Darlehensverträge von Verbrauchern aus den Jahren 2002 bis 2014 können nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden.
Danach verjähren diese Ansprüche endgültig. Bankkunden verlieren dann die Möglichkeit, kostenlos aus ihren hochverzinsten Altkrediten auszusteigen und von den aktuellen Niedrigzinsen zu profitieren.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, dass am 21.03.2016 in Kraft trat, wurde das sogenannte „endlose Widerrufsrecht“ abgeschafft. Verbraucher haben noch bis zum 21.06.2016 haben Verbraucher die Gelegenheit, Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2014 zu widerrufen.
Widerrufen werden kann ein solcher Darlehensvertrag, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sogar gar nicht erteilt wurde. Die Widerrufsfrist beginnt dann nicht zu laufen und der Verbraucher kann noch Jahre später den Vertrag widerrufen. Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass drei von vier der überprüften Widerrufsbelehrungen aus Verträgen zwischen 2002 und 2010 fehlerhaft und somit unwirksam sind. Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen sind falsche Belehrungen über die Widerrufsfrist oder auch die Widerrufsfolgen. In unzähligen Fällen haben Gerichte über solche Ungenauigkeiten und Fehler bereits entschieden, weitere tausende Fälle werde derzeit verhandelt.
Ein solcher Widerruf führt rechtlich zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Und diese ist für den Bankkunden mit enormen finanziellen Vorteilen verbunden. Der Bankkunde erreicht den kostenlosen Ausstieg aus dem hochverzinsten Altvertrag und kann für eine neue Finanzierung – wenn er denn eine solche benötigt – den aktuellen Niedrigzinskurs nutzen. Bereits dies bedeutet je nach verbleibender Vertragslaufzeit eine Zinsersparnis von üblicherweise weit über 50%. Die Bank muss dem Kunden darüber hinaus einen Nutzungsersatz für die geleisteten Raten zahlen. Auch wenn die konkrete Höhe des Nutzungsersatzes derzeit noch umstritten ist, kann sich die Restschuld hierdurch um 10-20% reduzieren. Die Bankkunden sparen mit einem solchen Widerruf nicht selten insgesamt mehrere zehntausende Euro. Dies gilt auch dann, wenn ein Darlehen aus diesen Jahren bereits getilgt und daher eigentlich das Vertragsverhältnis bereits beendet ist.
Die Kanzlei LL-ip mit Sitz in München und Stuttgart unterstützt und vertritt Verbraucher, die ihre Darlehensverträge widerrufen und nun eine Rückabwicklung gegen die Banken durchsetzen möchten. Übrigens übernehmen Rechtschutzversicherungen, die bereits mehrere Jahre bestehen auch die Kosten eines möglichen Verfahrens.
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Guten Tag,
ist so schade,
habe den Beitrag soeben erst gelesen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Voigt