Durch den Insolvenzantrag von Unister/ab-in-den-urlaub sind derzeit alle Forderungen gegen Unister „eingefroren“ sind. D.h. derzeit ist eine Weiterverfolgung eines Anspruches nicht möglich. Es ist abzuwarten, ob das Unternehmen verkauft wird, dann kann man gegen den Käufer vorgehen oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Herr Stefan F. schrieb uns am 7.3.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 02.07.16 eine Reise für 6 Personen nach Thailand/ Phuket gebucht für die Zeit vom 05.01. – 19.01.17 über Ab in den Urlaub.
Bei telefonischer Buchung sagte mir Herr S., dass unsere Gutscheine 3 x je 100,– € nach Beendigung der Reise auf mein Konto überwiesen werden.
Als ich am 24.02.17 noch keinen Zahlungseingang auf meinem Konto hatte, habe ich dort angerufen. Die Dame sagte mir es werde sofort geklärt und mir eine Email zugesandt, wann ich das Geld erhalte. Bis jetzt ist kein Geld auf meinem Konto eingegangen.
Ich bitte um Ihre Hilfe und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Stefan F.