swissalpschalet.com: „Kein Impressum und der Preis steht in keiner Relation zu den sonst für Zermatt üblichen Preisen, Überweisung nach Spanien. Niemals!“
Herr Klaus M. schrieb uns am 28.2.18:
1. Auf dieser Internetseite https://www.swissalpschalet.com/chalets/ kann das Apartment Z28 ausgewählt werden.
2. Über diese Internet-Plattform „swissalschalet.com“ hatte ich regen Kontakt mit dem Property Manager.
3. Das Apartment Z28 ist uns für 4900€ angeboten worden, bei Sofortbezahlung der ganzen Summe würde sich der Preis auf 4200€
reduzieren. Dieser Betrag sollte auf eine spanische Adresse überwiesen werden. Weitere Infos zur Bezahlung
https://www.swissalpschalet.com/financial-protection/
4. Über http://www.zermattskichalets.com/ oder http://www.mountainexposure.com und noch einigen anderen Anbietern kann dieses
Apartment auch gebucht werden, allerdings im Durchschnitt für ca. 16.000 SFr = >12.000€ (teils mit Catering, aber abzüglich dieser
2500€ bleiben immer noch ca. 10 T€ für das Apartment über = mind. doppelter Preis als unser Angebot.
5. Der Vermieter hat uns anfänglich keine Adresse mitgeteilt, da er Angst hatte, dass wir dann einen anderen Vermittler finden könnten.
Warum nur, wenn er absolut der billigste ist.
6. Über Google-View-Street habe ich dann das Haus gefunden, das Apartment befindet sich im besagten Haus im 3. Stock
7. Nach Rücksprache mit einem Geschäftskunden in Zermatt hat er mir bestätigt, dass es dieses Apartment gibt, aber dass der Preis für
Zermatt unrealistisch wäre.
8. Im letzten Mail hat mir der Vermittler bestätigt, dass er angeblich Exklusivität hätte und dadurch diese Preise machen kann.
9. Aufgefallen ist mir noch, dass es auf der Homepage kein Menüpunkt „Impressum“ gibt, sondern nur „about“
10. Auch kann man auf der Homepage keinen Text und Bilder markieren und kopieren, alles gesperrt.
11. Gestern habe ich diese Informationen an die Polizei Tauberbischofsheim zur Überprüfung geschickt. Sie haben folgendes intern und
öffentlich recherchiert .
–> Sie haben weder die Firma swissalpschalet.com noch den Manager als Person gefunden
–> Sie meinen als Grundsatz, wenn kein Impressum angegeben ist, dann ist es mehr als „oberfaul“ und auch eigentlich nicht rechtens.
Nach dem Telemediengesetz ist ein Impressum für „geschäftsmäßige Onlinedienste“ vorgeschrieben. Viele, aber bei weitem nicht
alle, werden deshalb abgemahnt.
–> Tenor von der Polizei und der IHK Heilbronn: Finger weg, alle argumentieren gleich.
–> Kein Impressum und der Preis steht in keiner Relation zu den sonst für Zermatt üblichen Preisen
–> Überweisung nach Spanien (oh oh oh). Niemals.
–> Die Gefahr das Geld in den Sand zu setzen ist sehr groß.
–> Die Vermutung liegt nahe, dass dieser Vermieter unseriös arbeiten könnte!
Wir haben aktuell keine Schaden, weil wir unter diesen Umständen keine Buchung durchgeführt haben!