Verbraucherschutz.de erhielt die nachstehende Antwort der Kanzlei, die die Firma OVM vertritt: „Es wurde online wirksam ein Vertrag abgeschlossen, mit dem der Verbraucher sich zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet hat, der – auch das ist Gegenstand des Vertrags – in monatlichen Teilbeträgen von 14,90 € zu zahlen ist“
Herr Erwin M. schrieb uns:
die versuchen bei mir ca.15€ monatlich abzubuchen, lasse es zurück buchen. Wie gesagt die haben keine Unterschriften von mir bekommen und dies ist auch nicht rechtens.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Wofür sollen diese 15,- Euro denn eigentlich sein??? Was steht bei der Abbuchung im Verwendungszweck??
Herr M. schrieb:
Es steht Entgelt/Provision ,wie gesagt es wurde nichts von mir unterschrieben oder ein Auftrag erteilt von meinen Konto was abzubuchen .Habe auch keine Leistung von denen erhalten.
Habe noch eine KFP-Nr.418189.
M.F.G.M.
Verbraucherschutz.de fragte die Kanzlei Meinhardt, Gieseler & Partner Kanzlei für Wirtschaftsrecht, die uns bezüglich der Kommentare auf unserer Seite abgemahnt hatte, wofür die OVM diese 14,90 Euro monatlich bei den Verbrauchern abbucht:
Sehr geehrte Frau Scholz-Recht,
einige Verbraucher posten in Ihren Kommentaren, dass Ihnen eine monatliche Gebühr in Höhe von 14,90 Euro von der OVM abgebucht wird, obwohl die Verbraucher sich nicht darüber bewusst sind, einen Vertrag hierüber abgeschlossen zu haben.
Da die OVM keine Mailadresse auf Ihrer Homepage angegeben hat, möchte ich Sie bitten, den nachstehenden Vorgang an die OVM weiter zu leiten, mit der Bitte, mir bis zum 28.7.16 eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Diese sollte den Beweis beinhalten, dass Herr M. einen Vertrag unterschrieben hat und dass dieser Vertrag eine monatliche Abbuchung vorsieht.
Am 15.8.16 schrieben wir:
Sehr geehrte Frau Scholz-Recht,
am 25.7.16 übersandte ich Ihnen die nachstehende Anfrage.
Da ich leider bis heute keine Antwort hierauf bekommen habe, möchte ich Sie nun dringend um Beantwortung bitten.
Im Sinne einer transparenten und eben nicht rufschädigenden Berichterstattung auf unserer Seite ist es natürlich erforderlich, dass wir auch entsprechende Informationen zu den Vorwürfen der Verbraucher von den betreffenden Firmen erhalten.
Sollten wir diese nicht erhalten und die Vorgänge dann veröffentlichen, müssen wir spätere Abmahnungen bezüglich „nicht wahrheitsgemäßen“ oder „rufschädigenden Aussagen“ mit Recht zurück weisen.
Die Kanzlei schrieb uns:
Herr M. hat am 7.4.16 online einen Vertrag mit unserer Mandantin abgeschlossen. Die entsprechenden Zugangsdaten zu dem von unserer Mandantin betriebenen Finanzmanagementportal hat Herr M. mit E-Mail meiner Mandantin vom 8.4.16 mitgeteilt bekommen. Der Vertrag wurde nicht widerrufen. Der Auszug des Vertragsformulars wurde mir von meiner Mandantin überlassen und liegt mir vor. Mit dem Vertrag wurde meiner Mandantin ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, das sie zur monatlichen Abbuchung von 14,90 Euro berechtigt.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau H.
ich wollte gern wissen, wofür diese 14,90 Euro monatlich abgebucht werden!
Die Kanzlei schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
über die von meiner Mandantin angebotenen Leistungen kann man sich auf deren Homepage informieren.
Allein entscheidend ist, dass Herr M. online wirksam einen Vertrag abgeschlossen hat, mit dem er sich zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet hat, der – auch das ist Gegenstand des Vertrags – in monatlichen Teilbeträgen von 14,90 € zu zahlen ist und zwar per Einzug durch unsere Mandantin im SEPA-Lastschriftverfahren.
Verbraucherschutz.de besuchte die Homepage der Firma OVM, konnte aber keine Leistungen finden, die eine monatliche Gebühr in Höhe von 14,90 Euro beinhalten.
Verbraucherschutz.de rät betroffenen Verbrauchern, sich von unserem Partneranwalt, Herrn Sebastian Hofauer, unterstützen zu lassen, der schon gegen die OVM online Vertrieb Marketing GmbH / Euro-Invest-Inkasso einige Prozesse gewonnen hat, da die Forderungen sich als unberechtigt erwiesen hatten:
Rechtsanwalt Sebastian Hofauer, LL.M.
Theodor-Türich-Straße 4
37339 Leinefelde-Worbis
Telefon: 036074-729280
Telefax: 036074-729281
E-Mail: [email protected]
Internet: https://hofauer.com/
Impressum der Online Vertrieb Marketing GmbH
Karl Grillenberger Str. 1
90402 Nürnberg
GF: Herr Kemmelmeier Stefan
Tel: +49 91 1 23 73 52 35
Web:www.ovmgmbh.de
Steuerlich veranlagt: Finanzamt Nürnberg
USt.Nr: 241/134/90388
Eingetragen im Registergericht Nürnberg: HRB 31653
Der OVM Vertrieb Marketing GmbH, hat behauptet er hätte versucht Geld einzuziehen. Ich habe nie was von meiner Bank darüber gehört. Zwei E-mails wurden mir geschickt, mit unterschiedlichen Ausführungen eines angeblich entstandenen Vertrages. Einmal hieß es per Post und einmal hieß es per Online-Bestellung. Beides nicht möglich. Auch bei Anrufen wollte man mir keine Auskunft geben. Ich wurde eher mit Sticheleien abgewimmelt. Angebliche Vertragsentstehung 2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe heute auch von der OVM ein gerichtliches Schreiben bekommen, in dem ich an die OVM einen Betrag von 858,26 Euro zu zahlen habe. Da ich auch keinen Vertrag unterschrieben habe bei der OVM im Jahre 2016. Was kann ich dagegen tun, bin nervlich am ende. Ich würde mich freuen wenn ich von ihnen einen Rat bekomme. Mit freundlichen Grüßen Frau Karla Bremer
Bei mir buchen Sie auch mtl. 15 EUR ab, ich habe damals die Testversion per Mail gekündigt bisher keine Antwort. Kann mir jemand eine Auskunft geben wie ich weiter verfahren soll? seit März wird abgebucht, es sind schon 90 EUR… kann mir bitte jemand helfen, ich würde das Geld gerne wieder haben.
muss auch 14,90 pro Monat bezahlen.weiss auch nicht wofuer. habe lediglich eine kreditfrage bei der Bavaria Kredit gemacht und nie wieder davon gehört. kann ich die betraege einfach zurueckbuchen?