Um die Arbeitsweise der Schornsteinfeger zu liberalisieren, kann sich jeder seinen Schornsteinfeger selbst aussuchen. Das ist schon seit Anfang 2013 so.
Hier erfahren sie, worauf sie bei einem Wechsel achten müssen und warum das Monopol zu einem Machtkampf zwischen den Bezirken und den freien Schornsteinfegern geworden ist.
Besonders zur Winterzeit brennt so gut wie jeder Kamin in den Häusern Deutschlands. Nichts könnte schöner sein als ein prasselndes Feuer, wenn es draußen so richtig ungemütlich wird. Doch wenn das Feuer lodern soll, ist eine Person dafür unerlässlich: Der Schornsteinfeger. Früher wurde er jedem Hauseigentümer vom zuständigen Bezirk zugeteilt, heute darf jeder frei entscheiden, wer seinen Kamin reinigt. Doch müssen einige Aufgaben noch immer vom Bezirksschornsteinfeger vollzogen werden.
Zu diesen gehört zum Beispiel die Feuerstättenschau, bei welcher der Kamin einer ausgiebigen Untersuchung unterzogen wird. Alle dreieinhalb Jahre werden wir Deutschen vom Mann in schwarz besucht, es werden Kontrollen in Bezug auf die Brandsicherheit getätigt und das Kehrbuch geführt. Doch man kann nun wählen, welcher Schornsteinfeger die handwerklichen Aufgaben übernimmt. Die Reinigung und andere konkrete Arbeiten zum Beispiel am Schornstein darf jetzt jeder zugelassene Kaminkehrer und auch handwerkliche Betriebe mit entsprechender Qualifikation ausüben.
Doch nehmen die Wenigsten das Recht zur Wahl wirklich wahr. Nur etwa fünf Prozent der Deutschen suchen sich laut einer Schätzung des Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) ihren Schornsteinfeger selbst aus. Gründe dafür könnten sein, dass freie Kaminkehrer in einem Bezirks aufgrund des ehemaligen Monopols keinen Platz bekommen oder dass die Leute aufgrund der gesetzlichen Vorschrift wenig Interesse an einem Wechsel haben, da die Arbeit ohnehin durchgeführt wird.
Falls Sie den Schornsteinfeger wechseln wollen, achten Sie darauf, dass diese beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer registriert sind. Ist das der Fall, ist der Kaminkehrer mit Sicherheit qualifiziert. Letztlich müssen Sie noch darauf achten, wann die Termine fällig sind, denn nach der neuen Regelung sind Sie für die Terminüberwachung verantwortlich und müssen rechtzeitig die Reinigung und die Wartung beauftragen. Ein Blick auf die Kosten lohnt aber allemal. So bieten einige freie Schornsteinfeger ihre Dienste günstiger an und arbeiten teils auch am Wochenende.
Hier finden Sie das Portal der freien Schornsteinfeger:
Abschließend zu sagen bleibt, dass ein reger Machtkampf unter den Schornsteinfegern herrscht. Es gab Fälle, bei denen die amtierenden Meister sich erst nach Beauftragung eines freien Kaminkehrers gemeldet haben, um zu fragen, warum gewechselt wurde. Das Ringen um die Kunden ist groß. Am Ende muss jeder selbst entscheiden, wer einem auf das Dach klettert, doch darf man nicht vergessen, dass die freien Schornsteinfeger es meist trotz besserer Angebote sehr schwer haben.
Am 27. Mai 2015 findet in Berlin eine Demonstration statt, um auf die Vorteilsnahme der Bezirksschornsteinfeger aufmerksam zu machen. Wenn sie an einer Teilnahme oder an weiteren Informationen interessiert sind, klicken sie auf den folgenden Link:
http://verbraucherschutz.de/demonstration-gegen-vorteilsnahme-durch-bezirksschornsteinfeger/
Verbraucherschutz.de hofft, dass sich das Ringen um Arbeit in Sachen Wettbewerb und Chancengleichheit verbessert, und dass jeder Schornsteinfeger die gleichen Voraussetzungen erlangt.
noch etwas:
der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger8meister) muss nach $18 Schfghwg unabhängig arbeiten. Es ist ihm deshalb untersagt, Bescheinigungen nach §16 Schfghwg auszustellen, wenn er oder / und seinen Mitarbeiter Anlagen seines Betriebs ändert, verkauft oder überlässt …
Bitte den Text des Gesetzes beachten!!
Ergänzung an alle, die einen Feuerstättenbescheid erhalten:
KÜO und schfghwg im Internet besorgen und studieren, §3.2 KÜO beachten
hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger(meister) den Kunden entsprechend aufgeklärt?
es gibt eine vierwöchige Widerspruchsfrist!
in meinem Fall hat mein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister nach Querelen einseitig gekündigt und „mich im Regen stehen lassen“ Es folgen Schrieben des zuständigen Ordnungsamtes mit Zweitbescheid und Androhung von Ersatzvornahmen. Zum Glück habe ich einen freien Schornsteinfeger gefunden, er bereit ist, die Überprüfungs- und Kehrtätigkeiten durchzuführen. Dabei stellte sich heraus, dass der momentan gültige Feuerstättenbescheid rechtsfehlerhaft ist!