Zahlt Popp-PC.de die 42,83€ für den Brennstuhl LED nicht zurück?
Herr Klaus G. schrieb uns am 14.03.14:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.08.2013 kaufte ich über Ebay bei der Fa.Popp-PC Vertrieb GmbH,Heidelbergerstr.49,74746 Höpfingen (www.popp-pc.de)einen Brennstuhl Solar LED Strahler.(Preis 42,86 Brutto RG NR.4268958)Abwicklung und Lieferung war alles o.k.Im November 2013 hatte ich Probleme mit dem Bewegungsmelder.Ich nahm Kontakt mit Popp PC auf und man teilte mir per E-mail mit das ich den Led-Strahler zurückschicken sollte und das man mir dann einen neuen Strahler liefern würde. Nachdem der LED Strahler bei Popp-PC eintraf teilte man mir per E-Mail mit das Sie momentan keinen gleichwertigen Strahler auf Lager hatte.Sie boten mir an die 42,83 € zurück zu erstatten.Ich nahm dieses Angebot an. Ab jetzt fängt das Dilemma an,denn ich habe bis Heute nachweislich nach etlichen Emails und Telefonaten mit Herr M. ( Service Manager) und Versprechen seitens Herrn M. keine Rückerstattung bekommen. Man hat mir zwischenzeitlich zwei Gutschriften (Gutschrift NR.713476 u.713274)per E-Mail zukommen lassen aber Geld ist noch nicht geflossen.Ich hatte mich mit Herrn M. darauf geeinigt das mir das Geld auf mein Paypal Konto zurück erstattet wird und ich bereit sei die Gebühr von 1,9% des Zahlungswertes u.0,35 € pauschal zu übernehmen.Aber wieder passierte bis Heute nichts.Ich möchte Sie bitten sich dieser Sache anzunehmen auch wenn es sich um einen relativ niedrigen Betrag handelt. Aber ich sehe es nicht ein das ich der Firma Popp PC das Geld schenke.M.f.g.Klaus G.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.03.14 10:36 Uhr an Popp PC-Team weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Sehr geehrter Herr Gries,
leider funktioniert die Erstattung nicht über PayPal, tut mir sehr leid. Geben Sie mir bitte Ihre Bankdaten durch? Leider funktioniert die Erstattung nicht, da das PayPal Konto über ein anderes Konto läuft und daher die Umbuchung wohl nicht so einfach ist…
Auf Nachfrage am 05.04.14 beim Verbraucher:
Hallo Frau Broszeit,
nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen.Diese E-Mail habe ich Herrn M. vorab geschickt. Bis jetzt hat er darauf noch nicht reagiert.
Sehr geehrter Herr M.,
wie Sie im Anhang sehen habe ich beim Amtsgericht Hagen einen Mahnantrag gegen Sie gestellt. Ich habe mich lange genug von Ihnen hinhalten lassen und bin es jetzt leid. Sollte der Mahnbetrag von 79,86 € nicht innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen auf meinem Konto überwiesen werden, werde ich einen Vollstreckungbescheid am Amtsgericht in Hagen gegen Ihre Fa.Popp-PC beantragen. Sollten mich diese Maßnahmen auch nicht weiter bringen, ( wovon ich ausgehe) werde ich einen Rechtsanwalt einschalten und bei der Polizei Anzeige stellen.
M.f.g.
Klaus G.
… ich habe ähnliche Erfahrungen mit der Firma (Herr M.) gemacht. Dahinter scheint also System zu stehen. Auf meine Aufforderung den Kaufpreis zu erstatten…keine Reaktion von Herrn M…. Nie wieder! Ich kann nur abraten bei dieser Firma zu kaufen!