Wucherpreise für den Totenschein sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Wer weiss schon, dass mit dem Tod die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beendet ist? Die Angehörigen müssen nun den Arzt, der den Tod offiziell feststellt, bezahlen. Sehr häufig zahlen Sie zu viel.
Der Arzt schreibt eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der GÖA werden ärztliche Leistungen einer Gebührenziffer zugeordnet. Rechtlich einwandfreie Rechnungen müssen nach diesen Ziffern abgerechnet werden.
Nach der GOÄ darf ein Totenschein höchstens 76,56 € kosten und setzt sich aus der
Ziffer 100 GOÄ mit 33,51 € (51,00€ in schwierigen Fällen) und einem Wegegeld mit Nachtzuschlag bis maximal 25,56€ zusammen.
Oftmals wird die (Ziffer 50) mit abgerechnet, die aber nur dann abgerechnet werden darf, wenn der Arzt zu einem Sterbenden gerufen wird und dann ist für die Untersuchung und Beratung die Krankenkasse zuständig!
Prüfen Sie die Arztrechnung genau!
Krankenhäuser berechnen sehr selten den tatsächlichen Totenschein, sondern machen daraus eine nicht transparente Pauschale. In der Pauschale sind dann meistens der Totenschein, die Kühlung und das eventuelle Aufbahren enthalten. In der Regel werden für solche Leistungen 50,- Euro berechnet. Die akzeptable Spanne liegt allerdings von 20,- bis 80,- Euro, bei bis zu fünf Tagen Kühlung. Höhere Preise sollten hinterfragt werden!
Pauschale Gebühren sind grundsätzlich unzulässig (§10 GOÄ (1),4) und stellen ggf. sogar den Tatbestand des Abrechnungsbetruges dar!
§ 10 Ersatz von Auslagen
(1)
Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden
1.
die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2
nichts anderes bestimmt ist,
2.
Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist,
3.
die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandenen Kosten sowie
4.
die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.
Die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulässig.
Was ist ein annehmbarer Prreis, für eine Leichschau, am Wochenende. Wann ist es verjährt.Da ich jetzt erfahren habe, dass dieser Arzt Wucherpreise nimmt. Er hat bei der Totenschau von meinem Vater, vor fast 20 Jahren Unverschämtheiten gesagt. Meine Schwester hat ihn damals angezeigt. Er hat mir damals versprochen nie wieder sich zubereichern, noch vor den Angehörigen Äußerungen,die unter die Gürtellinie gehen, zu äußern.
Dadurch durfte er seinen Beruf als Arzt weiter ausführen
Guten Abend, auch wir haben heute eine Rechnung vom Arzt bekommen über 217€. 165€ nach der GOÄ 101, 26€ Zuschlag G und 25€ Wegegeld. Für mich persönlich auch ne große Hausnummer und eine absolute Frechheit. Kann mir jemand helfen und die Summe gerechtfertigt ist?
MFG
Hallo Christian,
ich kann nur raten, dass man neben dem Arzt steht und sich die Anwesenheitszeit genau notiert.
Solche Beträge habe ich auch schon zu Zeiten, als der Totenschein noch um die 50 € kostete gesehen.
Damals war das Betrug und heute ist es legal.
Ich kann nur raten, wenn man Kosten sparen möchte, über „Urne zu Hause“ bzw. „Totenasche zur freien Verfügung“ nachzudenken. weg4u
LG Ingrid Hoerner
Ich war vor einigen Tagen auf einer Infoveranstaltung der AOK. In einem Beispiel wurde erklärt das wenn jemand stirbt und noch Resturlaub hat dieser in Geld umgewandelt wird und der Angehörigen ausgezahlt wird unter Abzug von Steuern und allen Sozialabgaben. Auf Rückfrage er sei doch tot wie das denn ginge sagte man es wieder auf den Vormonat zurrückgerechnet. Und ein Totenschein wird nicht gezahlt.wenn dat mal alles so richtig ist
Leichnam nicht angeschaut.
