weristwer.eu akzeptiert den Widerruf und annulliert die Rechnung.
Herr Friedhelm F. schrieb uns am 14.09.2020
Betreff: Bewusste Irreführung und Täuschungsabsicht
Internetseite: www.weristwer.eu
Rg.-Nr. 2021-WIW-3042
Die IPG Ges.m.b.H. (leicht verwechselbar mit der IHK-Beratungsfirma IPG GmbH) hegt offenkundig die Absicht, ein „Wer ist Wer 2021“ zu publizieren. Dazu bedient sie sich eines verblüffend ähnlichen Kontaktschreibens zur Textabstimmung, wie es der bisherige Rechteinhaber – der Verlag Schmidt-Römhild – über Jahrzehnte verwendet hat: Der Kunde erhielt von Schmidt-Römhild seine Kontaktdaten zur Korrektur respektive Bestätigung, dass der Text weiter so verwendet werden durfte, mit Datum und Unterschrift zu beglaubigen. Das kostete nichts, schließlich war die Gegenleistung, dass der Verlag damit wertvolle Adressen und werblich verwertbare Angaben an die Hand bekam, die stets aktuell gehalten wurden. Wer wollte, konnte auch ein Foto zum Abdruck beifügen und ein Kästchen ankreuzen, um das gedruckte Buch zu subskribieren.
Das IPG-Schreiben ahmt bis in kleinste Einzelheiten täuschend echt – und das kann kein Versehen, das muss Absicht sein – die früheren Formulare des Schmidt-Römhild Verlags nach, inklusive Feld für ein Foto und Kästchen für Buchbestellungen. UND den Bereich, der überschrieben ist: „BITTE SENDEN SIE IHRE BIOGRAPHIE AUF AKTUALITÄT UND SENDEN SIE DIESE AN:… Letzteres in großer Schrift und VERSAL. Wer das allerdings macht, ist der Betrogene, denn er das Kleingedruckte übersehen — und erhält postwendend eine Rechnung über 329 Euro.
MfG
Friedhelm F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 15.09.2020 an [email protected], Herrn Michael Wockel (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort.
Herr Friedhelm F. schrieb uns am 15.09.2020
Lieber Herr Matthies,
Ihr rasches Handeln begrüße ich sehr. Herr Robert Richter Edition WER IST WER teilte mir heute mit: „Nach Prüfung der Sachlage wurde Ihr Widerruf akzeptiert und die Rechnung umgehend annulliert.“
Mit Dank für Ihr Engagement und herzlichen Grüßen
Friedhelm F.
Herr Kurt M. ließ uns am 28.11.22 die nachstehende Information zukommen:
Betreff: Erfahrungen mit WeristWer
Nachrichtentext:
Ihre Berichte zum Thema habe ich mit großem Interesse gelesen. Auch ich gehöre zu den mit einem Formular von IBP Getäuschten. Es gibt aber ein verbraucherschützendes BGH-Urteil vom 26.7.2012, VII 262/11. Dieses können Sie im Internet herunterladen und sollten es mit einem Zitat des Leitsatzes des BGH ihren Berichten hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt M.