Ende Mai erhielt mein Vater (Jg. 1939) von der Fa. ’Wohlfühl Reisen AG’ in Chur (Schweiz) eine Rechnung mit der Post über 216,00 EUR für eine angeblich gebuchte Busreise nach Prag.
Herr Stefan K. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende Mai erhielt mein Vater (Jg. 1939) von der Fa. ’Wohlfühl Reisen AG’ in Chur (Schweiz) eine Rechnung mit der Post über 216,00 EUR für eine angeblich gebuchte Busreise nach Prag.
Da er diese Reise nie beauftragt hat wird er diesen Betrag natürlich auch nicht überweisen.
Ich halte es allerdings für wichtig, Sie als Verbraucherschützer von solchen evt. illegalen Methoden dieses Anbieters in Kenntis zu setzen. Ich denke, man sollte gegen solche Machenschaften juristisch vorgehen, um zukünftigen Schaden bei anderen potentiellen Opfern (wahrscheinlich sind Rentner die Zielgruppe) zu verhindern.
Welche Möglichkeiten hat der Verbraucherschutz diesbezüglich ?
Gerne sende ich Ihnen auch das gescannte Original-Anschreiben.
Viele Grüße
Stefan K.
Die Verbraucherzentrale, die eigene Anwälte beschäftigt, hat sich dem Thema bereits angenommen:
http://www.vzb.de/Wohlfuehl-Reisen-ohne-Insolvenzschutz