Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage eines Verbrauchers bezüglich der Insolvenzversicherung der Thomas Cook an die Zurich Versicherung weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau ….
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme,
Am 25.09.19 haben die deutschen Konzerngesellschaften der Thomas Cook plc ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzantrag der deutschen Konzerngesellschaften der Thomas Cook plc.
Bitte wenden Sie sich an die KAERA AG über WWW.KAERA-AG.DE. Sowohl wenn Sie vor einer Reise stehen, als auch wenn Sie bereits auf Reisen sind. Dort finden Sie zudem weitere Informationen und immer den neusten Stand.
Bitte melden Sie Schadenfälle ausschließlich über das Webformular. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein, wenden Sie sich an folgende Telefonnummer: +49 (0)6172 – 99 76 11 23.
Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten bieten wir Ihnen gerne an, die Eingabe in das Webformular für Sie zu übernehmen. Hierfür benötigen wir jedoch ein paar Unterlagen von Ihnen:
– Ihre Kontakt- und Bankdaten (andernfalls kann keine Auszahlung stattfinden)
– Ihr Geburtsdatum
– Die Zustimmungserklärung der Reisenden (zu finden auf KAERA-AG.DE)
– Ihre Buchungsbestätigung
– Ihren Zahlungsnachweis über die Reisepreiszahlung
– Ihren Sicherungsschein
– Optional Zahlungsbelege für zusätzliche Kosten bei der Buchung
– Optional Zahlungsnachweis für Kosten for Ort
Freundliche Grüße
Zurich Insurance plc
Niederlassung für Deutschland
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr K.
zu unserem Artikel
verbraucherschutz.de/insolvenz-thomas-cook-abwicklungsstelle-zur-reisepreis-versicherung-karea/
wurden bereits etliche Kommentare von betroffenen Verbrauchern eingestellt, die über Stunden und Tage immer nur eine Fehlermeldung „500“ erhalten.
Wir möchten Sie bitten dies zu überprüfen, damit die Verbraucher problemlos Ihre Forderung geltend machen können.
Inzwischen wird immer deutlicher, dass die Haftungsobergrenze der Zurich zu niedrig ist, um alle Ansprüche abzugelten, das haben wir von der Kaera schon schriftlich.
Es wurde von einem Vertreter des Verbraucherschutzes (Interview mit SpiegelOnline) die Möglichkeit einer Staatshaftung ins Spiel gebracht („In der EU-Pauschalreiserichtlinie steht, dass jeder Staat dafür Sorge tragen muss, dass die Kundengelder wirksam abgesichert werden. „).
Wie sieht es denn damit nun im Ernstfall aus?
Hallo!
Wir sehen das auch so, dass das ein Fall für die Staatshaftung ist. Der Höchstbetrag von 110 Mio € wurde seit den 90ern nicht erhöht. Das ist kein wirksamer Schutz, wie ihn die Pauschalreise-Richtlinie der EU vorschreibt. Wir empfehlen daher eine Klage gegen Deutschland. Mehr Infos finden Sie hier:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
Impressum: https://kanzlei-hufschmid.de/impressum/
Leider ist die Kaera momentan nur für Thomas Cook Betroffene zu erreichen . Man wird direkt in ein Callcenter weitergeleitet dessen Mitarbeiter nur auf Thomas Cook geschult sind. Hat man andere Anfragen oder Fälle findet sich derzeit kein Ansprechpartner
Die Kontaktmöglichkeiten der Kaera sind absolut mangelhaft (email, Telefon, Fax, webformular), so dass sie eigentlich kaum zu erreichen sind.