yomepro.com ist ein Fake Shop, PayPal lehnt Käuferschutz ab.
eingereicht am: 03.03.2020 um 15:02
Von: Philipp Gerhardt
Betreff: PayPal Käuferschutz /yomepro.com
Nachrichtentext:
Hallo,
ich kaufte über eine Facebook Werbe Anzeige eine hochwertige Marvel Figur für 39$ zzgl. Versand von 5$.
Nachdem ich dann das Paket aus China bekam – wurde klar, dass eine 5$ Figur geliefert wurde.
Also schrieb ich über Paypal dem Verkäufer, dass er mir die Falsche Ware geschickt hat.
Es wurde von yomepro (Verkäufer) sich Entschuldigt und der Lieferant verantwortlich gemacht.
Mir wurden 30% des Kaufpreises als Erstattung angeboten und ich soll es gut sein lassen.
Einen Rückversand wäre Kundensache und sehr teuer – man rät davon ab.
Der Anbieter (yomepro) welcher sich nach Online Recherchen als Versender von minderwertiger Ware herausstellte und dies in großen Stil verübt.
Also schalte ich den Paypal Käuferschutz sein – lege alle Fakten auf den Tisch. Mit Bildern der Ware und der des Angebots.
4 Wochen später kommt eine Mail – ohne Zusammenhang von Paypal, man wolle eine Sendungsnummer.
Da ich nicht innerhalb von 3 Werktagen antworte, wurde der Fall geschlossen und für den Käufer entschieden.
Es wurde in keiner weiße auf mich eingegangen, immer nur nein nein nein.
Das kann nicht der Sinn eines Käuferschutzes sein – wenn ein Verkäufer, der durch zig Meldungen im Internet Belegbar Schrott versendet, Geschütz wird.
Ich legte bei Paypal Beschwerde ein, welche jetzt 3-mal abgelehnt wurde. Man hätte zwar Verständnis – Ich solle doch einfach die Ware zurücksenden.
D.h ich muss mit mindestens weiteren 20€ in Vorkasse gehen und die Ware zurück senden – wenn der Verkäufer diese nicht annimmt, bleib ich auf den Kosten sitzen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 6.3.2020 an PayPal/Presse weiter. Herr G. schrieb uns am 10.3.2020:
Hallo,
erst einmal vielen Dank, das Sie mir helfen.
Paypal hat sich tatsächlich gemeldet.
Eine Mail mit folgendem Inhalt:
PayPal-Kundenservice
10:53 AM
Per E-Mail an: P.G……….
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
Unser Zeichen: 8855850
09.03.2020
Sehr geehrter Herr Philipp G.
vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal zu Ihrem PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse ……….. Ihre Anfrage wurde an Executive Escalations, die höchste Beschwerdeabteilung bei PayPal, eskaliert.
Wir bedauern die Schwierigkeiten, die Sie bei der Nutzung von PayPal erfahren haben. Bitte gestatten Sie uns eine ausführliche Erklärung des Falles.
Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir den Fall mit der Bearbeitungsnummer PP-D-52811518 erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
Unsere Unterlagen zeigen, dass diese Käuferbeschwerde am 22.02.2020 nicht zu Ihren Gunsten geschlossen wurde. Nach erneuter Prüfung des Falles bestätigen wir diese Entscheidung.
Sie haben am 26.12.2019 eine Zahlung Höhe von $44.97 USD an 东莞市杰励服饰有限公司, mit der bei PayPal registrierten E-Mail Adressen [email protected], von Ihrem PayPal Konto mit der registrierten E-Mail Adresse …….., gesendet. Die Transaktionsnummer für diese Zahlung ist …….
Sie haben dann am 17.01.2020 eine Beschwerde eröffnet, aufgrund des Mangels, dass die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, und diese am 21.01.2020 zu einem Käuferschutzantrag hochgestuft.
Wenn der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer oder an einen anderen ihm von PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens genannten Empfänger oder Adresse zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Dieser Versandbeleg muss zumindest die in der Verkäuferschutzrichtlinie für einen Versandbeleg geforderten Informationen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall trotz mehrfacher Anfrage diesen Versandbeleg nicht vorgelegt haben. Aus diesem Grund qualifizierten Sie sich leider nicht für den PayPal-Käuferschutz.
Nachdem der Fall zu Gunsten der Verkäuferin geschlossen wurde, setzten Sie sich noch einmal mit uns in Verbindung um Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Leider konnten Sie auch dann keinen gültigen Versandnachweis bereitstellen, so dass der Käuferschutzantrag auch in zweiter Instanz zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurde.
Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers oder Verkäufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer, Verkäufer oder Zahlungsempfänger auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käufer- und Verkäuferschutz. Es steht Ihnen frei weitere Maßnahmen außerhalb von PayPal zu ergreifen.
Für entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir in Einklang mit unseren Nutzungsbedingungen gehandelt haben, welche Sie am 19.11.2007 mit der Eröffnung des PayPal-Kontos akzeptiert haben.
Die für diesen Fall relevanten Punkte der PayPal-Nutzungsbedingungen können zu jederzeit auf der PayPal Webseite paypal.de unter „AGB“ erneut von Ihnen eingesehen werden.
Sollten Sie mit dieser abschließenden Stellungnahme von PayPal nicht einverstanden sein, können Sie sich an folgende Stellen wenden um eine offizielle Beschwerde gegen PayPal vorzubringen:
– Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
– Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
283, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg
Mit freundlichen Grüßen
Doreen S.
Executive Escalations
PayPal
Wir schrieben am 11.3.2020 an PayPal:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachstehende Zuschrift erhielten wir von Herrn G. aufgrund Ihrer weiteren Ablehnung des Käuferschutzes.
Wir hatten Sie in der Vergangenheit sehr häufig darauf hingewiesen, dass Fake Shops PayPal anbieten, was aus unserer Sicht schlichtweg ein Unding ist.
Eine Antwort haben wir darauf nie von Ihnen bekommen.
Die Seite „yopremo.com“, um die es hier geht ist inzwischen nicht mehr aufrufbar!
Somit hat es sich eindeutig um einen Fake Shop gehandelt.
Herr Gerhardt hat nie eine Rücksendeadresse erhalten, aber Sie fordern von ihm einen Sendungsbeleg.
Wie soll das funktionieren?
Ich möchte Sie nun noch einmal eindringlich bitten, den Vorgang zu Gunsten von Herrn Gerhardt zu entscheiden.
Es geht hier um lächerliche 44,- Euro.
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