„Während dieses Praktikums nutze ich intensiv den Fernverkehr der Deutsche Bahn“
Herr Michael G. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Website bin ich während meiner Recherchen zu meinem Problem aufmerksam geworden.
An dieser Stelle werde ich mein Problem nur kurz schildern, die Details sind leicht der nachfolgenden Nachricht zu entnehmen, die ich bereits der Deutschen Bahn zugesandt habe.
Im Rahmen meines Studiums leiste ich ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten ab. Während dieses Praktikums nutze ich intensiv den Fernverkehr der Deutschen Bahn. Um Fahrtkosten zu sparen, habe ich kurz vor Beginn des Praktikums, Ende Mai 2015, zwei Probe-BahnCards abonniert.
Letzte Woche wollte ich diese fristgerecht 4 Wochen vor Ablauf kündigen, um die automatische Verlängerung zu umgehen. Die Antwort der Bahn war, dass dies nicht möglich sei, weil die Frist 6 Wochen betrage.
Ich bin aus allen Wolken gefallen und möchte natürlich versuchen, diese Entwicklung abzuwenden, weil der reguläre Preis für eine BahnCard für mich viel zu hoch angesetzt ist – ganz abgesehen davon, dass ich diese nicht nutzen könnte, weil mein Studium weitergeht.
Unter diesem Link finden Sie einen ähnlichen (fast identischen) Fall, der auf Ihrer Website publiziert wurde:
http://verbraucherschutz.de/deutsche-bahn-storniert-die-bahn-card-rueckwirkend-aus-kulanz/
Weil Sie in diesem Fall einen für den Kunden günstige Einigung erzielen konnten, hoffe ich, dass Sie auch mir helfen können und dass sich die Deutsche Bahn einsichtig/kulant zeigt.
Nachfolgend finden Sie die Nachricht, die ich diesbezüglich an das Team vom Kundendialog geschickt habe (Meine Bitte wurde bereits abgelehnt – nicht vom Kundendialog, sondern die Antwort kam von BahnCard Service):
—
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir aus einer verzwickten Lage heraushelfen können.
Im Rahmen meines Studiums an der TU Darmstadt leiste ich im Moment ein 3-monatiges Pflichtpraktikum in München ab. Da ich gelegentlich nach Darmstadt fahren wollte, habe ich die Probe BahnCards 25 und 50 abonniert.
Hier die Nummern der Karten:
Probe BahnCard 25: —
Probe BahnCard 50: —
Mit den BahnCards bin ich auch absolut glücklich und ich habe sie sehr intensiv (viel öfters als geplant) genutzt.
Nun ist das Praktikum in etwas über einem Monat vorbei und bei dieser Gelegenheit wollte ich auch meine BahnCards fristgerecht 4 Wochen vor Ablauf kündigen – leider ist mir komplett entgangen, dass die Frist eher ungewöhnliche 6 Wochen beträgt.
Da ich von der BahnCard absolut überzeugt bin, hätte ich kein Problem mit der Verlängerung aber leider ist für mich nach dem Praktikum eine Fortsetzung des Studiums geplant, sodass keine Zugfernreisen möglich sind. In aller Deutlichkeit: Ich würde die BahnCard überhaupt nicht nutzen können!
Sie können es sich vorstellen, was es heißt Praktikant in München zu sein – ich kann von dem Praktikantengehalt gerade einmal meine Unterkunft bezahlen und dazu kommen noch die Zugreisen nach Darmstadt und zurück.
In Anbetracht der Umstände ist die automatische Verlängerung der BahnCards für mich ein absolutes Desaster, das ich mit Ihrer Hilfe gerne abwenden würde. Leider kann ich mir die kostspielige Verlängerung einfach nicht erlauben.
Während meiner Reisen habe ich alles mögliche erlebt: ausgefallene Züge, Waggons und Platzreservierungen die nicht wahrgenommen werden konnten, weil die Waggons nicht durchnummeriert waren und vieles mehr. Obwohl ich allen Grund gehabt hätte mich zu melden und zu beschweren, habe ich davon abgesehen, weil Fehler eben passieren können. Dies möchte ich Ihnen nur erzählen, um zu verdeutlichen, dass ich kein „Nörgelkunde“ bin, der Streit sucht – ganz im Gegenteil.
Leider habe ich einen Fehler begangen, indem ich die 6-wöchige Kündigungsfrist vergessen habe. Dennoch hoffe ich, dass Sie es mir kulanterweise ermöglichen, das entstandene Vertragsverhältnis rückwirkend aufzulösen.
Ich hoffe, dass Sie Verständnis für meine Situation haben und dass wir dieses Problem in meinem Sinne lösen können.
Daher bitte ich Sie um eine rasche und vor allem positive Rückmeldung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Michael G.
—
Ich hoffe, dass Ihnen die zur Verfügung gestellten Informationen ausreichen, um mir zu helfen.
Selbstverständlich können Sie diesen Fall auch auf Ihrer Website zur Information bereitstellen, jedoch bitte ich Sie darum, keine persönlichen Daten zu veröffentlichen und die Nummern zu entfernen.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und freue mich bereits auf Ihre Rückmeldung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.07.2015 weiter und erhielt am 28.07.2015 von Herrn Michael G. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie vereinbart melde ich mich bei Ihnen, weil mich die Deutsche Bahn kontaktiert hat. Nachfolgend finden Sie die Nachricht, die mir vom BahnCard-Service heute Abend geschickt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael G.
—
Ihre Nachricht vom: 28. Juli 2015
Unser Zeichen: —
Sehr geehrter Herr G.,
uns erreichte eine Anfrage von Frau Lauckenmann zu Ihren persönlichen Daten. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese sensiblen Daten nur Ihnen selbst als BahnCard-Inhaber übermitteln.
Möchten Sie, dass Frau Lauckenmann in Zukunft Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhält, Änderungen durchführt bzw. bahn.bonus-Anliegen für Sie regeln kann? Dann bitten wir Sie, uns eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht auszustellen. Alternativ können Sie die Vollmacht einscannen und uns per E-Mail übermitteln.
Ist Frau Lauckenmann Ihr gesetzlicher Vertreter, dann bitten wir Sie, uns einen geeigneten Nachweis zuzusenden.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen: Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0180 6 340035*.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom BahnCard-Service
Verbraucherschutz.de antwortete am 29.07.2015 auf diese Mail und erhielt am 30.07.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für die Anfrage vom 29. Juli 2015, welche uns über Frau Gunda Lauckenmann vom Verbraucherschutz zugesandt wurde. Frau Lauckenmann bat uns, Ihnen abschließend zu antworten.
Schade, dass Sie Ihre BahnCards nicht nutzen können.
Ihre Abonnements werden wir aus Kulanz zum 23. August 2015 beenden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie sofort Ihre BahnCards zurücksenden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine einmalige, persönliche Kulanzleistung – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – handelt, die nicht auf andere Personen oder Verträge zum Erwerb der BahnCard übertragbar ist.
Wir erwarten Ihre BahnCards bis zum 7. August 2015.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen: Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0180 6 340035*.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom BahnCard-Service
Herr Michael G. schrieb uns am 30.07.2015 abschließend:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie Sie der nachfolgenden Nachricht entnehmen können, hat die Bahn eingelenkt.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre schnelle Hilfe!
Es ist wirklich toll, dass es Menschen wie Sie und Organisationen wie Ihre gibt.
Zum Dank würde ich Ihnen gerne einen Blumenstrauß zukommen lassen, aber leider habe ich keine Adresse – könnten Sie mir bei dieser kleinen Angelegenheit noch helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael G.
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