„Ich bin in eine eigene Wohnung gezogen und habe bei Kabel BW/ Unitymedia einen Vertrag nur für Telefon und Internet (2Play START 25) abgeschlossen“
Herr Philipp L. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren des Verbraucherschutzes,
Mitte Juni bin ich in Ladenburg aus meinem Elternhaus in eine eigene Wohnung gezogen (neue Anschrift). Dafür habe ich bei Kabel BW einen Vertrag nur für Telefon und Internet (2Play START 25) abgeschlossen. Das hat auch geklappt. Dafür habe ich eine Kundennummer (— für meinen richtigen Namen Philipp L.) bekommen.
Vor einigen Tagen kam eine Auftragsbestätigung per Post mit einer NEUEN Kundennummer (— unter meinem falsch geschriebenen Namen Phillip L.), dass ich nun Digital TV schauen würde für 18,90 € im Monat plus 30,00 € Anschlussgebühr mit Vertragsabschluss 11.06.2015 und 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Ich habe aber keinen Fernseher, möchte nicht fernsehen und habe NIE dafür etwas unterschrieben, im Internet bestellt oder mündlich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen. Ich habe mit Kabel BW telefoniert und mir wurde gesagt, ich solle eine Mail für den falschen Vertrag in die Widerrufsabteilung schicken (für etwas das ich NIE bestellt habe), was ich auch gemacht habe. Mir wurde versichert, dass Rechnungen storniert werden würden. Heute kam eine Rechnung über 44,10 € (Aktivierung Kabelanschluss, Gebühr der digitalen Kabelanschluss und Nichtteilnahme Lastschriftverfahren) in postalischer Form zu mir nach Hause – wahrscheinlich war diese schon auf dem Weg . Ich vermute, dass der Vormieter per Kabel fern gesehen hatte. Aber nur weil dieser fern gesehen hatte, kann man mir doch keinen zweiten Vertrag unterjubeln, unwissentlich ein ZWEITES Kundenkonto unter meinem falsch geschrieben Namen anlegen (für das ich nie Zugangsdaten bekam) und eine Rechnung verschicken – ich habe wie gesagt für das Digital-Fernsehen keinen Vertrag schriftlich, im Internet oder am Telefon abgeschlossen – dieser Vorgang ist doch nicht rechtens?
Was kann ich weiterhin tun? Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp L.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 22.06.2015 weiter und erhielt am 25.06.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juni 2015.
Wir haben uns mit Herrn L. in Verbindung gesetzt.
Freundliche Grüße
Ihr Unitymedia Team
Unitymedia BW GmbH
Postfach 90 01 31
75090 Pforzheim
Herr Philipp L. schrieb uns am 29.06.2015:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
am Samstag habe ich die Widerrufsbestätigung per Post von Unitymedia erhalten.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Philipp L.