„Wir haben unser Geld von zarahome.com zurück erhalten.„
Frau Marja H. schrieb uns am 7.10.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, weil ich sonst nicht mehr weiter weiß. Evtl. können Sie uns ja helfen. Wir haben im Juni 2018 eine Serie geschirrspülertaugliches Steingutgeschirr bei Zara Home im Internet gekauft. Nachdem das Geschirr bei uns angekommen ist, wurde es von uns im Geschirrspüler gespült und danach – natürlich trocken – in den Schrank gestellt. Da es ein sehr schönes Geschirr ist, war unser Plan, es für Gäste oder schöne Anlässe zu nutzen, sodass es auch nicht im Dauergebrauch ist. Nach unserem Sommerurlaub im August hatten wir dann eine größere Familienfeier. Ich habe das Geschirr aus dem Schrank geholt – und sämtliche Teller waren verschimmelt. Der untere Rand, auf dem die Teller stehen, ist nicht glasiert. Vermutlich ist im Geschirrspüler Feuchtigkeit in die Teller eingedrungen. Beim Aufeinanderstapeln schwitzen die Teller dann und es bildet sich Schimmel.
Ich habe ZARA Home daraufhin angeschrieben. Uns wurde mitgeteilt, dass es sich um einen Lagerungsfehler bei uns handeln müsse, da sie sonst keine Reklamationen hätten. Ich solle die Lagerung prüfen und ggf. Papier zwischen die Teller legen.
Ich habe dann alle Teller (das Problem tritt nur bei den Tellern, nicht bei Schüsseln und Tassen, auf) bei 70°C im Geschirrspüler gewaschen und mit Essigwasser abgerieben. Dann standen die Teller fast eine Woche bei uns offen im Wohnzimmer herum, um richtig anzutrocknen. Auch bei dieser Aktion bildete sich täglich Schwitzwasser zwischen den gestapelten Tellern, welches wir jeden Tag abgetrocknet haben. Dann haben wir die Teller – jeweils mit einer Lage Küchenpapier zwischen jedem Teller – wieder in den Schrank geräumt. Alle 4 – 5 Tage habe ich das Zewa gewechselt, weil es feucht war (was jedes Mal bedeutet, eine ganze Rolle Zewa zu verbrauchen). Nun habe ich es vor etwa 3 Wochen aufgegeben, ständig das Papier zu wechseln. Gestern hole ich die Teller aus dem Schrank – wieder alles verschimmelt.
Ich muss dazu sagen, dass wir seit vielen Jahren diesen Schrank als Lagerplatz für unser Geschirr verwenden. Vorher hatten wir Geschirr von IKEA und von Villeroy und Boch drin stehen. Es gab NIE Schimmelprobleme! Was sollen bzw. können wir denn nun tun? Muss ZARA Home nicht in so einem Fall das Geschirr zurück nehmen? Es gibt doch schließlich auch eine Gewährleistungspflicht. Unseres Erachtens handelt es sich um einen Produktionsfehler. Aber wie sollen wir als Verbraucher das denn nachweisen? Das Problem wird sich nicht bessern. Wir wären Ihnen sehr dankbar für einen Rat / Unterstützung.
Auf Ihre Antwort freut sich
Marja H.
Verbraucherschutz.de leitetet die Anfrage am 12.10.18 an [email protected], Herrn A. Canete Diaz (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 17.10.18 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir erhielten die Anfrage, die Sie an uns weitergeleitet haben im Auftrag Ihrer Mandantin Frau H. und haben diese nach einer Prüfung bearbeitet.
Wir sind letztendlich, mit gestrigem Datum, zu einem Entschluß gekommen und nach einer Kommentaraufnahme mit Frau H. wurde entschieden die im Fall beschriebene Ware, nach einer Abholung an den Kunden wieder gutschreiben zu lassen.
Wir bitten Sie daher, unsere heutige Stellungnahme in Betracht zu ziehen und die Beschlußfassung der Reklamation zu konstatieren.
Sollten Sie noch Fragen zum aktuellen Stand der eingeleiteten Prozedur haben, zögern Sie nicht uns erneut zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Kundenservice
www.zarahome.com
Frau H. schrieb uns am 7.11.18:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
es hat zwar etwas gedauert … aber nun ist alles abgeschlossen. Wir haben unser Geld von ZARA Home zurück erhalten. Ich möchte mich hiermit ganz herzlich für Ihre Unterstützung und Hilfe bedanken. Das war wirklich großartig – alleine hätten wir wohl keine Chance gehabt. Nochmals vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Marja H.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
flix-brix.de bestätigt die Stornierung nach Nichtlieferung der Ware
wariowin: Vorsicht vor Schreiben von MOB Inkassso
vivobarefoot.com erstattet die Retoure
de.soldius.com erstattet die Retoure
Sixt erstattet die Abbuchung für den angeblichen Schaden
meine-sauna-welt.de liefert die Sauna
maedchenflohmarkt.de: Geld für einen verkauften Artikel nach sechs Wochen erhalten
paul-valentine.com befindet sich aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren
hoosa.de zahlt nach Stornierung der Bestellung das Geld zurück
engelderliebe.de storniert die weitere Abbuchung des Abos
holz-terrarium.de liefert das Terrarium nach über drei Monaten dann doch
hamburg-modehaus.de: PayPal erstattet dann doch den Kaufpreis
Vorsicht bei Anruf von gigaws.de / GWS Giga Win Service
backstreetmerch.com erstattet den Kaufpreis nach Stornierung der Bestellung
hamburg-modehaus.de: Minderwertige Ware, erstattet aber den Kaufpreis
Desiani.com: Volle Erstattung der Retoure wird zunächst abgelehnt
diemer.de erstattet die Retoure
Google Fonts werden jetzt direkt von Wix.com bereitgestellt
mode-deals.com: Minderwertige Ware aus China
emmalove.de Lieferung trotz Storno. Retoure wurde erstattet
triathlonladen.de erstattet die Nichtlieferung und die Retoure
urlaubstransfers.de erstattet die Taxikosten
svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
GlücksTipper bestätigt den Widerruf des Gewinnspielvertrages
Interrail.eu liefert seit sechs Monaten die Pässe nicht
intervertrieb.de liefert die Markisen verspätet
Anruf von „GlücksTipper“ wegen angeblicher Gewinnspielteilnahme
adlermode.com erstattet den Kaufbetrag nach Stornierung der Bestellung
Primastrom: Vertrag mit 73 Cent kWh wurde rückabgewickelt
Kaufland.de erstattet den Kaufbetrag für das stornierte Ebike
Giga Euro Service storniert den Gewinnspielvertrag
favolt.de erstattet den Kaufpreis für die defekte Handy-Ladestation
Vorsicht vor telefonischen Angeboten von primastrom.de
fanatics-intl.com erstattet die Retoure
flixtrain.de erstattet die Verspätung
sixt.de korrigiert den Fehler wunschgemäß
vanessabruno.fr: Nach unserer „Intervention anstandslos überwiesen“
„Check24 erstattet aus Kulanz 50% der Mehrkosten“
ao.de: Erstattet nach Nichtlieferung den Kaufpreis
parken.flughafen-stuttgart.de / APCOA erstattet die Parkgebühr
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