das sollten Sie über eine Krankschreibung wissen!
Jeder wird mal krank. Sollte dies über einen längeren Zeitraum geschehen, sollte man nicht versäumen,
zu kontrollieren, ob die Krankschreibung auch wirklich lückenlos ist. Lückenlos heisst im Klartext: der Anspruch auf Krankengeld geht verloren, wenn auch nur 1 Tag Unterbrechung nicht belegt werden kann. Dann gibt es kein Geld. Auch das Wochenende zählt hier mit.
Der jeweilige Anspruch eines Patienten beginnt laut unserem Gesetz erst am Tag nach der Krankschreibung.
Doch die meisten Versicherten sind hierüber gar nicht informiert.
Sollte sich jemand gerade in einem sog. Übergang von einer Tätigkeit in die Arbeitslosigkeit befinden, kann es teuer werden, wenn ein Attest nicht lückenlos ist. Krankengeld wird nur dann gezahlt, wenn derjenige in einem Beschäftigungs-Verhältnis steht.
Ist abzusehen, dass eine Erkrankung doch länger dauert als die Krankschreibung vorgesehen ist, so muss eine Folgekrankschreibung bereits erstellt sein, bevor die alte abgelaufen ist.
Beispiel: gilt eine Krankschreibung bis einschließlich Freitag, der Patient sucht aber erst am Montag den Arzt erneut auf, ist dies zu spät, denn hier zählt auch das Wochenende mit. Bereits am Freitag hätte dann die Folgekrankschreibung ausgestellt werden müssen.
Natürlich bezieht sich dies auf eine Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert, denn bis dahin zahlt ja bekanntlich der Arbeitgeber.