Ein versehentlich bei „Buongiorno“ abgeschlossenes Abonnement wurde rückwirkend aufgehoben
Arne R. war sich bis zur Handyrechnung des Abonnements nicht bewusst. Er schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich mit Schrecken feststellen müssen, dass die Organisation
“Buongiorno GmbH” per gestern meine Handyrechnung mit 5,99 Euro belastet hat.
Ich habe bereits meinen Anbieter informiert und weitere Belastungen meiner
Rechnung werden verhindert.
Es handelt sich zwar bei dem Schaden um keine große Summe aber es missfällt
mir sehr, solchen Abzockern auch nur geringe Summen kampflos zu überlassen.
Nun meine Frage: wie gehe ich am besten vor? Ein Anwalt finde ich für diese Summe unverhältnismäßig.
ggf reicht auch diese Ansprache Ihrerseits/der Verbraucherzentrale an diesen
Anbieter ?? Im Internet habe ich von weiteren Fällen gelesen.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen!
Mit freundlichem Gruß
Arne R.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Buongiorno weiter und erhielt am 05.01.2015 nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gerne Feedback geben möchten.
Unseren Daten zufolge wurde am 01.01.2015 ein bGames Abonnement aktiviert
indem Sie im WAP auf einen Banner geklickt haben und den Kauf des Produktes
nochmals in auf der jeweiligen WAP-Seite durch Klick auf den Download-Button
bestätigt haben.
Der Klick auf den Banner löst dabei noch keine Bestellung aus, sondern
lediglich die Weiterleitung auf die dazugehörige WAP-Seite.
Erst nachdem Sie dort Ihre Kaufabsicht nochmals durch Klicken auf den
Download-Button bestätigt haben, erfolgt der Abschluss des Abonnements. Bitte
beachten Sie, dass dort sowohl der Preis, die Abbuchungsperiode als auch die
Kündigungsmodalitäten in direktem Zusammenhang mit dem Angebot aufgeführt
werden.
Wir haben das Abonnement ab dem 05.01.2015 für die
Verlängerung gekündigt und
hoffen, dass sich die Angelegenheit damit aufgeklärt hat und entsprechend
abgeschlossen werden kann, zumal der Kaufvertrag rechtskräftig abgeschlossen
wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Leonie A.
Herr Arne R. schrieb uns daraufhin:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
diese Antwort von der Firma habe ich auch bekommen.
Ich bleibe trotzdem dabei, dass es Abzocke ist. Ich kann mich nämlich nicht daran erinnern bewußt auf „Download geklickt“ zu haben.
Ich kann es mir nur so vorstellen, dass dies Angebot bei der Nutzung Musik-App I-Tube über ein Werbe-Banner eingeblendet wurde … Meisten sind diese Werbebanner dann so groß, dass sie den kompletten Bildschirm bedecken.
Das „X-Kreuz“ zum Schließen ist dann erst nach einer Sperre von bspw. 15 Sekunden anwählbar, quasi als Zwang sich die Werbung anzugucken. Ich schätze, dass die Fläche direkt neben dem „Schließungs-X“ die Downloadfläche ist – versucht man also durch mehrfaches drücken die elendige Werbung wegzuklicken, kann es sein, dass man das X nicht genau trifft und kommt auf die Downloadfläche. So meine Theorie.
Neu ausprobieren, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, möchte ich verständlicher weise nicht !
Kurzum, ich weiss ganz genau, dass ich hier nicht bewußt downgeloaded habe. Über diese miese Abzocke ärgere ich mich sehr. Durch das beschriebene Verfahren kann jetzt natürlich der Anbieter behaupten, alles wäre bewußt vom Nutzer angewählt worden. Viele werden bei einer solchen Argumentation sagen, „tja, wenn da bewußt ein Downloadfeld angeklickt wurde – selbst schuld….“ – ich bleibe dabei, das ist Abzocke. Ich habe die Dienstleistung nicht ein einziges Mal benutzt, ich weiß gar nicht was (ein Spiel ???) angeblich downgeloadet wurde.
Vor solchem Vorgehen sollte m.E. der Verbraucher geschützt werden.
Mit freundlichem Gruß
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Arne R.
Verbraucherschutz.de rät, bei Downloads vor allem mit dem Handy genau auf versteckte Kosten oder Abonnements zu achten. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich und können auch im Kleingedruckten aufgeführt sein.
Auch ich finde in meiner Mobilfunk Abrechnung vom März Rechnung erstmalig über 23,96. Wie das zustande gekommen ist, kann ich mir nicht erklären, da ich vom Smart phone aus keine Gewinnspiele durchführe (für das Lesen von Texten ist das Mäusekino einfach zu klein). Wie kann ich, ohne einen Vertragsabschluss anzuerkennen, diesen vermeintlichen Vertrag beenden und die erhobenen Gebühren zurückfordern?
Mit freundlichen Grüßen