Beschwerde an ÄBO (LS nicht durchgeführt, die Leitlinien nicht befolgt, zu höhe Rechnung). Ärztin streitet alles ab -Fall abgeschlossen (keine Befragung/Dokumentation verlangt). Ob Rechnungsbetrug interessiert sie nicht. Ziffer 100 3.5 Fach, Nachtzuschlag, Wochenende/Feiertagzuschlag.
Ordnungswidrigkeit – Stadt lehnte Fall ab, Frist von 6 Monat überschritten.
Fall bei Staatsanwalt eingestellt – ohne weitere Befragung. Bitte um Rat?
Hallo Nadia,
ja, das kenne ich alles.
Ich bin Mitglied bei aeternitas und dort sitzen die entsprechenden Fachanwälte, die Dir evtl. auch helfen können.
Ich kann nur immer empfehlen dort Mitglied zu werden – 12 €uronen – pro Jahr. Eine sinnvolle Investititon!
LG Ingrid Ch. Hoerner – weg4u
Totenschein Mutter 05.11.16 um 17.40 verstorben. Totenschein 222,91, An Landesärztekammer geschickt zwecks Prüfung. Bis heute keine Antwort. 3 x angerufen – nichts.l Rufe morgen noch einmal an und werde dann den Vorgang an die Bundesärztekammer senden.
Jeden Tag sehe ich Rechnungen für Totenscheine die zu hoch sind.
Das ist eine systematische Abzocke von Ärzten, da die Angehörigen eben nicht die GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte – kennen.
Möchten Sie wissen ob Ihre Rechnung korrekt ist, dann senden Sie mir diese zu: ich2110[at]yahoo.de
KOSTENLOS werde ich Sie informieren, was Sie zahlen müssen bzw. man kann auch Geld zurückholen auch wenn es schon Jahre her ist.
Ingrid Ch. Hoerner – ein-tipp.de
Mir wurde ein Gesamtbetrag von 219,48 EUR berechnet, weil der Arzt von der Polizei aus der
60 km entfernten Großstadt gerufen wurde. Ich akzeptiere das nicht. Am Montag rufe ich bei der Ärztekammer an
Hallo Christine,
schon Erfolg gehabt?
Wenn nicht, dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Ich hole schon seit geraumer Zeit den Personen das Geld zurück wenn der Totenschein nicht korrekt abgerechnet wurde. 🙂
Ich benötige dazu den Totenschein und die Adresse wo die verstorbene Person vom Arzt untersucht wurde.
Gerne sende ich Ihnen hierzu ein entsprechendes Formular zu, damit ich schnell für Sie handeln kann.
Kostet nichts, aber wenn Sie mir bei Erfolg etwas spenden, dann freue ich mich.
Meine E-Mail-Adresse lautet: ich2110[at]yahoo.de
Wünsche Ihnen einen schönen Feiertag!
LG Ingrid Ch. Hoerner – weg4u
Sorry, ich habe hier schon geantwortet und inzwischen weiß ich, dass ich in meinem Text versehentlich einen Fehler eingebaut habe.
Ich benötige KEINEN Totenschein!
Es wird die RECHNUNG für den Totenschein benötigt.
Es ist eine Unart der Ärzte in dieser Situation die Angehörigen so abzuzocken!
RECHNUNG für den Totenschein an meine E-Mail-Adresse senden: ich2110[at]yahoo.de
LG Ingrid Ch. Hoerner – ein-tipp.de
Nachdem ich schlechter erfahrung mit ärzten gemacht habe trau ich eh keinem arzt mehr.. das Geld scheint denen eh wichtiger zu sein…ich geh nur noch zum arzt wenn ich ein rezept bestellt habe…
OH da wir bei korrupt sind… ich zahl demjenigen 500 euro wenn er für mich einen Totenschein ausstellt.. bei der Krankenkasse wo ich bin kann ich nicht mehr dauerthaft zahlen weil es ZU teuer ist würde mich freuen wenn sich jemand meldet!
Den Totenschein stellt ein Arzt, wenn er korrekt ausgestellt ist, unter 77 € aus. Den zahlt die Krankenkasse sowieso nicht!
