„Card Compact: das Kartenkonto kann erst dann geschlossen werden, wenn alle ausstehenden Forderungen beglichen sind“
Frau Vanessa M. schrieb uns am 5.4.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit Obenstehende Firma meldet.
der Grund bzw die Gründe sind alle auf dieser Internet Seite aufgelistet.
de.reclabox.com/firma/3188-Card-Compact-Ltd
Des weiteren habe ich diese Karte die ich erhalten habe bereits innerhalb des Widerrufsfrist „gekündigt“ habe aber nie eine Rückmeldung erhalten und Telefonisch konnte man auch keinen erreichen.
Ich habe mehrmals alle Daten die von mir verlangt waren eingesendet und vor zwei oder drei tagen kam wieder eine e-mail mit der Aufforderung das Geld zu bezahlen für etwas was meines Erachtens nach gekündigt war. Des weiteren werden für die Kündigung die Jahresgebühr und noch einmal 10 Euro Kündigungsgebühr verlangt.
das kann doch nicht in Ordnung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.4.17 an ’[email protected]‘ weiter. Diese konnte nicht zugestellt werden. Wir erhielten am 13.7.2020 die nachstehende Information von Card-Compact:
Zu Vanessa M. habe ich Ihnen 2 Auszüge aus dem Supportticket angehangen, aus denen sich zum einen ergibt, dass wir auf Kundenanfragen antworten und dies auch sehr zeitnah tun. Zudem erklären wir der Kundin, warum und wie sie die Jahresgebühren zu begleichen hat. Als Sie uns ihren Kündigungswunsch äußert, den wir zuvor nie erhalten haben, erläutern wir auch, auf welchen Wegen sie die Kündigung vornehmen kann.
Generell zum Verständnis: Auch wenn wir die Kündigung vermerken und keine weiteren Jahresgebühren berechnen, es sei denn die Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht verstrichen oder der Vertrag hat sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, teilen wir den Kunden mit, dass das Kartenkonto erst dann geschlossen werden kann, wenn alle ausstehenden Forderungen beglichen sind. Bis dahin erfolgen weitere Mahnungen und, sofern sich die Kunden daraufhin melden, Einigungsversuche und gütliche Einigungen.