Wir erhalten regelmäßig sehr viele Anfragen zu bestimmten Produkten oder Firmen. Daher macht es in unseren Augen Sinn, wenn sich Unternehmen von vornherein als servicefreundlich präsentieren können.
Signet für Firmen und Unternehmen, die sich als kundenfreundlich erweisen
Wir haben zu diesem Zweck ein Signet ausgearbeitet: Ausgewählte Firmen können uns Ihre Besonderheiten, Vorteile und die Servicefreundlichkeit ihres Unternehmens aufzeigen. Wir erwarten von den Inhabern, dass sie uns das auch versprechen. Sie gehen eine privilegierte Partnerschaft mit dem Verbraucherschutz Deutschland ein, die nur auf Antrag genehmigt wird. Das Signet wird vergeben, wenn wir die Partnerschaft bestätigen. Die Unternehmen dürfen das Signet auf ihrer Webseite zeigen und überall damit werben. Verbraucher und Verbraucherinnen wissen dadurch, dass es sich bei diesem Unternehmen um einen seriösen Anbieter handelt, der servicefreundlich arbeitet und ein hohes Maß an Service bietet.
100 Millionen Verbraucher werden dann die Servicefreundlichkeit der Firma und unseren Vertrauensvorschuss dauerhaft kontrollieren. Erweisen sich Unternehmen im Nachhinein als schwarze Schafe, obwohl sie auf unserer Seite Verbraucherschutz.de gelistet sind, wird das Signet sofort entzogen. Gleichzeitig sprechen wir eine Warnung auf unserer Seite aus: Verbraucher und Verbraucherinnen sehen dann auf den ersten Blick, dass es sich hier nicht um ein seriöses oder kundenfreundliches Unternehmen handelt.
Zahlreiche Vorteile aus der Zusammenarbeit mit uns
Für die Unternehmen hat die Zusammenarbeit mit uns noch einen weiteren Vorteil: Eine ganzseitige Selbstdarstellung der Unternehmen wird von uns auf unserer Internetseite veröffentlicht. Über den Link der Unternehmen auf der Seite Verbraucherschutz.de kommen potentielle Kunden und Kundinnen direkt auf die Seite des Unternehmens. Der Link auf unserer Seite verhilft den Unternehmen zusätzlich zu einem höheren Ranking bei Google und anderen Suchmaschinen.
Ein schöner Nebeneffekt dieser Partnerschaft besteht für Firmen darin, dass es manchmal zu einem drastisch erhöhten Auftragsvolumen kommt. Eine Partnerschaft mit dem Verbraucherschutz hat sich in der Vergangenheit als extrem geschäftsfördernd erwiesen, so dass in manchen Fällen schnell zusätzliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt werden mussten, um mit dem erhöhten Auftragsvolumen klarzukommen. Das kann zu Engpässen führen, denn gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nicht immer schnell zu finden. Das höhere Auftragsvolumen führte dementsprechend auch schon mal zu längeren Auslieferzeiten. Firmen haben dann die Möglichkeit, in einem weiteren Artikel auf unserer Internetseite die Verbraucher über die aktuelle Situation zu informieren.
Für die Unternehmen ist unsere umfassende werbliche Unterstützung mit einer monatlichen Verwaltungsgebühr verbunden. Die Verwaltungsgebühr kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.