Wohnfabrik zahlt die Nacharbeitung durch den Schreiner
Herr Robert B. schrieb uns am 22.7.2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich mit meiner Angelegenheit zu einem Anwalt gehe, möchte ich die Möglichkeit nutzen, die Sie in vermittelnder Position anbieten, um die Firma, die momentan anderer Meinung ist, als ich, und sich auch nicht mehr kontaktieren läßt, obwohl zwei gesetzte Fristen abgelaufen sind, evtl von Ihrem Unrecht und Versäumnis zu überzeugen.
Im speziellen handelt es sich um eine Kombination aus Esstisch, Bank und 4 Stühlen. Diese wurden am 29.11.2012 zu einem Gesamtpreis von 3800,-€ und einer Anzahlung von 1000,-€ auf der Handwerksmesse München bei der Firma Wohnfabrik, Zrennerstr. 23-27, Pforzheim, 07231-154410 bestellt. Voraussichtlicher Liefertermin wurde Feb. 2013 vereinbart, der allerdings nicht eingehalten werden konnte. Darüber möchte ich hinwegsehen, da die Firma nur Händler und nicht Hersteller ist.
Allerdings bin ich nicht mit der Oberflächenbeschaffenheit des Tisches einverstanden. Auf der Messe versicherte man mir, daß die Beschaffenheit einer geschliffenen und geölten Oberfläche entspricht.
Diese Erwartung entspricht die Bank vollends, doch der Tisch steht in keinem Vergleich dazu. Es besteht durch alleiniges Wischen mit der Handfläche bereits Verletzungsgefahr, in Form eines Holzsplittereinzug.
Meine Beschwerde wurde mit der „Individualität“ des Tisches abgetan, was ich aber nicht akzeptierte und der Firma anbot, mich selbst um die Mängel zu kümmern, dies aber mit einem Preisnachlass verknüpfe.
In der Zwischenzeit hatte ich bereits eine transparente Kunststoffauflage besorgt, um der Verletzungsgefaht entgegen zu wirken ohne an dem Zustand der Oberfläche etwas zu verändern, diese kostete mich rund 150,-€.
Ein Schreiner vom Ort wurde hinzugezogen, um sein Urteil abzugeben. Dieser schätze ca. 4h Ausbesserungsarbeiten an der Tischoberfläche ein, was einem Preis von ca. 200,-€ entsprechen würde.
Mit diesen Informationen schien Hr. B,, der für meine Beschwerde zuständig scheint, unbeeindruckt, empfahl mir die Reinigung des Tisches mit Bürsten und Staubsauger, zudem verwies er wieder auf die „Natürlichkeit“ des Tisches, für die ich mich entschieden hätte.
Hierzu existieren meherere Mails, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen würde.
Nicht nachzuvollziehen ist, daß bei einem solchen Kaufpreis derartige Mängel festzustellen sind, und daß definitiv Unterschiede der Oberflächen existieren, denn die der Bank ist sehr wohl akzeptabel, auch die des Tisches, der auf der Messe ausgestellt wurde, und auf der man mir auch versicherte, daß der Tisch, den ich erhalten werde, ebenso beschaffen sei.
Der Vorgang wird in der Firma Wohnfabrik unter der Auftragsnr. …..mit meiner Kundennr. ……. geführt.
Die erste Mail wurde am 19.03.2013 nach Lieferung und Selbstmontage der Möbel geschrieben. Am 07.05.2013 setze ich die erste Frist von 3 Wochen, in der ich Ihnen die Wahl zwischen der Begleichung der Tischauflage, oder die Übernahme der Schreinerrechnung lies. Als diese verstrich, setzte meine Lebenspartnerin, Fr. Schwarz Elgin, am 30.05.2013 eine weitere Frist bis 20.06.2013, da ich selbst für 6 Wochen nicht zu Hause war.
Die einzige Reaktion aus beiden Fristsetzungen war eine Abwesenheitsmitteilung, die den Zeitraum vom 25.05 bis 02.06.2013 beinhaltet.
Ich sehe momentan keine andere Möglichkeit, als rechtliche Schritte zur Lösung dieses Qualitätsproblems einzuleiten.
Sollte Ihre Vermittlung eine Lösung des Problems zur Folge haben, wäre ich sehr erfreut, ansonsten bleibt mir nur noch ein Gang zum Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.7.13 an die Firma Wohnfabrik weiter und bat um eine Stellungnahme. Wenig später meldete sich bereits die Geschäftsleitung telefonisch und versprach den Vorgang zu klären. Herr B. schrieb uns am 29.7.13:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute gegen 17.00 Uhr hat endlich die angesprochenen Kommunikation stattgefunden. Das Ergebnis können Sie aus angehängter Mail entnehmen. Es hat sich zwar etwas kompliziert dargestellt, aber mit Ihrem Zutun kam es letztendlich doch zu einer akzeptablen Einigung.
Nochmals vielen Dank. Es tut gut zu erfahren, daß man als Verbraucher doch nicht ganz allein auf weiter Flur steht und es auch noch Gerechtigkeit gibt.
Mit freundlichen Grüßen
B. Robert
P.S.: Ich bin gerne damit einverstanden, daß Sie meinen Fall als positiven Verlauf auf Ihrer Website veröffentlichen. Das dürfte auch im Sinne des Unternehmens WOHNFABRIK sein, wie ich denke. Ich werde Ihnen auch Bescheid geben, sobald alle noch anstehenden Tätigkeiten, inkl. Überweisung der Kosten, abgeschlossen sind, damit der Ablauf als vollends positiv bewertet werden kann.
Am 12.9.13 schrieb uns Herr B.:
Sehr geehrte Frau Lauckemann,
ich melde mich nochmals bei Ihnen, um einen positiven Ausgang der Differenzen zu berichten. Wie angekündigt, hat sich die Geschäftsleitung bei mir gemeldet und die Vereinbarung, welche am Telefon getroffen, nämlich die Rechnung für eine Nacharbeit durch einen Schreiner, wurde relativ zeitnah nach Weitergabe auf mein Konto überwiesen.
So zumindest hat sich alles noch einmal in Wohlwollen aufgelöst, doch der bittere Nachgeschmack, daß dies ohne Ihr Zutun nicht passiert wäre, oder evtl. auf einen rechtlichen weg geklärt hätte werden müssen, stimmt mich besorgt, wie es um die Orientierung der Kundenzufriedenheit steht.
Mit freundlichen Grüßen
Robert B.