Werner Baubetreuungsgesellschaft: Parkscheibe darf nicht auf der Hutablage liegen.
Herr Henry T. schrieb uns am 28.1.2020:
Betreff: Werner Baubetreuungsgesellschaft mbH, Triftstraße 4, 37327 Leinefelde-Worbis, [email protected]
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.01.2020 wurde mit um 15:02 Uhr auf dem Kundenparkplatz eines Rewe-Supermarktes sowie einer Rossmann-Drogerie, Mainzer Straße 39, 99089 Erfurt eine Forderung über Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 €, zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen erteilt, da ich beim Parken keine Parkscheibe in der Windschutzscheibe zu liegen hatte. Ausgestellt wurde dieser von der Firma Werner Baubetreuungsgesellschaft mbH, Triftstraße 4, 37327 Leinefelde-Worbis.
Das erste Hinweisschild über eine Parkscheibenpflicht befindet sich erst rund 15 m nach der Auffahrt des Parkplatzes. Darauf ist lediglich deutlich zu lesen, dass das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen 1,5 Std. zulässig ist und der Parkplatz nur für Kunden REWE, Rossmann, Erstings Family, Tabakshop und Optiker zulässig ist. Die vermeintlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers sind derart klein und weit oben angebracht, dass man diese noch nicht einmal lesen kann, wenn man vor dem Schild steht.
Ich habe die Firma bereits sofort nachdem ich das Knöllchen gefunden habe per E-Mail kontaktiert, mit den Kassenzetteln von REWE und Rossmann nachgewiesen, dass ich den Parkplatz lediglich zum Einkaufen genutzt habe und Fotos von den Schildern auf dem Parkplatz gemacht. Nach einem heutigen Telefonat mit dem Betreiber ist nicht davon auszugehen, dass er trotz „Einkaufs-Nachweis“ und unzureichender Beschilderung von seiner Forderung zurück tritt. Er beruft sich auf ein Gerichtsurteil, wonach er wohl alles richtig macht.
Meiner Meinung nach ist diese Art und Weise eine ganz bewusste Täuschung des Kunden. Auf anderen Parkplätzen sind wirklich sehr deutlich sichtbare Schilder angebracht und gleichzeitig werden die Forderungen nichtig, sobald man nachweisen kann, dass man bei den angrenzenden Einzelhändlern einkaufen war. Da dies hier offensichtlich nicht der Fall ist und der Betreiber zusätzlich am Telefon unglaublich ungehalten wurde, beschwere ich mich hiermit über dieses Geschäftsgebaren und bitte um Info, wie ich diesbezüglich weiter dagegen vorgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Henry T.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.1.2020 an’[email protected]‘, Herrn Dipl.-Ing. Hubert Werner (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort.
Leider musste ich vergngene woche diese Erfahrung auch machen .Ich hatte den Eindruck das die direkt darauf lauern.Ich habe mich noch am selben abend per E-mail an das Unternehemen gewand und die Herausgabe der Bilder gefordert da sie nicht garantieren das sie keine Halter feststellung durchführen um die Daten zu Verkaufen.Leider kam bis Heute keine Antwort .
Es ist Fraglich ob der REWE markt Mainzerstr. sich auf dauer einen so Unseriösen Partner leisten kann.
Mfg Wlocka
Am 15.05.20 erhielten wir auf einem PPl MIT ausgelegtem Parkausweis f. Behinderte ein Knöllchen, weil wir angeblich keine Parkuhr ausgelegt hätten.
In denausgehangenen AGB wird unter Pkt. 6 folgendes EINDEUTIG benannt:
„Es gelten die Vorschriften der StVO“.
Dieser Behindertenparkausweis wurde gemäß § 46 StVO amtlich ausgestellt und unter Pkt.3 der Zusatzanlage zum Behindertenparkausw. das Parken OHNE Parkuhr bis 24h erlaubt bei sonst erforderlicher Parkruhrnutzung.
Das Knöllchen ist widerrechtl.
Werner Betreuungsgesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erhielt am 15.05.2020 eine Knöllchen auf dem gleichen Parkplatz, ibwihl meine Parkscheibe vorhanden war. Die rutschte auf dem Sitz als ich die Tür schloss, ohne es zu bemerken.
Habe sofort, als ich zum Pkw zurück kam, per Telefon und Email reklamiert. Habe trotz mehr facher Versuche keine Antwort bis heute erhalten. Was kann ich noch tun.
Es grüßt E. Heiter
Werner Baubetreuungsgesellschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mir ging es genau so,war einkaufen in Erfurt im Rieth bei REWE und dann hatte ich das Knöllchen dran von 24,90.
MfG Frank S.
Werner Baubetreuungsgesellschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist es am heutigen Tag ebenso ergangen. Ich habe dieses Schild wirklich übersehen und war im REWE und auch im Rossmann einkaufen. Also ich dann zu Hause war, sah ich das Knöllchen an meiner Scheibe. Ich haben gleich mehrfach versucht die Festnetznummer auf dem Schreiben anzurufen, aber ohne Erfolgt. Nun habe ich es per E-Mail versucht und warte auf eine Antwort.
MfG S. Frommann