Herr Sascha R. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist nicht entgangen, dass Sie der Kreditausfallversicherung der Würzburger Versicherungs- AG bereits einen Artikel auf Ihrer Internetseite beiräumen. Auch ich durfte nun mit deren Machenschaften Bekanntschaft schließen und teile Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme nachfolgend meine Beschwerde an die besagte Firma per E-Mail vom 10.05.2013 mit. Vielleicht kann das in irgendeiner Form helfen, weitere Menschen darauf aufmerksam zu machen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha R.
Zur Kenntnisnahme per CC-Mail an das Aufsichtsamt für Versicherungswesen, Bonn: [email protected]<mailto:[email protected]> sowie per Online-Kommentar an den VBS Verbraucherschutz e.V., Seevetal
Sehr geehrte Damen und Herren der Würzburger Versicherungs-AG,
lediglich auf der Grundlage meiner laut Anbieter völlig kostenlosen Online-KreditANFRAGE (!) vom 05.05.2013 bei der schweizer-finanzvermittlung.net buchen Sie mit Datum des 07.05.2013 einen Betrag i.H.v. 29,50 EUR von meinem Bankkonto für eine unter der Policennummer 33372929 gebuchten Kreditausfallversicherung, die ich definitiv auch bei oben vorgetragener Kreditanfrage nicht bestätigt habe, ab, obwohl Sie außerdem über keine Einzugsermächtigung für dieses Bankkonto verfügen! Des Weiteren kann ich Ihnen verbindlichst verbriefen, dass aus besagter Onlinekreditanfrage weder ein Vertrag zustande gekommen ist, noch jemals in irgendeiner Form zustande kommen wird! Meinen fristgerechten Widerruf (wobei das Zustandekommen eines zu widerrufenden Rechtsgeschäftes aus meiner Sicht äußerst fragwürdig erscheint) vom 10.05.2013 per E-Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> haben Sie dazu leider noch nicht beantwortet. Ich gebe Ihnen letztmalig die Frist, diesen Widerruf bis spätestens Montag, 13.Mai 2013 entsprechend zur Kenntnis zu nehmen und mir die unverzügliche Rückerstattung des unrechtmäßig abgebuchten Betrages i.H.v. 29,50 EUR per E-Mail an xxx zu bescheinigen. Andernfalls buche ich diesen Betrag eigenhändig am 14.Mai 2013 ohne weitere Vorankündigung zu Ihren Lasten zurück! Des Weiteren weise ich ein weiteres Mal vorsorglich darauf hin, dass Sie keine Einzugsermächtigung für mein Bankkonto besitzen, jede weitere Abbuchung Ihrerseits werde ich also sofort und kommentarlos zurückbuchen. Ich halte mir auch die Möglichkeiten einer polizeilichen Anzeige gegen Sie offen, sollten Sie nicht umgehend sämtliche zu meiner Person in Ihren Unterlagen – ebenfalls zu Unrecht – gespeicherten Daten (Bankverbindung, personenbezogene Daten etc.) löschen. Einen Nachweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz hierüber lassen Sie mir bitte ebenfalls per E-Mail zukommen. Das Aufsichtsamt für Versicherungswesen und der Verbraucherschutz sind informiert worden.
Hochachtungsvoll
…
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde an die Würzburger weiter und schrieb:
Sehr geehrter Herr T.,
wie Ihnen hinlänglich bekannt sein dürfte, erhalten die Verbraucher von der Luzern Finanz/Lugano Finanz/ Schweizer Finanzvermittlung/ Royal Finanz keine Kredite.
Somit ist auch eine Kreditratenausfallversicherung, wie Sie von Ihnen im Rahmen der Kreditanfrage der Verbraucher angeblich abgeschlossen wird, völlig überflüssig!
Wie Ihnen auch bekannt sein dürfte, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Geschäftsführer der Firma Luzern Finanz/Lugano Finanz, Herrn Norbert Volkmer, Klage eingereicht.
Darüber hinaus fordern wir Sie auf, den unten stehenden Vertrag von Herrn Sascha R. aus den oben genannten Gründen bis zum 23.5.2013 um 15:00 Uhr zu stornieren, und abgebuchte Gelder zurück zu erstatten.
Herr R. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zunächst einmal möchte ich mich herzlich für die Unterstützung bedanken, die ich von Seiten des Verbraucherschutzes in vorbezeichneter Angelegenheit erfahren durfte. Tatsächlich hat die Würzburger Versicherung den Vertrag zwar nicht storniert, doch meinem fristgerechten Widerspruch wurde schriftlich mit Datum des 11.05.2013 entsprochen und im Zusammenhang damit auch zugesichert, dass bereits gezahlte Beiträge zurück erstattet werden. Da dies jedoch nach wie vor nicht erfolgt ist und ich auf dieses Geld angewiesen bin, habe ich am Dienstag, den 22.Mai eine Rückbuchung beantragt und das Geld zwischenzeitlich meinem Konto wieder gutschreiben lassen.
Der Spaß an der Angelegenheit ist einfach, dass ich lediglich per Online-Formular bei der Lugano Finanz GmbH um eine Kreditauskunft (!) angefragt hatte. Auf der Internetseite wird klar und deutlich dargestellt, dass diese Auskunft keinerlei Kosten verursacht und ich habe auch niemals einer Kreditratenausfallversicherung zugestimmt. Da das mir unterbreitete Angebot eines Kredits i.H.v. 1500,- EUR (ich bat ironischerweise nur um die Kreditkonditionen für eine Summe von über 500,- EUR) bei einer monatlichen Rate i.H.v. 24,62 EUR und einer vorgeschlagenen Laufzeit von 156 Monaten (=13 Jahren, Gesamtrückzahlsumme also 3840,72 EUR zzgl Vermittlungspauschale i.H.v. 197,50 EUR und weiterer Maklerpauschale i.H.v. 79,- EUR) selbstverständlich nicht meinem Wunsch entsprach, habe ich diesem Angebot natürlich nicht zugesagt. Die Unterlagen habe ich nach wie vor aufbewahrt. Wenn der Verbraucherschutz irgendwelche Informationen oder Unterlagen hierüber für seine Arbeit benötigt, lassen Sie es mich wissen. Ich bin sehr gern bereit, Ihnen alles Weitere (ohne Angaben der persönlichen Daten versteht sich) dazu zur Verfügung zu stellen!
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Sascha R.