weristwer.eu annulliert die Rechnung
Herr Hermann N. schrieb uns am 28.05.2020
Betreff: Ungerechtfertigte Rechnung. Kein Vorliegen eines Auftrags.
Internetseite: weristwer.eu
Nummer: 2020-WIW-2492
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25.05.2020 erhielt ich von der Firma IBP Gesellschaft m.b.H. ein Mahnschreiben (1. Mahnung) unterzeichnet mit Robert Richter, über einen offenen Betrag i.H. von 329,- EUR. Ich kann mich erinnern, dass ich noch im Jahr 2019 unaufgefordert ein Schreiben mit dem Titel „WER IST WER. Enzyklopädie bedeutender Persönlichkeiten“ erhielt, vermutlich von gleicher Firma, mit der Aufforderung meine Daten für die Veröffentlichung in der WER IST WER Edition 2020 zu überprüfen. Für die Korrektur war eine Frist gesetzt. Nicht nur, dass meine Daten falsch waren, ich bin Emeritus, also em. ord. und nicht pensioniert. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass mein Name falsch geschrieben war. Darüberhinaus habe ich zu keiner Zeit einen Eintrag in dieser für mich dubiosen Edition beantragt noch eine Veröffentlichung gewünscht, schon gar nicht kostenpflichtig. Vielleicht waren in dem anfänglichen Schreiben mit Absicht Fehler eingebaut, damit ich darauf antworte. Wer möchte schon falsche Angaben über sich veröffentlicht haben. Eine berichtigende Antwort sollte wohl dann zum Anlass genommen werden, um einen Auftrag zu fingieren und Rechnungen zu stellen. Hier ist aber weder eine Korrektur im Rahmen der Fristsetzung noch in irgendeiner Form ein Eintragungsauftrag noch ein Auftrag zur Veröffentlichung gegeben worden. Zusammen mit dem Mahnschreiben erhielt ich eine mit „KOPIE“ überschriebene Ausfertigung eines angeblichen Auftrags vom 26.03.2020, Rg-Nr. 2020-WIW-2492 mit Rechnungsdatum vom 09.04.2020.
Ich gehe von einem betrügerischen Abzockversuch dieses Unternehmens aus und bitte Sie, mich bei der Auseinandersetzung mit dieser Firma zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 02.06.2020 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort Herr Hermann N. schrieb uns am 08.06.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
herzlichen Dank für Ihren Einsatz in der Angelegenheit ungerechtfertigte Rechnungsstellung und Eintragung in die Enzyklopädie „Wer ist Wer“. Diese Antwort erhielt ich von Herrn Richter (Verlag „Wer ist Wer“). Ich habe einfach die gesamte Email kopiert.
Sehr geehrter Herr N.
mit großem Erstaunen haben wir Ihr Schreiben über den VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V. erhalten.
Da wir mit diesem Verein keine Geschäftsbeziehung pflegen und uns diesbezüglich auch keinerlei schriftliche Vollmacht vorliegt, antworten wir Ihnen hiermit direkt:
Grundsätzlich hatten Sie uns am 15.03.2020 einen unterschriebenen Auftrag mit Änderungswünschen übersandt.
Diesen Auftrag haben wir ordnungsgemäß verarbeitet und Ihnen dann am 09.04.2020 einen finalen Korrekturabzug mit der Rechnung übersandt (elektronisches Postausgangsbuch vom 09.04.2020).
Wenn Sie nunmehr keine Publikation wünschen, werden wir die Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht annullieren.
Eine Veröffentlichung wird dann natürlich auch nicht vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann N.
Herr Kurt M. ließ uns am 28.11.22 die nachstehende Information zukommen:
Betreff: Erfahrungen mit WeristWer
Nachrichtentext:
Ihre Berichte zum Thema habe ich mit großem Interesse gelesen. Auch ich gehöre zu den mit einem Formular von IBP Getäuschten. Es gibt aber ein verbraucherschützendes BGH-Urteil vom 26.7.2012, VII 262/11. Dieses können Sie im Internet herunterladen und sollten es mit einem Zitat des Leitsatzes des BGH ihren Berichten hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt M.