weristwer.eu löscht den Eintrag und storniert die Forderungen.
Herr Günter H. schrieb uns am 23.06.2020
Betreff: Unseriöser Kundenfang von IBP GmbH, Verlag der Wer ist Wer – Enzyklopädie
Internetseite: weristwer.eu
Sehr geehrte Damen / Herren,
am 16. Mai 2020 erhielt ich vom oben genannten Verlag unaufgefordert einen Abzug einer Kurzbiographie meiner Person für eine „Wer ist Wer – Enzyklopädie bedeutender Persönlichkeiten“ mit der Aufforderung, sie auf Richtigkeit zu überprüfen und mit eventuellen Korrekturen zurückzusenden. Dies war eine zum Verwechseln ähnliche Imitation entsprechender Korrekturaufforderungen des früheren „Wer-ist-Wer“-Verlages Schmidt-Römhild. Anders als ich es von dort gewohnt war, war aber nun in einer in Miniaturbuchstaben gedruckten Anmerkung ein Eintragunspreis erwähnt, auf den im Haupttext des Briefes mit keinem Wort hingewiesen wurde, so dass ich den Unterschied nicht bemerkte und den Text als korrekt unterschrieb. Dies interpretiert der Verlag als Vertragsabschluss, obwohl wesentliche Teile eines gültigen Vertrages fehlen, und schickt mir nun eine Rechnung über 329 Euro. .
Ich halte das Vorgehen von IBP für unseriös und habe das in dem unten wiedergegebenen Brief ain IBP erläutert. Ich wäre Ihnen dankbar für Ihre Unterstützung gegen das unlautere Geschäftsgebaren.
Mit freundlichen Grüßen
Günter H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.06.2020 an [email protected], Herrn Michael Wockel (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.06.2020.
Natürlich bedauern wir, dass Sie gemäß Ihres Schreibens keine Eintragung wünschen.
Nach Prüfung der Sachlage haben wir die Rechnung 2020-WIW-2646 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht annulliert.
Ihr Eintrag wurde komplett gelöscht.
Entsprechend bestätigen wir Ihnen auch, dass somit keinerlei Forderungen an Sie gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert R.
WER IST WER
Redaktion Deutschland
Herr Günter H. schrieb uns am 26.06.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
aus nachstehendem Schreiben können Sie entnehmen, dass die bemängelte Rechnung annulliert worden ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Günter H.
Herr Kurt M. ließ uns am 28.11.22 die nachstehende Information zukommen:
Betreff: Erfahrungen mit WeristWer
Nachrichtentext:
Ihre Berichte zum Thema habe ich mit großem Interesse gelesen. Auch ich gehöre zu den mit einem Formular von IBP Getäuschten. Es gibt aber ein verbraucherschützendes BGH-Urteil vom 26.7.2012, VII 262/11. Dieses können Sie im Internet herunterladen und sollten es mit einem Zitat des Leitsatzes des BGH ihren Berichten hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt M.