DENIC rät Domaininhabern: „Der einzig wirksame Schutz gegen die unliebsame Weiternutzung einer Domain durch Dritte ist es, die Domain erst gar nicht zu löschen“
Verbraucherschutz.de erhält immer mehr Zuschriften von Firmen, deren ehemalige Domains heute als Fake Shops genutzt werden. Verbraucherschutz.de schrieb an Denic (zentrale Registrierungsstelle die das Register aller .de-Domains verwaltet):
Sehr geehrte Frau W.
die Fake Shops, auch mir einer .de Endung, schießen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden.
Wir erhielten nun die beiden nachstehenden Zuschriften.
Meine Frage ist: Wie können sich ehemalige Domaininhaber davor schützen, dass Ihre Domain später einmal als Fake Shop genutzt wird?
Denic schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, wie sich ehemalige Domaininhaber dagegen schützen können, dass „ihre Domain später einmal als Fake-Shop genutzt wird“.
Schon in der Art der Fragestellung zeigt sich, wo genau der Hase im Pfeffer liegt: Dass der vormalige Registrant einer Domain diese auch nach ihrer Löschung „gefühlt“ immer noch als „seine“ Domain ansieht, ändert nichts daran, dass jemand, der eine Domain registriert, nur deren Inhaber wird, nicht aber deren Eigentümer. D. h., er erwirbt die Domain nicht, sondern ist nur deren Nießbraucher für den Zeitraum, in dem er die Registrierung aufrechterhält, also die Domain nicht löscht – ähnlich wie bei einem Mietverhältnis.
Daraus folgt ganz klar: Sobald die Domain von ihrem vormaligen Inhaber gelöscht und durch einen Dritten neu registriert wurde, kann dieser Dritte sie für andere Zwecke, etwa durch Hinterlegung anderer Webseiten-Inhalte, nutzen.
Dies sollte man berücksichtigen, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, seine Domain zu löschen. Möchte man diesbezüglich kein Risiko eingehen, so empfiehlt es sich in jedem Fall, die Domain zu behalten.
Denn selbst wenn gegebenenfalls kein Wunsch oder Bedarf mehr daran besteht, über die betreffende Domain eine Website zu betreiben, so kann es doch sinnvoll sein, die Domain dann rein für E-Mail-Zwecke weiterzunutzen. Dies bietet nicht nur den Vorteil, dass Andere die Domain nicht registrieren und nutzen können, um darüber Webseiteninhalte zu verbreiten, mit denen man als vorheriger Domaininhaber nicht in Verbindung gebracht werden möchte. Auch eröffnet sich auf diese Weise die von vielen Domaininhabern so gehandhabte Möglichkeit, eine personalisierte E-Mail-Adresse etwa nach dem Muster <[email protected]> zu nutzen, die in der Wahrnehmung vieler Menschen, nicht nur im Geschäftsleben, oftmals weitaus seriöser wirkt als eine Freemail-Adresse. In dem von Ihnen genannten Beispielfall einer natürlichen Person (Susanne Stepbach) also etwa [email protected] statt [email protected]
Auch im Zusammenhang mit Domains, die von einer juristischen Person für geschäftliche Zwecke genutzt wurden, wie im Falle des von Ihnen genannten Beispiels einer Rechtsanwaltskanzlei, ist dringend zu empfehlen, die Domain nicht aufzugeben, sondern weiterzunutzen: Zum einen, um gegebenenfalls eine Umleitung auf eine neue Webseite einzurichten, also beispielsweise diejenige einer Kanzlei neuen Namens, an der die vorherigen Partner inzwischen möglicherweise beteiligt sind. Zumindest aber, um weiterhin Zugriff auf E-Mails zu haben, die nach wie vor an die auf dieser Domain basierende E-Mail-Adresse (hier: [email protected]) gerichtet werden, damit solche, evtl. vertraulichen Mails nicht in die falschen Hände geraten.
