Abo von My Doo wird über die Telefonrechnung abgerechnet, wer hat damit Erfahrung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei T-Mobile einen Mobilfunkvertrag (Handynummer ….)Über die Mobilfunkrechnung werden mir seit etwa einem Jahr – genau Recherche meinerseits läuft – werden mir monatlich Kosten in Rechnung gestellt, die sich zwischen 15,- bis 20,- Euro bewegen und man bezieht sich auf angeblich genutzte Dienste, die mir nicht bekannt sind und wofür ich nie einen Vertrag abgeschlossen habe. Desweiteren ist auf der Rechnung die Anschrift der Firma angegeben: My Doo GmbH, Heinrichstr. 24, 40239 Düsseldorf, Tel. 08004001998, Fax 01805259539, Email: [email protected]. Eine Vertrags- oder Abo-Nr. ist mir auch nicht bekannt. In einem ersten Schritt habe ich heute von T-Mobile eine Sperre aktivieren lassen die verhindert, dass Drittanbieter über die Handyrechnung Kosten in Rechnung stellen können. Ich möchte Sie bitten mir und vermutlich vielen anderen Betroffenen dabei zu helfen, das unberechtigte Kosten rückerstattet und und angebliche Abonnements verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an My Doo weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Betreff: in Angelegenheit der My Doo GmbH/ Cellfish SAS Angebote
Unser Zeichen……….
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Dienst unsererseits einwandfrei
erbracht wurde und es keine Fehler bei der Registrierung gab. Es ist technisch nicht möglich,
willkürlich Mobilfunknummern von unserer Seite aus ein Abo zu zuordnen, ohne dass tatsächlich der
hierfür vorgesehene Anmeldeprozess durchlaufen wird. Dieser Ablauf wird vom betreffenden
Mobilfunkanbieter vorgeschrieben.
Im Detail bedeutet dies, dass am 12.09.2011 um 07:56:43 Uhr der Nutzer des Handys mit der
Telefonnummer …….(mit der zugeteilten IP Adresse: ………) eine
Werbeeinblendung mit dem Wortlaut „Der Scanner für dein Handy“ o.ä. im WAP / in einer App
gesehen und daraufhin angetippt hat (Abbildung n°1).
Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Handy eine Seite geöffnet und das im
Banner beworbene Produkt eingeblendet (Abbildung n°2).
Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.
Wird nun das beworbene Produkt per Klick auf den Knopf „Jetzt scannen!“ angefordert, erscheint
eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements (Abbildung
n°3). Erst durch das erneute gezielte Antippen des grünen Buttons mit dem Wort „Bestätigen“, wird
das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.
Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel sowie aufgerufener URL
dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet.
Der zuvor beschriebene Vorgang entspricht dem Kodex des deutschen Verbandes für
Telekommunikation und Medien (kurz DVTM) welcher bereits seit 14 Jahren besteht und im Sinne
von Verbrauchern, Politik und Wirtschaft kontinuierlich fortgeschrieben wird.
Anbei übersenden wir Ihnen das detaillierte Prüfprotokoll der Log-Informationen des
Registrierungsvorgangs:
Zugeteilte IP Uhrzeit Seite Vorgang
80.187.102.183 07:56:29 /kkomobile-de/events/jumps/jump-scanner-v2/ Abbildung 2
80.187.102.183 07:56:38 /kkomobile-de/events/jumps/jump-scanner-confirmation Bestätigung
80.187.102.183 07:56:43 /1525585 Billing
80.187.102.183 07:56:44 /kkomobile-de/events/page-post-sub Produktauswahl
Mit dem dokumentierten Klick-Verhalten, belegt durch IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel als auch
durch die entsprechende aufgerufene URL, handelt es sich um den eindeutigen Beweis, dass unser
Kunde alle Seiten, die zu einem Vertragsabschluss führten gesehen und durch Klicks bestätigt hat.
Dies wird sowohl auf unserer, wie auch auf der Netzbetreiberseite überwacht.
Dies wiederum hat zur Schlussfolgerung, dass ein Abonnement – nur durch den Nutzer selbst und mit
der eindeutigen SIM – Karte ausgelöst werden kann.
Wie Sie den beigelegten Werbemitteln entnehmen können, werden die Grundbedingungen des
Angebotes direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Bestätigungs“-Button erläutert:
[…] „3,99 EUR pro Woche im kkoAbo“ […]
Jede Woche erhält ein Kunde für das abgeschlossene Abo eine entsprechende Menge an Guthaben
(sogenannte „Credits“), welches er über das kko Mobile Portal nutzen kann. My Doo GmbH
Heinrichstraße 24 – 40239 Düsseldorf – Deutschland
Registergericht: Düsseldorf
Registernummer: HRB 64118
Geschäftsführung: Régis Werlé
USt-IdNr: DE273677194
Hotline: +49 (800) 400 1998
Fax: +49 (800) 400 1999
Email: [email protected]
Web: www.mydoo-gmbh.de
Der Besitzer des Telefonanschlusses ist persönlich für jegliche Aktionen, die mit seiner SIM – Karte
getätigt werden verantwortlich und nicht die My Doo GmbH.
Bitte beachten Sie auch unsere AGB (Punkt 8.4) und die jeweils gültigen rechtlichen Hinweise des
Mobilfunkanbieters zur Rechnung:
„Der Kunde hat das Recht, gegen die von My Doo über seine Mobilfunkrechnung in Rechnung
gestellten Dienste schriftlich Beanstandung zu erheben. Für diese Beanstandung hat der Kunde acht
Wochen nach Rechnungszugang Zeit, im anderen Fall gelten die Beträge als genehmigt. Ein
Widerruf gem. §312b BGB ist nicht zutreffend, da die Produktauslieferung nach § 312d (4) 7 BGB
getätigt wird. Es handelt sich um digitale Güter […] „die auf Veranlassung des Verbrauchers
unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, […]“. Eine Erstattung bereits
gezahlter Beträge ist nur im Falle von technischen Störungen möglich.“
Nach Abschluss des Abos wurde der Betrag auf der Mobilfunkrechnung klar ersichtlich abgerechnet.
Ihr Widerspruch erreichte uns nach Verstreichen der 8 – Wochen – Frist. Somit gelten die von uns
über Ihren Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellten Dienste als genehmigt.
Gerne können Sie diesbezüglich den betreffenden Netzbetreiber kontaktieren.
Des Weiteren möchten wir Ihnen bestätigen, dass die Kündigung erfolgreich durchgeführt wurde und
keine weiteren Beträge in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Abos ab
Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden und somit noch Positionen bis zum Datum
der Kündigung des Abos auf der Telefonrechnung erscheinen können. Das bedeutet, dass Beträge
des aktuellen Monats bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Kündigung berechnet werden und somit
erst im Folgemonat auf der Telefonrechnung ausgewiesen werden. Das Abo wurde aber dennoch
bereits erfolgreich gekündigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch unserer Website: www.mydoo-gmbh.de
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiter helfen konnten!