Wohnmobile im Abgasskandal: Welche Rechte haben Verbraucher und wie können sie sich zur Wehr setzen?
Der Abgasskandal, der 2015 mit der Volkswagen AG und ihren manipulierten EA189-Dieselmotoren seinen Anfang nahm, weitete sich schnell auf weitere Motoren und Autohersteller aus. Seit 2020 ist bekannt, dass auch Wohnmobile von Dieselmanipulationen betroffen sind. Plötzlich stecken zahlreiche Caravan- und Reisemobilhersteller, die Basisfahrzeuge von Fiat, Iveco, Mercedes oder VW zum Umbau für ihre Camper nutzten, mitten im Abgasskandal.
Und nicht nur die Wohnmobilhersteller, sondern auch die Besitzer von Reisemobilen sehen sich mit dem Abgasskandal konfrontiert. Für die Verbraucher dürfte das besonders schmerzlich sein, denn Wohnmobile sind in der Anschaffung sehr teuer und erleiden nun hohe Wertverluste. Zudem drohen Besitzern von manipulierten Reisemobilen, die mehr Schadstoffe als gesetzlich erlaubt ausstoßen, Fahrverbote und Stilllegungen.
Manipulierte Motoren in Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato oder Iveco Daily
Hauptsächlich betroffen sind Motoren der Hersteller Fiat und Iveco. Aktuell ist bekannt, dass sämtliche Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 im Fiat Ducato eine Abschalteinrichtung enthalten, wenn sie zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden. Die Liste zeigt die wahrscheinlich betroffenen Fiat- und Iveco-Motoren mit der Abgasnorm 5 und 6, die im Wohnmobil-Dieselskandal verstrickt sind:
• 2,0 Liter Multijet
• 2,0 Liter
• 2,2 Liter Multijet II
• 2,3 Liter
• 2,3 Liter Multijet
• 2,3 Liter Multijet II
• 3,0 Liter
Verbraucher können in ihren Fahrzeugpapieren sehen, welcher Motor in ihrem Reisemobil verbaut ist. Diese Information befindet sich meistens auf der letzten Seite des Serviceheftes. Die Schadstoffnorm steht in der Zulassungsbescheinigung I unter der Nummer 14.
Bei Iveco- und Fiat-Fahrzeugen lässt sich auch mithilfe der Motorkennung feststellen, mit welcher Motorversion und welcher Abgasnorm die Light-Duty- und Heavy-Duty-Motoren des Reisemobils versehen sind. Die Codes befinden sich im Motorraum auf einer Plakette auf der Quertraverse oder auf einer Plakette im Einstieg der Fahrer- oder Aufbautür. Diese Motoren enthalten eine illegale Abschalteinrichtung:
Motorversion Motorkennung Abgasnorm
110 Multijet F1AE3481G Euro 5
115 Multijet 250A1000 Euro 5
150 Multijet F1AE3481D Euro 5
180 Multijet F1CE3481E Euro 5
Volkswagen- und Mercedes-Motoren im Reisemobil-Abgasskandal
Nicht nur Wohnmobile mit Fiat Ducato- oder Iveco Daily-Motoren sind manipuliert, sondern auch Camper der deutschen Autobauer Mercedes und VW. Bei Mercedes-Benz sind der Mercedes Vito und Viano sowie der Mercedes Sprinter betroffen. Diese Fahrzeugmodelle enthalten folgende Dieselmotortypen, die in Wohnmobilen, etwa von Hymer oder Bürstner, verbaut sind, und eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweisen:
• OM 622
• OM 626
• OM 642
• OM 651
• OM 654
Reisemobile auf Basis des VW T5 und T6 (Bulli) und des VW Crafter sind mit manipulierten EA189- oder EA288-Dieselmotoren von Volkswagen versehen.
Diese Rechte haben Verbraucher im Wohnmobil-Abgasskandal
Verbrauchern, die in Besitz eines manipulierten Wohnmobils sind, drohen Wertverluste, verpflichtende Updates der Motorsteuerung (mit unvorhersehbaren Folgen), Fahrverbote und schlimmstenfalls Stilllegungen. Um sich gegen den Betrug zu wehren, sollten geschädigte Wohnmobilbesitzer gegen die Motorhersteller Fiat, Iveco, Mercedes und Volkswagen Klage erheben. Insofern die zweijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann auch der Wohnmobilhändler verklagt werden. Diese Rechte haben Verbraucher mit manipulierten Reisemobilen:
• Neues Wohnmobil: Wurde das Reisemobil als Neuwagen von einem Händler gekauft, und sind seit der Übergabe noch keine zwei Jahre vergangen, können Verbraucher ein neues, nicht manipuliertes Wohnmobil einfordern. Der alte Camper muss dann an den Händler zurückgegeben werden.
• Wohnmobil zurückgeben: Betroffene Wohnmobilbesitzer können ihr Fahrzeug an den Motorhersteller zurückgeben und erhalten eine Entschädigungssumme.
• Wohnmobil behalten: Reisemobilbesitzer können einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz geltend machen. Die Basisfahrzeughersteller müssen den Wertverlust, den das Fahrzeug durch den Dieselskandal erfährt, ausgleichen. In der Regel werden dem Fahrzeughalter zwischen 20 und 25 Prozent des einstigen Kaufpreises als Schadensersatz zugesprochen.
• Nachbesserungen am Wohnmobil: Besitzer von Mercedes-, VW- oder Iveco-Campern können auch ein Software-Update der Motorsteuerung vornehmen lassen, das dazu führen soll, dass die Abgasrückführung den Normen entsprechend funktioniert. Die Folgen eines solchen Updates sind allerdings nicht absehbar. Der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs könnte sich erhöhen oder der Motor einen Schaden nehmen.
Wie betroffene Wohnmobilbesitzer vorgehen sollten
Wohnmobilbesitzer sollten sich durch einen Anwalt beraten lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet betroffenen Fahrzeughaltern ein kostenloses Erstgespräch: Ein Anwalt prüft unverbindlich, ob das Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist sowie mögliche Ansprüche auf Schadensersatz.
Außerdem ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Betrug zur Wehr zu setzen. Je länger betroffene Fahrzeughalter warten, desto geringer fällt der Schadensersatz im Wohnmobil-Dieselskandal aus, denn mit jedem weiteren Tag sinkt die Anspruchshöhe.
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