meine Adresse in Deutschland, obwohl fuer diese Adresse schon seit Jahren GEZ bezahlt wird von meiner Freundin, bei der ich gemeldet bin. Ich bin maximal 6 Wochen im Jahr in Deutschland. Habe an die GEZ geschrieben, Fax geschickt, aber keine Loesung. Jetzt droht der Mahnbescheid!
Hallo, folgende Frage, nach deren Antwort ich mir schon die Finger wund google: Ich habe Beiträge nicht gezahlt, da sie unberechtigt waren (Begründung an Beitragsservice: Wohnen in WG, wohnen im Hotel). Als dann der Gerichtsvollzieher mit Zahlungsfrist schrieb, habe ich unter Vorbehalt an den GV gezahlt. Gestern dann Post vom Beitragsservice, man habe den Sachverhalt geprüft und ich würde Summe x erstattet bekommen. Wie verhält es sich nun mit den Mahn- und GV-Gebühren, bleibe ich drauf sitzen?
ich besitze keinen Fernseher oder Radio und ich interessiere mich auch nicht für die öffentlich-rechtliche Propaganda. Über ein Jahr nach Einführung der neuen Gesetzte meldet sich die GEZ erstmalig bei mir und will RÜCKWIRKEND Gebühren – eine RÜCKWIRKENDE Befreiung und Anerkennung meiner ALG2-Nachweise wird aber nicht akzeptiert?
Meine Freundin hat bei ihrer Mutter gewohnt und wurde garnicht von der GEZ angeschrieben .und als sie ausziehen wollte musste sie 2000 Euro nachzahlen …
Hallo,
ich hatte das große Problem, dass die GEZ Gebühren von mir verlangt hatte, zu einer Zeit, als ich noch Schülerin war und bei meinen Eltern gewohnt habe, weil ich nebenher auf 400€-Basis gejobbt hatte.
Auch das Jahr drauf, als ich einen BFD gemacht hab und nur ein Taschengeld erhalten hat, konnte ich mich nicht davon befreien lassen.
Mir hat nun ein Bekannter geraten, mich an den Verbraucherschutz zu wenden. Kann ich das Geld wieder einfordern – ist ja schon eine Unverschämtheit.
Mfg
T.B
Hallo,
ich versuche seit Mitte Februar, teilweise mehrmals wöchentlich, zu unterschiedlichen Tageszeiten, aber immer während der Öffnungszeiten des GEZ-Kontakttelefons, die GEZ zu erreichen. Mir wurden im Januar für das vergangene Jahr über 50€ zu viel berechnet und die möchte ich schnellstmöglich zurück. Zweimal habe ich bereits das Kontaktformular genutzt und um Kontaktaufnahme gebeten, Fristen gesetzt, mit dem Anwalt gedroht.
Bis heute habe ich keinerlei Rückmeldung – was nun?
Y. F. schrieb uns folgende Nachricht:
Hallo,
ich wollte mal fragen ob Sie auch für Probleme mit der GEZ verantwortlich sind? Ich bin Auszubildende und hatte mich eigentlich befreien lassen. Die GEZ will aber dennnoch seit Monaten Geld haben, da ich irgendeine Frist nicht eingehalten hab. Ein Schuldnerberater hat meiner Freundin gesagt das ich nix zahlen muss, da ich noch Auszubildende bin und nun wollen die mir schon einen Gerichtsvollzieher schicken!!! Was kann ich tun?
Freudliche Grüße
Y. F.
Herr R. leitete uns seinen Schriftwechsel mit der GEZ weiter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich Harz 4 Empfänger geworden bin, habe ich ihnen schon drei Befreiungs-Anträge zugeschickt.
Antrag Nummer .eins
war am 04.10.2010
der zweite am 03.01.2011
der dritte an 01.03.2011
Und es kam keine Antwort von innen zurück.
Ich habe keine Rechnung von ihnen und keine Mahnung bekommen .
Ich warte immer noch auf die Befreiung, aber nichts kommt von ihnen. Nun erhalte ich eine Inkasso Rechnung von 230,86 Euro.
Das finde ich nicht schön von ihnen,ich möchte ja nicht unhöflich sein
Wie kommen sie an meine Daten?
Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen ihre bisherigen Forderungen für angebliche Gebühren und beantrage die Aussetzung der Vollstreckung. Ihre Entscheidung erwarte ich bis zum 13.05.2011, um gegebenenfalls weitere Rechtsmittel einzulegen.
Weiterhin fordere ich Sie auf, ebenfalls bis zum 13.05.2011 ihre Forderungen zu begründen.
Ich erwarte Auskunft über alle weitere Tatsachen und Beweismittel, die zur Begründung ihrer Forderungen dienen.
Bei Beteiligung eines Rundfunkgebührenbeauftragten fordere ich Auskunft über alle erforderlichen persönlichen Daten dieses Beauftragten.
Getrennt von ihren bisherigen Forderungen erkläre ich hiermit erneut, keinerlei empfangsfaehige Rundfunkgeraete bereitzuhalten.
Bitte bestaetigen Sie mir bis zum 13.05.2011 den Eingang dieses Schreibens.
