„ich habe mit im November letzten Jahres zwei Matratzen bei Schlumingo gekauft“
Herr Marco E. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit im November letzten Jahres zwei Matratzen bei Schlumingo gekauft (Auftragsnummer: —). Diese kamen nach mehreren nachfragenden E-Mails auch einen Monat später an.
Leider sind die viel zu weich, die Rückenschmerzen bekam ich allerdings erst nach der Widerrufsfrist, so dass ich sie nicht einfach wieder zurück geben kann. Das ist echt doof, aber es besteht die Möglichkeit, die Matratze gegen einen anderen Härtegrad zu tauschen, was ich ”beantragt” habe. Leider bekomme ich seitdem keine Antwort. Per E-Mail kommt nichts, und wenn ich anrufe werde ich immer angelogen, die Matratze sei schon auf dem Weg, oder die Kollegin gerade im Urlaub, oder der Chef gerade krank. Ich warte jetzt bereits seit 16.2. und weiß nicht was ich noch machen soll. Ich habe bestimmt schon 10 mal mit denen telefoniert und komme hier vor Rückenschmerzen fast um. Ich dachte immer ein Unternehmen sei verpflichtet
E-Mailanfragen zu beantworten?!
Am liebsten würde ich die Matratzen einfach zurück geben. Alternativ würde ich die auch gegen eine Federkernmatratze tauschen, auch unter Zahlung einer Gebühr für die Umstände. Zumindestens möchte ich, so wie es mir vertraglich versichert wurde, meinen Härtegrad tauschen.
Was würden Sie mir raten? Soll ich einen Anwalt hinzuziehen?
Vielen Dank und beste Grüße
Marco E.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.03.2015 weiter und erhielt am 23.03.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
wir haben Herrn E. am 04.12.2014 mit 2 Matratzen beliefert. Am 13.01.2015 benachrichtigte uns Herr E., dass er mit den Matratzen nicht zufrieden ist und diese zurückgeben will. Er wollte dann zwei andere Matratzen kaufen. Leider konnten wir diesem Wunsch nicht entsprechen, da die Widerrufsfrist von 14 Tagen schon am 17.12.14 abgelaufen war. Die 100tägige Probeliegen beinhaltet nur einen Tausch im Härtegrad, nicht im Typ. Herr E. fand das ziemlich „blöd“ (Originalton) und wollte dies so nicht akzeptieren, er hatte aber bei seiner Bestellung angegeben, unsere AGB’s gelesen zu haben.
Wir haben uns dann, nach vielen Telefonaten und Mails, dahingehend geeinigt, dass die Matratze mit dem Härtegrad H2 in eine H4 getauscht wird.
Dieses haben wir veranlasst, die Tauschmatratze wird nächste Woche versendet. Für uns ist die Angelegenheit damit beendet. Herr E. meint aber immer noch, er müsste weiter versuchen uns dazu zubewegen, auf seine Wünsche einzugehen. Dazu sind wir nicht bereit und es macht aus unserer Sicht auch wenig Sinn, dieses immer wieder telefonisch oder schriftlich zu erörtern. Jetzt will er auf diesem Wege uns seinen Willen aufzwingen. Wir werden aber von unserer Entscheidung nicht abweichen. Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jan G.
Herr Marco E. schrieb uns am 26.03.2015:
Hallo Herr Rosenberger,
es freut mich, dass schlumingo einsehen zeigt, oder wie man es eben nennen mag 🙂
Die neue Matratze wurde mir zwar schon vor 3 Wochen zugesagt, aber nun denke ich das alles seine Wege geht.
Komische Menschen.
Besten Dank und viele Grüße
Marco E.
Herr E. schrieb uns am 4.9.15:
Hallo Herr R.
vielen Dank für Ihre Mail, sagten Sie nicht Sie hätten die zurück gezogen?
http://verbraucherschutz.de/schlumingo-tauscht-die-matratze-aus/
Inzwischen ist das Unternehmen (wen wundert es) Insolvenz gegangen und ich regel die Geschichte mit meinem Anwalt.
Trotzdem würde ich mich weiterhin freuen, wenn ihr Artikel – der eindeutig einen falschen Eindruck vermittelt – wirklich gelöscht werden würde
Besten Dank und viele Grüße
Marco E.
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