Nötigenfalls richtet man seinen Mailserver so ein, dass Mails an die „alte“ Adresse automatisch an die „neue“, aktuell aktiv genutzte E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.
Natürlich ist der Leidensdruck beim vormaligen Domaininhaber ungleich größer, wenn die betreffende Domain, statt nur einen generischen Begriff zu enthalten, Namen(sbestandteile) und/oder Firmierung der natürlichen oder juristischen Person des Domaininhabers enthielt, da dies bei einer unliebsamen Weiternutzung der Domain durch Dritte möglicherweise der eigenen Reputation abträglich sein kann. In solchen Fällen, in denen Namens- oder Markenrechte im Spiel sind, steht den betroffenen Personen aber natürlich der Rechtsweg offen, gegen die missbräuchliche Nutzung vorzugehen.
Ansprechpartner ist dabei in jedem Fall der aktuelle Domaininhaber, der sich über die DENIC-Domainabfrage (https://www.denic.de/webwhois/) ermitteln lässt.
DENIC kann Anspruchsteller, die sich durch eine Domain in ihren Namens- oder Markenrechten verletzt sehen und diese Rechte geltend machen wollen, lediglich durch einen sogenannten DISPUTE-Eintrag unterstützen (https://www.denic.de/service/dispute/). Der DISPUTE-Eintrag bewirkt, dass die betreffende Domain von ihrem aktuellen Inhaber zwar (bis zu einer eventuellen gerichtlichen Klärung) weiter genutzt, zumindest aber nicht auf einen Dritten übertragen werden kann. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird.
Einen DISPUTE-Eintrag einzurichten ergibt aber natürlich nur dann Sinn, wenn der Anspruchsteller die Domain seinerseits registrieren und die Registrierung auch langfristig aufrechterhalten will, selbst wenn er gegebenenfalls nicht plant, die Domain dann auch aktiv zu nutzen („defensive Registrierung“).
Jemand, der eine freie oder von Dritten genutzte Domain nicht auf sich registrieren will, selbst wenn er beispielsweise Namensrechte dafür geltend machen könnte, kann von DENIC aber auch nicht verlangen, diese Domain zu sperren, also von jeglicher Registrierung grundsätzlich auszunehmen. Denn eine Person gleichen Namens könnte jederzeit DENIC gegenüber den Anspruch erheben, die betreffende Domain registrieren zu wollen (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Domain kurt-biedenkopf.de: https://www.denic.de/wissen/rechtsprechung/).
Fazit:
Der einzig wirksame Schutz gegen die unliebsame Weiternutzung einer Domain durch Dritte ist es, die Domain erst gar nicht zu löschen, sondern ihre Registrierung aus defensiven Gründen aufrechtzuerhalten, selbst wenn man sie nicht mehr aktiv nutzen möchte. Was letztlich schwerer wiegt, liegt jedoch immer im persönlichen Ermessen des Domaininhabers, der die Löschung seiner Domain in Betracht zieht. Für (von Fake-Shops betroffene) Verbraucher hält DENIC auch eine spezielle Informationsseite bereit: https://www.denic.de/aktuelles/informationen-zu-fake-shops/.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Unternehmenskommunikation
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Frau Susanne S. schrieb uns am 12.11.17:
E-Mail: [email protected]
Betreff: susanne-stepbach.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich meinen Namen gegoogelt habe, stieß ich auf Ihre Warnung, susanne-stepbach.de sei ein fake-shop und Sie rieten davon ab, dort zu bestellen und per Vorkasse zu bezahlen.
Da bin ich ja aus allen Wolken gefallen – daß jemand meinen Namen und meine alte, abgemeldete website nutzt, um einen online-shop zu betreiben, und das ja anscheinend mit krimineller Motivation! Die website habe ich bei der Telekom unterhalten und dort vor ca. 1 1/2 – 2 Jahren abgemeldet.
Nun frage ich Sie, was man dagegen unternehmen kann – denn dies rufschädigende Verhalten fällt ja auf mich zurück.