Wenn ich bis dahin nichts von Ihnen höre, werde ich einen Anwalt
einschalten.
Hochachtungsvoll
J.R.
Frau K.K. schrieb uns folgende Nachricht:
Guten Tag!
Ich habe starke Probleme mit der GEZ. Ich lebe seit drei Jahren hier in Köln und absolviere hier meine Ausbildung. Da ich BAB beziehe, habe ich die Möglichkeit auf Befreiung der Rundfunkgebühr. Im ersten Jahr hat das auch gut geklappt und nachdem ich den neuen BAB-Bescheid für das nächste Jahr erhalten habe, habe ich diesen an die GEZ weitergeleitet. Einige Zeit später habe ich verschiedene Rechungen erhalten mit verschiedenen Adressen. Ich habe der GEZ gemeldet, dass diese Adressen nciht mehr aktuell sind und dachte, dass mein Problem somit erledigt ist und das alles ein Irrtum war. Nachdem ich wieder Rechungen erhalten habe, habe ich ihnen noch zweimal meinen BAB-Bescheid zugeschickt. Irgendwann habe ich dann den Befreiunsantrag bekommen, aber ebefalls eine Rechnung in Höhe von 158 €. Ich habe mit der GEZ schon in einigen Briefen über diese Problematik kommuniziert. Sie behaupten, dass Sie keinen BAB-Bescheid über einen Zeitraum von einigen MOnaten nicht bekommen habe
und ich somit die Rundfunkgebühren für diesesn Zeitraum tragen muss. Sie würden auch ncihts rückwirkend erstatten bzw. erlassen außer ich könnte Ihnen beweisen, dass ich meinen BAB-Bescheid rechtzeitig losgeschickt habe. Natrülich kann ich das nicht beweisen, dass ich den Brief heraus geschickt habe, da ich nciht dachte, dass ein Einschreiben+Rückschien nötig ist. Nun wollen Sie den gesamten Betrag von mir erhalten, obwohl ich ein Schriftstück besitze, das besagt, dass ich ein Recht auf Befreiung habe und ich mir zu 1000 % sichter bin, dass ich denen dieses zugeschickt habe!! Kann ich was machen?? Die GEZ behauptet einfach, dass sie es nie erhalten haben und haben mich trotz des Scvhriftwechsel zwischen uns in den Vollstreckungsbereich weitergeleitet. Ich brauche dringend Hilfe!!
H. A. schrieb folgende Nachricht:
Guten Tag,
streite mich mit SWR bzw. GEZ, bezahle privat für Fernsh. und Radio, bin Freiberufler zusätzlich mit Behandlungsraum im Haus
jetzt will die GEZ Gebühr für mein ausschließlich privat genutztes Auto und oder für meinen PC welcher auch im Haus privat ist,da ich eine email Adresse habe, welche auch privat ist. Wer blickt bei diesem Dschungelwirrwarr durch????
Können Sie mir helfen?
Gruß H.A.
Hallo Hilde, laß Dir die Rechtsgrundlage von der GEZ geben, die Dir schlüssig vermittelt, was zu zahlen ist. Da ist ja Einiges in der politischen Diskussion, Manches schon durch, Manches noch nicht. Aber Forderungen muß man begründen, auch die GEZ. Wenn Du allerdings verschiedene Geräte nicht mehr nutzt, kannst Du sie abmelden und mußt dann nicht mehr dafür zahlen.
Hallo zusammen, hab auch Ärgermit GEZ. Ich bin angestellt und nebenbei noch selbständig. Meine selbst. Tätigkeit übe ich zu hause aus. Jetzt kam so ein Typ vom SWR und erzählte mir an der Haustür ich muss für mein privates Auto nochmals GEZ zahlen, da ich dieses auch nutzen könnte um zB. zum Steuerbüro zu fahren.In meinem Firmenschild steht meine private email Adresse. Er sagte mir ich soll mein Autoradio anmelden sonst müßte ich für meinen Computer (welcher ausschließlich privat ist) noch bezahlen, so ist das Autoradio die günstigste Variante. Er hat mich an der Haustüre dermaßen unter Druck gesetzt dass ich leider unterschrieben habe. Habe gleich darauffolgende Woche widerrufen. Die GEZ sagt, das gilt nicht ich muss in jedem Fall bezahlen, ob Unterschrift oder nicht.
Weiß jemand ob sie für mein Auto zweimal Gebühren verlangen können oder nicht? Mein Auto brauche ich nicht für meine Arbeit. Privat bezahle ich ja Radio, Fernseher. Hab schon zigmal bei SWR und GEZ mitgeteilt(schriftlich) wie die Sachlage ist, jetzt hacken sie auf meinem Computer hermum, dafür müßte ich bezahlen. Stimmt dies?
