„Es wäre gut, wenn man die Firma dji.com darüber aufklärt, dass es mittlerweile BGH-Urteile zu „Angabe und Einhaltung von Lieferzeiten in Deutschland“ gibt“
Herr Thorsten K. schrieb am 03.09.2018: Sehr geehrte Damen und Herren.
Hiermit möchte ich die folgende Firma DJI melden und Beschwerde einreichen, da die Lieferzeiten nicht eingehalten werden, die Firma aber trotzdem auf ihrer Webseite – trotz
bekundeter Lieferverzögerungen – mit einer Lieferzeit wirbt, die sie nicht einzuhalten imstande ist.
Firma:
SZ DJI Technology Co., Ltd.
14th Floor, West Wing, Skyworth Semiconductor Design Building,
No. 18 Gaoxin South 4th Ave, Nanshan District, Shenzhen, China, 518057
Vorgang:
Am 23.08.2018 bestellte ich eine sog. Drohne nebst Zusatzpaket zum Preis von ins. 1768€ auf der deutschen Website.
Auf der Website ist eine Lieferzeit von 3-5 Tagen nach Zahlungseingang angegeben.
store.dji.com/de/product/mavic-2?from=store_index_banner&vid=45291)
Ich habe sofort mit Paypal bezahlt:
23. Aug 2018 23:42:22 MESZ
Aufgrund dieser Lieferzeit und der Tatsache, dass ich in Deutschland bestellt habe, ging ich davon aus, dass das Produkt bei einer dt. Niederlassung oder einem Reseller auf Lager verfügbar ist.
Aus diesem Grunde plante ich meine anstehende (15-tägige) Reise ab dem 03.09.2018, die ich allerdings jetzt canceln musste, da eine Lieferung aus China zu ungewiss ist.
Da das Produkt am fünften Tag immer noch nicht da war, nahm ich Kontakt mit DJI via Facebook-Supportformular auf: Keine Antwort.
(DJI bat in der Bestellmail, über Facebook Kontakt aufzunehmen, wenn es Fragen zur Bestellung gibt!)
Am 28.08.2018 bekam ich eine mail von DJI (in Deutsch), dass mein Produkt nun das Lager (in Shenzen, China) verlassen hat.
Hierzu teilte man mir eine Trackingnummer mit.
Bis heute ist der Lieferstatus unbekannt!
Daraufhin nahm ich am 29.08.2018 mit dem Online-Support Kontakt auf.
Am 02.09.2018 bekam ich endlich eine (englische) Antwort.
„Aufgrund hoher Nachfrage kommt es zu Lieferengpässen“
(Im Internet liest man von sehr vielen Usern (Facebook), die noch auf ihr Produkt warten, des Weiteren hängt das Produkt „im Zoll fest“)
Heute ist die Website immer noch nicht mit einem adäquaten Lieferdatum geupdated!
Hierüber habe ich den support (s.u.) auf Englisch in Kenntnis gesetzt.
Als Antwort bekam ich die nahezu gleich lautende Mail (in Englisch) wie zuvor.
Ich gehe davon aus, dass die User noch mind. 1-2 Wochen warten müssen, bis sie ihr Produkt in den Händen halten.
Unter Impressum/Kontakt liest sich folgende Angabe für DJI-Europa:
dji.com/de/contact?site=brandsite&from=footer
EUROPA
Händleranfragen: [email protected]
Media Inquiries: [email protected]
Marketing: [email protected]
Lösungen für Unternehmer: [email protected]
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 08:30 bis 17:30 (Deutscher Zeit)
Adresse:Frankfurt am Main, Deutschland
(Anmerkung: support Anfragen können nur in Englisch entgegengenomen und beantwortet werden, so die Aussage!)
Es wäre gut, wenn man diese Firma darüber aufklärt, dass es mittlerweile BGH-Urteile zu „Angabe und Einhaltung von Lieferzeiten in Deutschland“ gibt, damit (gerade) die professionellen User (und auch alle anderen) ihre Jobs (oder Vorhaben) planen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, melden Sie sich bitte.
Vielen Dank und freundliche Grüße, Thorsten K.
IMPRESSUM
SZ DJI Technology Co., Ltd.
14th Floor, West Wing, Skyworth Semiconductor Design Building, No. 18 Gaoxin South 4th Ave, Nanshan District, Shenzhen, China, 518057
Vertreten durch: Mr. Tao Wang
Kontakt:
Telefon: +86 0755 26656677
E-mail: [email protected]
Registereintrag:
Eintragung in das Handelsregister: Market Supervision Administration of Shenzhen Municipality, Nanshan Suboffice
Registernummer : 914403007954257495
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Mr. Tao Wang
Mir erging es genauso. Meine Beschwerde ergibt sich aus dem dann anschließenden:
Als ich daraufhin von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte, verlangte man von mir schriftlich einzuwilligen, die Rücksendekosten in zu übernehmen ohne vorher sagen zu können, in welcher Höhe diese ausfallen würden. Es wurde ganz ausdrücklich eine schriftliche Zusage gefordert, bevor weitere Informationen gegeben oder eine Rücksendung in Gang gesetzt wird.