Und wenn Sie tot sind, dann sind es Ihre Angehörigen, die dafür aufkommen müssen.
Hier kann man sehr viel dazu erfahren was möglich ist: weg4.de
Mir wird immer schlecht, wenn ich Kommentare von Ärzten lese, die über ihre Honorare jammern und den Eindruck erwecken, als seien sie ständig in ihrer Existenz bedroht! Kaum eine akademische Berufsgruppe verdient so viel! Wie heisst es so schön: „Der Mensch – je mehr er hat, je mehr er will“! Beispiel: Die Ärztin, die zum Tode meiner Mutter einen Totenschein ausstellte, verlangt nun 130,- Euro! Das ist rechtswidrig, wie ich weiss! Aber es gibt ja zum Glück Rechtsanwälte! (zwinker)
Und der Anwalt kostet Ihnen wieviel? Ich denke die Beratung ist mindestens 200,-, oder?
Auch finde ich, es ist eine super Einstellung, eine Ärztin zu verklagen, die nicht mal ihre Leistung ablehnen kann.
P.S. Einen Gaswasser-Installateur kriegen Sie unter 150,- nicht nach Hause
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, der sollte verklagt werden, auch
wenn es sich um einen „Gott in Weiß“ handelt. Auch, damit solches Fehlverhalten
nicht weiter Schule macht.
Kein Arbeitnehmer kann eine gesetzlich/vertraglich vorgeschriebene Arbeit verweigern.
Sind Ärzte was Besonderes? Jeder, der Arzt werden möchte, sollte diese
Pflichten kennen. Er/sie kann sich ja für einen anderen Beruf entscheiden. Aber
man kann ja gut verdienen. Die Ethik spielt da ohnehin keine Rolle mehr.
Für solche Dinge benötige ich nicht einmal einen Rechtsanwalt.
Wenn man den Arzt bei der Ärztekammer anzeigt, dann langt das. 🙂
Ich setze mich seit vielen Jahren für Menschen ein, die überteuerte private Rechnungen erhalten.
Viel einfacher wäre es, wenn die Krankenkassen, diese letzte Leistung übernehmen würde. Haben doch schon die gesamten Sterbegelder gestrichen, da wäre das doch nur ein Klacks an Kosten.
Richtiger Ansprechpartner ist die Ärztekammer. Dort den Arzt anzeigen!
LG Ingrid Ch. Hoerner –
Die GOÄ Ziffer 100 (Leichenschau) ist leider völlig unterbewertet. Für das Geld würde kein Schlüsseldienst auch nur einen Finger krumm machen. Da muss nach gebessert werden. Auch weil wir Ärzte gezwungen werden den Totenschein auszufüllen.
Da stimme ich Ihnen zu bzgl. der Unterbewertung.
Allerdings, wenn die Krankenkassen diese letzte Leistung übernehmen würde, dann käme kein Arzt mehr auf die Idee total falsche Rechnungen für diese Leistung auszustellen.
Es liegt an den Ärzten, die sich verpflichten nach der GOÄ die Rechnung zu erstellen und wenn dort die Leistungen eben seit 1996 nicht mehr angepasst wurden, dann müssen Sie da kämpfen.
Manche Rechnung, ist wirklich jenseits von Gut und Böse!
Mein Mann war schon tot, als ich den Arzt rief. Es wurde trotzdem eine ärztliche Leistung in Höhe von 83,06 abgerechnet, ist das rechtens ? Ich persönlich finde es ein wenig happich.
Die “ arme “ Ärzteschaft unterscheidet man beim Häusle bauen.
Zahnarzt bezahlt diese in 7 Monaten
Tierarzt braucht einen halben Monat mehr.
Allgemeinmediziner diese armen Socken müssen fast 9 Monate für knüppeln..
so sieht ´das aus.
Kann man so nicht sagen. Man muss die Fakten kennen.
Aber ich denke, es sind ein paar €uronen zu viel berechnet worden.
Können auch heute noch zurück geholt werden.