FFTIN: Gibt es eine vertragliche Grundlage für Spenden?
Frau Susanne H. schrieb uns:
Guten Tag,ich habe von Lutz Inkasso in Rangendingen eine Aufforderung zur Zahlung einer Gesamtforderung von 102,68 € erhalten (FFTIN Hauptforderung 47 €). Mahnungen habe ich nicht erhalten. Es stellt sich mir die Frage welche vertragliche Grundlage es für Spenden gibt. Bei meinem Anruf bei FFTIN wurde gesagt ich hätte 3 Mahnungen erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Forderung wurde mir nicht zugesendet. Wie soll ich mit der Zahlungsaufforderung bis 27. Februar umgehen? Susanne H. – vielen Dank für Ihren Tipp?
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an FFTIN weiter und schrieb:
Sehr geehrter Herr Baur,
wir erhielten die nachstehende Zuschrift.
Auf welcher Grundlage sind Verbraucher bei Ihrer Firma vertraglich verpflichtet einen gewissen Betrag zahlen zu müssen?
Auf Ihrer Homepage habe ich keine solche Hinweise, keine AGB’s oder ähnliches gefunden.
Da wir diesen Vorgang auf unserer Seite veröffentlichen werden, geben wir Ihnen bis
zum 26.02.14 um 15:00 Uhr die Möglichkeit, uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Frau H. möchten wir hiermit bitten, uns unbedingt zu informieren, wenn Sie sich mit ihr in
Verbindung gesetzt haben.
Am 24.2. erhielten wir die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vertragsabschlüsse mit uns finden immer im persönlichen Gespräch statt. Bei Vertragsabschluss wird mit dem Kunden zusammen der Vertrag ausgefüllt und in diesem Zusammenhang wird auch die Höhe des Betrages und die Zahlweise vereinbart. Jeder Kunde bekommt grundsätzlich einen Durchschlag des Vertrages, direkt an Ort und Stelle, ausgehändigt. Weitere AGB’s existieren nicht. Eine Notwendigkeit, die Vertragsbedingungen auf unserer Homepage zu veröffentlichen sehen wir daher nicht.
Im Anhang erhalten Sie den Vertrag von Frau H., der die Grundlage für unsere Forderung ist. Wie Sie erkennen können, besteht der Vertrag seit 2010.
Ein gleichlautendes Exemplar wurde Frau H. bei Vertragsabschluss persönlich ausgehändigt, die Vertragsbedingungen sind somit seit Vertragsbeginn bekannt.
In der Vergangenheit konnten wir den vereinbarten Betrag jeweils per Lastschrift vom Konto von Frau H. einziehen. Im Oktober 2013 wurde die Lastschrift zurückgebucht und wir haben daraufhin, am 11.10.2013, eine entsprechende Rechnung geschickt. In der Folge haben wir am 08.11. und am 29.11.2013 jeweils eine Zahlungserinnerung geschickt. Keins unserer Schreiben kam zu uns zurück, insofern gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus, zumal sich die Anschrift offensichtlich nicht geändert hat.
Wir betonen, dass es sich bei diesem Vertrag nicht um eine Spende, sondern um eine Futterbestellung handelt.
Frau H. Kündigung vom 19.02.2014 werden wir in den nächsten Tagen beantworten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
R. Herbstritt
FFTIN-TIERHEIMSPONSORING
Inhaber: O.Baur
Carl-Borgward-Strasse 14
D-72108 Rottenburg
Tel.: +49 (7472) 98866-0
Fax: +49 (7472) 98866-66
Mail: [email protected]
Internet: www.fftin-tierheimsponsoring.de
In der Anlage dieses Schreibens befand sich der Vertrag, der seinerzeit mit Frau H. abgeschlossen worden war.
Wie ist es hier ausgegangen? ich habe aktuell genau das Problem mit Inkasso Lutz und der FFTIN Tierheimsponsoring.
Wie sind denn nun die Erfahrungswerte?
Hallo, mich würde der Ausgang dieses Falles sehr interessieren, die Lage ist bei mir identisch! Ich habe einer 2. Abbuchung von meinem Konto widersprochen, worauf KEINE Mahnungen ergingen, es kam direkt Post vom Inkassounternehmen mit entsprechenden Inkassogebühren. Zudem befand sich auf dem abgeschlossenen Vertrag ein handschriftlicher Hinweis „Einmalig“. – Soll/muss ich nun zahlen, oder gibt es Aussichten, den Vertrag zu widerrufen, z.B. wg. arglistiger Täuschung?