Ein Verbraucher ließ uns das Schreiben zukommen, mit dem er bei baser-direct.de den Bezug von Call-Stop Magazinen widerrief.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 07.11.2012, in dem Sie einen Betrag von 35,90 Euro für die angebliche Bestellung des „CallStop-Magazine“ verlangen. Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich wiederhole noch einmal, dass das Magazin umgehend zurück geschickt und auch fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Ich wollte und habe nichts kostenpflichtiges bestellt! Ich wurde von Ihnen ungewollt telefonisch kontaktiert.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
LG Düsseldorf, Urt. v. 9.9.2009, 37 O 79/09
Freundliche Grüße