Wer hat Erfahrungen mit der Kundenzufriedenheits-Aktion von O2?
Und kann uns darüber berichten?
Herr K. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
Heute wurde ich von einer O2-Hotline angerufen. Als Kundenzufriedenheits-Aktion getarnt hat man mir ein kostenfreies Upgrade von meinen jetzigen 300mb Internetvolumen auf 1gb angeboten. Ich habe mehrfach nach zusätzlichen Kosten, Vertragsverlängerungen etc. gefragt. Mir wurde mehrfach versichert, dass absolut keine zusätzlichen Kosten oder ähnliches auftreten. Ich habe dem Upgrade daraufhin zugestimmt. Vorhin habe ich im Internet recherchiert und andere Betroffene gefunden, die ebenfalls angelogen wurden: es entstehen Zusatzkosten in nicht unerheblichem Maße.
Ich habe daraufhin bei der O2-Hotline angerufen und wollte das Upgrade sofort kündigen. Nachdem ich die Situation geschildert habe und darauf bestand, das Upgrade wieder zu stornieren, legte der Mitarbeiter einfach auf! So eine Frechheit habe ich noch nicht erlebt.
Beim zweiten Versuch hatte ich mehr Glück:
Die Mitarbeiterin war sehr nett und hilfreich. Sie meinte, es gäbe eine eigene Abteilung, die sich nur um Beschwerden zu diesem Servicepartner von O2 kümmert. Das sagt glaube ich alles.
Mir ist also (außer der Zeit und den Nerven) kein Schaden entstanden. Trotzdem würde ich Sie bitten, diese Beschwerde zum Wohle aller O2-Kunden zu veröffentlichen. O2 (bzw. Telefonica) mag ein großer Konzern sein, dem einige Kunden egal sind, doch ein solches Verhalten darf nicht toleriert werden.
Mit besten Grüßen
Nikolai K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter und erhielt keine Antwort.
Herr K. meldete sich dann erneut bei uns:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
ich war die letzte Zeit nicht in Deutschland, deshalb schreibe ich erst jetzt. Vielen Dank zunächst für Ihre Mail an Herrn […]!
Wir haben Rückmeldung vom Kundenservice erhalten mit einer Erstattung von jeweils EUR 30. Da wir die Intransparenz der Kosten als unfair ansehen (und sie womöglich sogar unrechtmäßig ist) und die uns entstandenen Kosten außerdem beim fünfachen dieses Betrages liegen, überlegen wir beide, die Erstattung abzulehnen. Leider kenne ich mich juristisch wenig aus, habe aber im Kopf, dass ein solches Verhalten in Deutschland nicht mehr zulässig ist seit einiger Zeit. Kosten, vor allem auch versteckte, müssen klar und deutlich ausgewiesen werden. Wahrscheinlich kennen Sie die Gesetzeslage deutlich besser und können mich vielleicht aufklären.
Wir würden uns jedenfalls über weitere Unterstützung freuen!
PS: Die Mitgliedschaft hört sich interessant an, das schaue ich mir gerne genauer an!
Mit besten Grüßen
Nikolai K.