werkels.com: „kein Eingang einer Zahlung! Die Seite ist auch wieder einmal angeblich in Bearbeitung und nicht abrufbar, alles Lüge.“
Herr Mario P. schrieb uns am 19.9.17:
Guten Abend, wir sind offensichtlich Opfer im Internet geworden, von der Seite Werkels.com.
Wie ist es mir möglich eine Anzeige zu erstatten, damit was gegen diese schwarzen Schafe etwas unternommen wird?
Ich habe 489,30 € als Vorkasse überwiesen und nun werde ich wohl weder die gekaufte Säge, noch mein Geld je wieder sehen.
Können Sie helfen?
Ich könnte Ihnen auch genaue Angaben und den Mailverkehr weiterleiten, so können Sie sich überzeugen.
Dazu bräuchte ich nur eine Anschrift zum weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Mario P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 27.9.17 an werkels.com weiter und erhielt am 2.10.17 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matties,
der Herr Thielemann ist bis zum 20.10.2017 in Abwesendheit, daher kann ich nur bedingt alles exakt wiedergeben nur so wie es Vermerkt ist.
wg. Herrn P. warten die Kollegen aus der Kundenbetreuung seit anderthalb Wochen (knapp zwei Wochen auf eine Antwort), da ein Adressfehler enstand der zu Nichtzustellung führe wie die Kollegen das bereits dem Herrn P. mitgeteilt haben. Es gibt auch einen internen Vermerk das die E-Mail als unzustellbar zurückging. (SPAMFILTER ?)
Teilen Sie bitte Herrn P. mit das wir die Antwort erwarten.
Abhängig von Ihrer Entscheidung, möchte Ich Sie darauf hinweisen sollten Sie den Vorfall in einer für uns geschäftsschädigenden Weise auf Ihrer Homepage veröffentlichen bevor die Klärung abgeschlossen ist, wird das umgehend an die zustädige Staatsanwaltschaft überreicht. Gerne dürfen Sie den exakten Vorfall veröffentlichen inkl. aller E-Mails, auch dieser anders jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine K. | Rechtsabteilung
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau K.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie war denn die Frage der Kundenbetreuung, auf dessen Antwort sie wartet?
Wir erhielten am 3.10.17 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist die Frage offen, ob eine erneute Zustellung erfolgen solle oder eine Rücktransaktion. (aufgrund der Wartezeit wäre es möglich das der Kunde sich anderwetig orientiert hat)
Soll ein neuer Versand erfolgen so bitten wir um Mitteilung der korrekten Anschrift per E-Mail andernfalls bitten wir um einen ordnungsgemäßgen Widerruf der Bestellung
zwecks Rückabwicklung.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Paul W.| Kundenservice
Werkels.COM
Herr P. schrieb uns:
Sehr geehrter Herr Matthias,
ich hätte gern die Säge KGS 315 Plus, die ich mit Kontoauszug nachweislich bezahlt habe.
Anschrift:
Mario P.
Wir leiteten die Antwort am 4.10.17 an werkels.com weiter:
Sehr geehrter Herr W.
Herr P. bittet um Zustellung der Ware. Bitte avisieren Sie uns einen Versand- / Liefertermin. Vielen Dank
werkels.com schrieb am 5.10.17:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie schreiben uns Herrn P. möchte die Ware geliefert bekommen.
In einer vorherigen Mail am gleichen Tage, wie wir nun sahen möchte er die Rückzahlung des Betrags.
Zu welcher Einigung soll dies führen?
Mit freundlichen Grüßen
Rafael P. | Kundendienst
Werkels.COM
Wir schrieben am 6.10.17:
Sehr geehrter Herr P.
hatten Sie bei werkels zwischenzeitlich um Rückzahlung gebeten?
und erhielten die nachstehende Antwort:
Ja, weil ich nie und nimmer die Ware sehe.
Habe mich vor 3 Tagen mit dem Polizeibeamten unterhalten, der mir sagte, dass es nun die Staatsanwaltschaft Fürth übernimmt und es sogar einen pensionierten Polizisten aus Berchtesgaden getroffen hat.
Nach der Häufigkeit unserer Aufforderungen, endlich zu liefern und ständigen Ausreden, möchte ich es nun versuchen, das Geld zurück zu erhalten, was ich auch nicht glaube. In erster Linie müsste er schon längst reagiert haben müssen. Ich glaube weder an den Klapperstorch, noch an den Weihnachtsmann, deshalb gehe ich von einer gezielten Betrugsmasche aus.
Bei meiner Bank musste ich leider schon 10,-€ Gebühren bezahlen, für einne Rückbuchungsauftrag, der nichts brachte.
Dies dazu. Ich werde versuchen den Maul verkehr ihnen weiter zu leiten.
M.f.G. Mario P.
Wir schrieben am 6.10.17 an werkels.com:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr P.möchte die Rückzahlung.
und erhielten am 10.10.17 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre E-Mails landen bei uns ständig im Spamordner darum gehen Ihre E-Mail ein wenig unter ich habe Sie nun nochmals in die Weißliste gesetzt.
Wer werden die Rücktransaktion für den Herrn P. schnellestens in die Wege leiten.
Wenn Sie weitere Fragen haben melden Sie sich bitte gerne.
Mit freundlichen Grüßen | Kundendienst
Paul W.
Werkels.COM
Am 20.10.17 schrieben wir an werkels.com
Sehr geehrter Herr W.
am 10.10.17 teilten Sie uns mit, dass die Rückzahlung an Herrn P. schnellstens in die Wege geleitet wird.
Da Herr P. bisher keinen Geldeingang feststellen kann, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wann genau erstattet wurde/wird.
Sollten wir bis zum 24.10.17 keine Antwort erhalten, werden wir den Vorgang veröffentlichen.
Antwort von werkels.com am 24.10.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Rücküberweisung wurde am Freitag dem 20.10.2017 veranlasst.
Ein Transaktionsbeleg wäre Notfalls auch vorhanden.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Sofia B.| Kundendienst
Werkels.COM
Herr P. schrieb uns am 26.10.17:
Hallo Frau Lauckenmann,
habe soeben auf unser Konto geschaut, wo nichts eingegangen ist.
War mir auch klar. Vielen Dank, ich weiß auch nicht, wie man den dran bekommt?
Mit freundlichen Grüßen Mario P.
wir schrieben am 27.10.17:
Sehr geehrte Frau B.
am 24.10.17 schrieben Sie uns, dass das Geld an Herrn P. am 20.10.17 angewiesen wurde.
Da das Geld bis heute nicht eingegangen ist, möchte ich Sie bitten, mir den Transaktionsbeleg zukommen zu lassen.
Wir erhielten keine Antwort mehr und schrieben Herrn P.:
Sehr geehrter Herr P.
werkels.com hat uns nicht mehr geantwortet und wir haben den Vorgang veröffentlicht.
Inzwischen ist die Webseite offline. Sie sollten Anzeige erstatten.