„shop24direkt ruft keine Kunden an und erfragt auch keine Bankdaten! Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, niemals ihre Bankdaten am Telefon bekannt zu geben „
Frau Uschi L.. schrieb uns am 7.12.17:
Guten Tag,
meine Mutter Ursula P.(80 Jahre alt, etwas verwirrt und sehr vergesslich) hat von shop24direkt einen „Gewinnplan“ per Post bekommen, auf dem ihr Name genannt war. Etwas später wurde sie von der Firma angerufen und sollte „ganz viele Zahlen und Buchstaben nennen“, danach wurde sie nach ihrer Konto-Nr. gefragt, da man abbuchen müsse, damit sie an dem Gewinnspiel teilnehmen kann. Mittlerweile wurde von der Firma 1 mal abgebucht und 2 mal anscheinend eine beleghafte Überweisung an die Bank gegeben, die meine Mutter allerdings nicht unterschrieben hat. – Frage: Was ist hier zu tun (wir erwägen eine Anzeige bei der Polizei) ? Meine Befürchtung ist jetzt, dass die Überweisungen so weiter gehen bzw. Mahnungen entstehen. Mir scheint, dass diese Methode sittenwidrig ist. Können Sie hier helfen?
Besten Dank im voraus und Gruß
Uschi L.
Verbraucherschutz.de erhielt am 9.2.18 den Anruf des Geschäftsführers der Firma shop24direkt.
Herr Wünsch teilte uns mit, dass shop24direkt zwar Post versendet, aber niemals bei Verbrauchern anruft und schon gar nicht deren Bankdaten erfragt.
Ursula P. ist seit 4 Jahren Kundin bei shop24direkt und erhält immer Rechnungen.
Herr Wünsch meint, dass es sich um einen Betrug handelt, wenn tatsächlich abgebucht wurde.
Wir haben Frau L. gebeten, uns Kontoauszüge Ihrer Mutter zukommen zu lassen, auf denen die Abbuchungen ersichtlich sind.
shop24direkt wird der Sache dann nachgehen.
Frau L. übersandte uns einen Kontoauszug, auf dem eine Lastschrift von einer Firma „Europa gewinnt“ in Höhe von 54,90 Euro ersichtlich ist. Frau L. schrieb uns dazu:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Mühe, anbei (am Ende der mail als scan) beispielhaft ein Kontoauszug über die Abbuchung von Europa gewinnt – die gesamten Unterlagen zu dem Fall befinden sich bei der Polizeidienststelle in Gengenbach, da wir Strafanzeige im Namen meiner Mutter gestellt haben. Die Abbuchung haben wir inzwischen zurückholen können. Allerdings hatte eine Person telefonisch meine Mutter in ein Gewinnspiel verwickelt und Ihr versprochen, über 100000 Euro zu erhalten, wenn sie bestimmte Beträge auf ein Konto einzahlt. Die Überweisungsträger kamen dann vorausgefüllt (über shop 24) mit der Anweisung, diese schnellstmöglich zu unterschreiben und abzugeben. Da es sich um Überweisungen handelt, ist das Geld natürlich weg. Vor vier Tagen lag plötzlich ein Paket mit CDs (Hansi Volksmusik usw.) vor der Tür, das meine Mutter aber nicht bestellt hatte.
Meine Mutter wurde inzwischen – vor 2 Wochen – erneut angerufen, von einer – Zitat: „sehr netten jungen Dame, die sich sooo (!) gefreut hat, dass ich die 100000 Euro gewonnen habe, ich muß nur noch was ausfüllen“
Natürlich habe ich meine Mutter nochmals gewarnt, kann aber nicht alles kontrollieren, da sie allein wohnt.
Frage: kann man hier nicht ein Verbot über Kontaktaufnahme aussprechen lassen? Wir erwägen, die Telefonkarte/-nummer meiner Mutter austauschen zu lassen.
Verbraucherschutz.de leitete die Zuschrift an shop24direkt weiter. Herr Wünsch schrieb uns:
hallo frau lauckenmann,
wer hinter europa gewinnt steckt, weiss ich nicht. im internet habe ich ein schreiben gefunden. hier wirbt thomas helmer, der fussballer und tv moderator für europa gewinnt. die frage hier ist, wer hinter dem postfach 12 31 16 in 20431 hamburg steckt. wir sind es definitiv nicht. unsere mitarbeiter rufen kunden nicht an, um bankverbindungen zu erfragen, um abbuchungen für gewinnspiele durchzuführen.
da die abbuchungen scheinbar mittels lastschrift erfolgt sind, kann die dame ja die gesamten beträge zurückbuchen. das wäre meine empfehlung.
die von ihnen genannte kundin bestellt bei uns regelmässig cds mittels postkarten, die sie uns schickt. oder sie ruft aufgrund von tv-werbung bei uns an um cds zu bestellen. daran kann es nicht liegen.
ich sensibilisiere unsere mitarbeiter noch einmal bezüglich der firma „europa gewinnt“.
der guten ordnung halber, sollten wir dann auch auf ihrer internseite auch klarstellen und aufzeigen, dass die dinge nichts miteinander zutun haben. denn wir führen hier in diesem fall ja nachweislich (siehe kontoauszug) keine abbuchungen durch.
beste grüsse,
mw
Marko Wünsch
Geschäftsführung