„von der Firma Daydreams erhielt ich gestern mit der Post eine Zahlungserinnerung. Ich selbst habe mit dieser Firma noch nie irgendetwas zu tun gehabt.“
Herr Matthias K. schrieb uns am 15.4.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Firma Daydreams erhielt ich gestern – am 14.04.2018 mit der Post eine Zahlungserinnerung (datiert: 23.03.2018).
Meine angebliche Kundennummer: ……….
Meine angebliche Auftragsnummer: …………
Angemahnt wird eine „Rechnung“ mit der Nummer: ………… vom 06.03.2018.
Es geht um einen Betrag i.H.v. 92,90 EURO.
Wie ich Ihrem Archiv entnehme, haben Sie bereits Erfahrungen mit dieser Firma. (verbraucherschutz.de/daydreamstochter-der-burda-storniert-die-bestellung-der-hotelgutscheine„> Die Redaktion)
Ich selbst habe mit dieser Firma noch nie irgendetwas zu tun gehabt.
Was raten Sie mir zu tun ???
Mit freundlichen Grüssen,
Matthias K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.4.18 an info@daydreams.de, Herrn Ralf Schnetz weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
hiermit möchten wir Sie informieren, dass Herr K. sich bereits am 15.04.2018 per Mail bei uns gemeldet hat und wir ihm diesbezüglich am 17.04.2018 eine Antwort zugesandt haben (s. Anhang).
Die Angelegenheit ist somit erledigt, da wir am 17.04.2018 die Bestellung storniert, sowie die offene Forderung, in Höhe von 92,90 €, ausgebucht haben.
Des Weiteren haben wir die Daten von Herr Matthias K. für weitere Bestellungen per sofort gesperrt.
Mit freundlichen Grüßen
Herr K. schrieb uns am 23.4.18:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wie angekündigt, hier in Anlage das Schreiben der Firma “Daydreams”.
Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, ist keinerlei Rede davon, dass mir zu Unrecht eine Rechnung gestellt wurde.
Ihnen: Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,
Matthias K.
Verbraucherschutz.de schrieb am 24.4.18 an Daydreams:
Sehr geehrte Frau N.
ich möchte Sie bitten mir zu erklären, wieso Herr K. überhaupt eine Rechnung von Ihnen erhalten hat.
Bitte lassen Sie mir Ihre Antwort bis zum 26.4.18 um 15:00 Uhr zukommen.
Wir erhielten am 26.4.18 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckmann,
bezugnehmend auf Ihre erneute E-Mail, möchten wir Sie informieren, dass das Gespräch am 23.02.2018 über den Stromanbieter erfolgt ist, dieser hat uns die Daten von Herrn K. übermittelt und wir sind lediglich für den Versand der Unterlagen zuständig gewesen.
Sollten noch Rückfragen bestehen, bitten wir Sie sich zwecks weiterer Klärung, direkt mit dem Stromanbieter von Herrn K. in Verbindung zu setzen.
Die Angelegenheit betrachten wir somit als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Wir schrieben Herrn K.:
Sehr geehrter Herr K.
die nachstehende Information erhielten wir noch von Daydreams.
Ich habe keine Ahnung, was Ihr Stromlieferant mit dem Ganzen zu tun haben soll und möchte Sie bitten, dort einmal nachzufragen.
Herr K. schrieb am 26.4.18:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
sehr geehrte Frau N.
nach telefonischer Rücksprache mit meinem Stromanbieter kann ich Ihnen mitteilen, dass die Firma von “Daydreams” noch nie etwas gehört hat – und die Unterstellung, sie würde mit Adressen handeln weit von sich weist, wie (ich zitiere die Kundenbetreuung:) “jede seriöse Firma es tut – und in Ihren AGBs / Datenschutzerklärungen verankert.” (Zitat Ende)
Frau N., ich fordere Sie hiermit erneut auf, offenzulegen – auf welchem dubiosem Wege Sie an meinen Datensatz gekommen sind!
Des weiteren steht auch noch immer unbeantwortet die Frage im Raum, warum Sie mir überhaupt eine Rechnung gestellt haben!
Die Angelegenheit betrachte ich somit als nicht erledigt.
Mit freundlichen Grüssen,
Matthias K.
Daydreams schrieb am 3.5.18:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bezugnehmend auf Ihre erneute E-Mail vom 26.04.2018, sowie die von Herrn K., übersenden wir Ihnen im Anhang den Gesprächsmitschnitt, diesem können Sie entnehmen, dass Herr K. dem Angebot zugestimmt und über den Stromanbieter telefonisch bestellt hat.
