Leuchtenmarkt24: „hat bereits am 19.12.2012 eine eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht Cottbus geleistet“
Herr Henner V. schrieb uns:
Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Bestellung bei Leuchtenmarkt24, die nicht geliefert werden kann. Wir hatten vereinbart, dass ich das Geld zurück bekomme.
Bestellung am 25 Juni.
Bezahlt am 26. Juni
Können Sie uns weiterhelfen?
MfG
Henner V.
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn V.:
Sehr geehrter Herr V.,
Herr Magnus beschimpft uns, und hat uns untersagt ihn noch einmal anzuschreiben.
Wir haben schon wieder einige Artikel veröffentlicht.
Ich kann Ihnen nur raten Anzeige zu erstatten, denn die Staatsanwaltschaft in Cottbus
ermittelt bereits.
Ich hatte am 8.7.13 die nachstehende Anfrage an die Staatsanwaltschaft Cottbus versandt.
Am 31.7.13 teilte mir die Staatsanwaltschaft Cottbus mit, dass eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, da Auskünfte nur an Personen möglich sind, die ein berechtigtes Interesse haben.
Als Aktenzeichen gab die Staatsanwaltschaft 1950AR751/13 an. Ich weiss aber nicht, ob das das Akz ist, unter dem der Vorgang von Herrn Magnus bearbeitet wird.
Ich habe die Bitte an Sie, dass Sie selbst noch einmal eine Anfrage stellen, denn Sie haben als Geschädigter ein berechtigtes Interesse, und werden auch eine Auskunft erhalten. Bitte lassen Sie mir diese nach Erhalt dann unbedingt zukommen.
Sie können Anzeige bei Ihrer Polizeidienststelle erstatten.
Herr V. schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich war heute bei unserer örtlichen Verbraucherzentrale in Düren. Dort hat man mir empfohlen, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim hiesigen Amtsgericht zu stellen.
Das wollen wir am kommenden Montag in die Wege leiten.
Ist das aus Ihrer Sicht ok?
MfG
V.
Herr V. schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich habe heute bei der Polizei eine Anzeige erstattet und bei Gericht den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt.
Die von uns gesetzte Frist hatte die ESM GmbH verstreichen lassen.
Mal sehen, wie es jetzt weitergeht.
Mfg
V.
Hallo Frau Lauckenmann,
ich habe heute vom Amtsgericht Euskirchen / Mahnabteilung die Information erhalten, dass der Vollstreckungsbescheid am 10.10. zugestellt worden ist.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Aktenzeichen:………..
Von der Betrugsanzeige habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.
Sollte ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten?
Ich habe mit einem solchen Betrugsverhalten bis lang noch keine Erfahrungen machen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
V.
Am 7.12.schrieb Herr V.:
Hallo Frau Lauckenmann,
heute habe ich vom Gerichtsvollzieher aus Cottbus eine Unpfändbarkeitsbescheinigung erhalten.
U.a. schreibt Frau Martina P.: der Schuldner bereits am 19.12.2012 eine eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht Cottbus geleistet hat (Aktenzeichen 58 m 72/13).
Mir wird anheim gestellt jetzt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen. Allerdings liegen gegen den Schuldner bereits 13 Aufträge vor.
Was empfehlen Sie mir jetzt ?
Mit freundlichen Grüßen
V.
Verbraucherschutz.de bat Herrn V. die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einzuschalten.