Mit freundlichen Grüßen Hilde A
Hallo Nanette,ohne Deinen Schriftwechsel zu kennen, würde ich der GEZ den Sachverhalt so schildern, wie Du es hier gemacht hast und darauf verweisen, dass Du
– keine Anmeldung für weitere Geräte oder einen Zweitwohnsitz vorgenommen hast. Ebenso gab es
– keine Einwilligung, sich ohne Information über eine Veränderung von Deinem Konto zu bedienen. Andererseits aber hat die GEZ über die Einwohnermeldestelle die
– Veränderung Deines Familienstandes und den
– Wohnungswechsel des getrennt lebenden und später geschiedenen Ehemannes erfahren müssen, weil diese Ämter zur Weitergabe aller Personenstandsdaten und Änderungen derer verpflichtet sind. Der ausgezogene Partner ist verpflichtet, der GEZ gegenüber seine Geräte, Wohnsitz … anzuzeigen. Hier würde ich darauf bestehen, Dir die Rechtsgrundlage zu zitieren, wonach die GEZ Dich dennoch in die Pflicht nehmen kann. Auch würde ich wissen wollen, wieso das eigenmächtig und einseitig geschehen kann, Du darüber nicht unterrichtet oder dazu angehört wurdest.
Nun kann es problematisch sein, nach 5 Jahren Regress anzumelden. Da führe ich meinen Fall an, in dem die GEZ mir vermeintliche Mahngebühren anlastet und diese rund sechs Jahre in ihrer Kontoführung fortschreibt. Wenn das in diesem Falle nicht verjährt, sollte das in Deinem Fall dann auch gelten. Nun kann man im Schriftwechsel, wenn der zur Absage Deiner Ansprüche tendiert, anbieten, dass Du die Zuviel abgebuchten Gebühren für Dich als Guthaben wertest und damit die vorläufige Einstellung der Zahlung ankündigst. Die Wiederaufnahme der Gebührenzahlung erfolgt umgehend nach Verbrauch des Guthabens, dann aber durch eigenständige Überweisung/Dauerauftrag. Mit anderen Worten erklärst Du den Widerruf zur Bankeinzugsermächtigung gegenüber der GEZ.
Als ich merkte, daß ich bei den GEZ-Bearbeitern auf der Stelle trat, habe ich mich an den Geschäftsführer gewandt und werde es wieder tun, weil er möglicherweise über den derzeitigen Stand nicht informiert ist; er beauftrage die Personal- und Rechtsverantwortliche der GEZ. Man kann auch den Bearbeiter weiter anschreiben und eine Kopie dem Geschäftsführer zur Kenntnis separat schicken. Du mußt aber auch wissen, daß die GEZ mit Befugnissen ausgestattet ist, die sie fast im luftleeren Raum schweben läßt und über Staatsverträge immer noch mehr Freiraum erhält.
Wenn Du die Zahlung einstellst und Zahlungsaufforderungen/Mahnschreiben der GEZ nicht nachkommst (aber immer Widerspruch einlegen!), kann es sein, daß Deine Kommune mit der Zwangsvollstreckung beauftragt wird. Die pfänden, ohne die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen zu müssen. Dazu sind sie durch einen Staatsvertrag verpflichtet. Ich habe gegen die Ankündigung der Zwangsvollstreckung Widerspruch eingelegt, dem meine Stadtkasse gefolgt ist, weil die Rechtsgrundlage (Nachweiserbringung) fehlt. Das braucht dort allerdings couragierte und rechtssichere Verantwortliche, die – wie das hier bei uns ist – hinter ihren Bürgern stehen. Das ging dreimal hin und her, nun hat die GEZ ein Inkassobüro auf mich angesetzt. Wenn Deine Kommune die Zwangsvollstreckung betreibt, heißt das nicht, daß Du im Unrecht bist; Du hast dann aber nur noch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. So, nun überlege, wie viel Du Dir davon antun willst, ob Dir das die Sache wert ist. Die beste Variante ist, dass Dein Schreiben einen fähigen Mitarbeiter erreicht und die Sache gütlich bereinigt wird. Nicht auszudenken: „Liebe Frau N…, wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen für den uns unterlaufenen Fehler entschuldigen und danken Ihnen sehr, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben. Die Zinsen aus Ihren 5 Jahre hindurch überzahlten Gebühren würden wir gern dem Verbraucherschutz spenden, geben Sie uns bitte die entsprechende Bankverbindung an …“
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit der GEZ.
Die GEZ hat 5 jahre lang von meinem Konto doppelt abgebucht, was ich erst bemerkte, als mein Sohn zur Zahlung aufgefordert wurde und ich mich wunderte, dass ich doppelt so viel zahle, wie man von ihm verlangte.
Natürlich habe ich versucht mein Geld von der GEZ zurückzubekommen,
denn die hatten unberechtigt von meinem Konto eingezogen, nachdem mein Ex-Mann seinen Vertrag gekündigt hatte. Die GEZ konstruierte daraus, dass ich für einen 2. Wohnsitz zahlen muss.
Die Korrespondenz würde ich Ihnen gerne zukommen lassen, denn die GEZ weigert sich mir mein Geld zurüchzuzahlen, weil Eheleute
gesammtschuldnerisch haften, allerdings bin ich seit 2006 geschieden und seit 2004 dauernd getrennt.
Mit freundlichen Grüßen
Nanette G.