Das hierzu benötigte Passwort, erhalten Sie aus Datenschutzgründen, in einer separaten E-Mail zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Wir leiteten die Zuschrift an Herrn K. weiter:
Sehr geehrter Herr K.
die nachstehende Zuschrift mit Anlage erhielten wir von Daydreams.
Das Passwort sende ich in der nächsten Mail.
Können Sie sich an das Gespräch nicht mehr erinnern???
Mit schützenden Grüßen
Herr K. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich habe mir das zugesandte „voicefile“ angehört und muss Ihnen leider mitteilen, dass es sich weder um meine Stimme,
noch um meine Person handelt.
Mir ist nach wie vor unklar, wie „daydreams“ an meinen Datensatz kommt – und diesen dann auch noch missbraucht.
Möglicherweise über einen gewerblichen Datenhandel ???
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias K.
Herr K. leitete die nachstehende Zuschrift vom 9.5.18 von Daydreams an uns weiter:
Sehr geehrter Herr K.
wir waren über Ihre E-Mail vom 03.05.2018 sehr erstaunt und haben daraufhin eine gründliche Überprüfung dieser ungewöhnlichen Situation vorgenommen.
Wir haben zunächst die Call-Center-Agentin, welche das aufgezeichnete Gespräch führte ermittelt. Diese hat uns per eidesstattlicher Versicherung versichert, dass der Telefonkontakt ordnungsgemäß erfolgte. Die Agentin versicherte, dass Sie mit der auf der Aufzeichnung zu hörenden Männerstimme telefonierte und sich ihr dieser Mann als Matthias K. vorstellte und als Adresse ………………. angab.
Dies würde sie auch gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Gerichten jederzeit bezeugen.
Anhand unserer Telefonanlage und den Telekommunikationsprotokollen konnten wir nachvollziehen, dass der Mann am 23.02.2018 um 15:40:20 angerufen wurde und der Anruf 1021 Sekunden dauerte, wobei nur die letzten 159 Sekunden zur Beweissicherung des Vertragsschlusses aufgezeichnet wurden. Als Telefonnummer konnten wir die folgende
Telefonnummer …………….. ermitteln. Mittels unseres Telefonproviders konnten wir ausschließen, dass die Rufnummer manipuliert war.
Handelt es sich bei dieser Telefonnummer um Ihre Rufnummer? Erkennen Sie die Stimme auf der Aufnahme? Es wäre denkbar, das sich eine Person aus Ihrem Umfeld einen „Scherz“ erlaubt hat und in Ihrem Namen agiert wurde.
Andernfalls wäre denkbar, dass ein Krimineller Ihre Identität gestohlen hat. Sollte dieser Fall vorliegen, können wir Ihnen nur dringend raten, diesen Fall zur Anzeige zu bringen. Es ist dann nicht ausgeschlossen, dass der oder die Täter versuchen weitere Verträge auf Ihre Kosten abzuschließen.
Wir bitten Sie, diese Informationen genau zu überprüfen und uns hierzu eine Rückmeldung zu geben. In Abhängigkeit von Ihrer Rückmeldung werden wir entscheiden, ob wir ebenfalls eine Anzeige wegen eines Betrugsversuchs des unbekannten Anrufers über unsere Rechtsanwälte stellen müssen. Die Aufklärungschancen schätzen wir dabei als eher hoch ein, da wir den Strafermittlungsbehörden einen eindeutigen Anschluss für den Anruf benennen können.
Gerne dürfen Sie der Verbraucherschutzbehörde diese Nachricht in Kopie übermitteln.
Den Vorwurf des Missbrauchs Ihrer Adressdaten, insbesondere durch gewerblichen Adresshandel, weisen wir zurück
Mit freundlichen Grüßen
Herr K. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann !
Handelt es sich bei dieser Telefonnummer um Ihre Rufnummer? JA.
Erkennen Sie die Stimme auf der Aufnahme? NEIN.
MfG
Matthias K.
Ergänzend möchte ich hinzufügen,dass ich nicht das erste Mal Opfer eines „Adresshandels“ wäre.
Verbraucherschutz.de leitete die Zuschrift an Daydreams weiter und schrieb:
Sehr geehrte Frau N.
die nachstehende Zuschrift erhielten wir noch von Herrn K.
Wir möchten Sie bitten, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten und uns das Aktenzeichen aufzugeben.
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CAMPZ.DE erstattet nach Retoure
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