„mein Schwiegervater hat von PWB Rechtsanwälte eine Rechnung in Höhe von 899,64 € erhalten wegen eines Staatshaftungsanspruches“
Herr Johannes H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Schwiegervater, Herr Ludovic F. hat von PWB Rechtsanwälte eine Rechnung in Höhe von 899,64 € erhalten wegen eines Staatshaftungsanspruches (Privatbank Reithinger). Es geht um eine vergleichbare Situation wie in Ihrem Artikel
http://verbraucherschutz.de/hohe-rechnung-vom-anwalt-desdeutschen-verbraucherschutzring-e-v/
beschrieben.
Herr F. hat mich gebeten, Sie um Rat zu fragen, wie Sie mit der Rechnung umgehen würden oder an wen er sich wenden kann. Gerne kann ich Ihnen die Rechnung und die bisherige Korrespondenz weiterleiten.
Herzlichen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes H.
Verbraucherschutz.de bittet die Verbraucher, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, da diese sich bereits mit diesem Thema beschäftigen.
Ralf Schipotinin,
habe ähnlich schlechte Erfahrungen mit der Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Sachen Securenta Göttinger Gruppe gemacht und im Dezember 2020, fast 5 Jahre nach meiner Mandatskündigung eine weitere Gebührenrechnung erhalten.
Aus meiner Sicht agiert die Kanzlei sittenwidrig, indem Sie vor Allen Kleinanleger mit haltlosen Versprechen lockt um Ihnen dann neben dem verlorenen Geld aus der insolventen Anlage gutes Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wann wird PWB das Handwerk gelegt ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebenspartnerin ist ebenfalls von über DVS an die PWB Anwälte gelockt worden in Sachen Securenta-Göttinger Gruppe. Ebenfalls hat PWB vorgeschlagen Staatshaftungsansprüche geltend zu machen. Inzwischen haben sich die Kosten auf insgesamt 2634,22 € summiert (899,64 v. 28.03.2014 = bezahlt; 797,30 v. 13.06.2019 = noch offen und 937,28 v. 04.12.2020 – noch offen). Was kann Sie dagegen tun?
MfG Fritz Wilhelm
Hallo Herr Wilhelm,
habe PWB mit Hilfe von RA Ali Al-Zand verklagt, wegen der Rechnung Güteverfahren. Den 1. Termin haben die einen Tag vorher platzen lassen. Eine Woche vor dem 2. Termin haben Sie den eingeklagten Betrag nebst Zinsen seit 2014 bezahlt. Den Antrag auf Kostenfestsetzung über meine entstandenen Auslagen plus Abwesenheitsgeld mußten die Beiden bezahlen. Aus €660,00 sind €2.500,00 geworden, was die an mich bezahlen mußten. Ich würde die Rechnung nicht bezahlen.
MfG Bärbel
Die Rechtsanwält Philipp Wolfgang Beyer und Matthias Kilian setzten seit ca. 2018 ihren unseriösen Mandantenfang mit der Kanzlei „BKR“ weiter fort.
In einem neuen Anschreiben vom 24.6.2020, lockt Herr Beyer damit, aus der Prokon Insolvenz weitere Anleger-Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen.
Das Schreiben habe ich der Staatsanwaltschaft Gera, dem Verbraucherschutz und Rechtsanwalt Al-Zand weitergeleitet.
MfG Frank Ebeling