Ich bin Künstlerin, und wenn Kunden oder potentielle Kunden Ihre Warnung lesen – die ja berechtigt ist -, dann frage ich mich, woher sie wissen sollen, daß ich mit diesem fake-shop nichts zu tun habe – außer daß dieser meinen Namen mißbraucht?
Ich werde zunächst Anzeige bei der Polizei erstatten.
Ich bitte um Antwort, in der Hoffnung, daß sich dieser Sachverhalt bald klärt, MfG, Susanne Stepbach
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6.11.17
Die Domain
„RAe-Ellinghaus-Wortmann.de“
gehörte früher einer seriösen Rechtsanwaltskanzlei und wird heute von einem Fake-Shop für Schuhe benutzt.
Traurig was so möglich ist. Habe über ein Jobgesuch bei Ebay Kleinanzeigen die Webseite „verbraucherschutz-werser-ems.de gefunden. In der Suchmaschine verbraucherschutz Weser Ems eV.. Da gibt es jede Menge Verlinkungen zu kommerziellen Seiten.
Wer sich da nun sicher fühlt… Habe mit dieser Domain: Verbraucherschutz.de Kontakt aufnehmen wollen um zu erfahren, ob das rechtlich sein darf. Scheitere aber schon an der Kontaktaufnahme. Darum hier der Hinweis.
Ich frage mich, wie denn Kriminelle eigentlich ausgezeichnet bei Gründung eines Fakeshops auf Domains stoßen, die früher wirklich seriös waren.
Also beispielsweise, wenn jemand Hans Meier heißt und auch wirklich hans-meier.de eine Zeit lang nutzt, die Domain dann wieder abmeldet und ggf. eine andere nutzt. Kommen dann die Kriminellen über eine Google-Suche darauf, diese – ich nenne es jetzt mal „alte Domain“ – zu nutzen, vielleicht um die betroffene Person zu schaden?
Die DISPUTE-Lösung erscheint mir auch einfach faul. Mindestens einen dauerhaften Sperrvermerk müsste es geben. Wer außer Frau Susanne Stepbach selbst kann denn bitte die Domain susanne-stepbach.de nutzen, ohne eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begehen? Einfach nach so einem Disput einen Vermerk bei Namensdomains, dass nachgewiesen werden muss, dass man so heißt / das Markenrechte erloschen sein müssen und fertig.
DENIC macht sich die Sache meiner Meinung nach zu leicht. Die Schweizer Registry scheint da – zusammen mit der Polizei – deutlich aktiver vorzugehen: switch.ch/de/stories/fakewebshops/.
Nach den DENIC-Domainrichtlinien muss ja ein ADMIN-C in Deutschland vorhanden sein. Entweder ist diese Angabe gefälscht (komplett, oder falsche Identität von unbeteiligten Dritten) und die Domain kann daher gekündigt werden, oder die Person ist real und kann von der Polizei/Justiz belangt werden.
Hallo Frau Bindseil,
vielleicht lesen Sie das!
Mein Tipp! Schreiben Sie den Administrativen Ansprechpartner (Admin-C) MIT EINSCHREIBEN und RÜCKSCHEIN an. Ich gehe davon aus, dass dieser unter der angemeldeten Adresse nicht gemeldet ist. Die Daten müssen aber bei der Denic korrekt angegeben sein!
Gegebenenfalls können Sie mit diesen Informationen etwas bei der Denic bewirken. Zumindest dass die Adresse des ADMIN-C richtig gestellt wird.
Viel Erfolg!
digitale-vision.de
Es war früher meine Seite für Computerservice! Nun wird sie als Fake-Shop benutzt! Ich bin entsetzt! Denn die alten Kunden fragen mich mittlerweile, was ich da fragwürdiges betreibe! Ich habe den Fehler gemacht und diese gelöscht. Nun findet man diesen Fake-Shop, wenn man meinen Namen & Computerservice bei Google eingibt.
Die Domain hätte ich behalten sollen. Aber ich setze alles ein, um das Problem zu lösen.