Wer hat Erfahrung mit AVAS Marketing+Consulting /zimmersuche24.com und rooms24.de?
Frau Monika S. schrieb uns am 5.5.2020:
Betreff: AVAS Marketing+Consulting GmbH, Olvenstester Chausee 104 39130 Magdeburg
Internetseite: zimmersuche24.com (wird betrieben von AVAS Marketing + Consulting GmbH, Olvenstedter Chaussee 104, 39130 Magdeburg) und rooms24.de (wird betrieben von AVAS UG (haftungsbeschränkt)Olvenstedter Chaussee 104, 39130 Magdeburg)
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie mir schon einmal vor langer Zeit vermittelnd bei der Klärung eines Falles helfen konnten möchte ich Sie noch einmal um Hilfe bitten.
Ich leite Ihnen einen Brief weiter den ich heute schon selbst zur Klärung dieses Falles an die AVAS GmbH via einschreiben geschickt habe. Diesem können Sie genau den vorliegenden Sachverhalt entnehmen. Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihr Bemühen!
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund
Monika S.
Einschreiben
AVAS Marketing + Consulting GmbH
Olvenstedter Chausee 104
D- 39130 Magedeburg
05.05.2020
Widerspruch Rechnung #134-08041699; Kd.-Nr: V181114162820Z
Kündigung Vertrag mit Kd.-Nr.- RS6311973825
Sehr geehrter Damen und Herren,
schon seit über einem Jahr wurde ich von Ihren Mitarbeitern kontaktiert um mich auf Ihren Internetservice zur Zimmersuche aufmerksam zu machen. Behauptet wurde, dass Sie wohl schon länger meine Ferienwohnung auf Ihrem Portal anbieten und diese viele Aufrufe hatte, die Interessenten mich aber nicht kontaktieren könnten. (Hierzu im nachhinein schon die erste Frage: hatten Sie hierfür mein Einverständnis??)
Immer habe ich Ihnen mitgeteilt, dass wir noch am Aufbau sind und nur die Sommermonate Saison haben. Und dass ich eigentlich kein Interesse habe, weil es sich für einen Betrieb unserer Größe nicht lohnt da es sich bei uns um ein sehr kleines Unternehmen im Nebenerwerb (1 Wohnung, 2 Zimmer) handelt, wodurch sich die Jahreseinnahmen selbst bei kompletter Belegung überschauen lassen. (Und da fragt man sich wo bei 3 vermietbaren Objekten auf der Rechnung 5-10 Einträge zustande kommen sollen.)
Wie oft und wann mich jetzt genau einer Ihrer verschiedenen Mitarbeiter angerufen hat kann ich nicht mehr nachvollziehen. Sicher weiß ich, dass ich in einem längerem Gespräch im März einem Ihrer Mitarbeiter trotz der Corona-Kriese das OK für einen Probezeitraum von Juni bis August gegeben habe. Hierfür habe ich sowohl eine Bestätigungs-Email als auch Post mit Zugangsdaten und dem Vertrag bekommen.(rooms24.com) Es sah alles sehr seriös aus. Das Kündigungsdatum habe ich mir extra im Kalender eingetragen und den Eintrag wollte ich ab Mitte Mai anschauen und ggfs. bearbeiten. Eigentlich hatte ich mich schon darauf gefreut glaube ich doch nach einen Aufschwung nach Corona und hätte dann vielleicht bei erfolgreicher Vermittlung sogar gerne die Investition getätigt.
Jetzt erreichte mich aber am Samstag den 25.04.2020 eine Rechnung über 427,69€ von Ihrer Firma. Angeblich habe ich laut einer Kollegin mit der ich gleich am 27.04.2020 telefoniert habe im Februar einemeinmonatigen Testzeitraum für ein anders Ihrer Portale zugesagt.(Zimmersuche24.com) Hier kam aber keine Email in meinem Eingangsordner und vor allem auch nichts per Post. Daher habe ich auch keine Zugangsdaten. Nach dem Gespräch habe ich meinen Spamordner durchsucht. Dieser hat allerdings die normalen Standardeinstellungen von 30 Tagen und reichte also nur zurück bis Ende Februar. Dort konnte ich nichts finden. Auch habe ich von Ihrer Mitarbeiterin nach unserem Gespräch nichts zugeschickt bekommen weder per Post noch per Email (Spamordner diesmal regelmäßig kontrolliert). Ich kann bis heute die angeblichen Vertragsgegenstände nicht überprüfen. Am Telefon bekomme ich von Ihnen jetzt nur die Aufforderung, wenn ich Einwände hätte, diese schriftlich einzureichen.
zimmersuche24.com – rooms24.de
Dahinter stehen steht die gleiche Firma – der gleiche Geschäftsführer.
Und tatsächlich dachte Ich schon das ganze letzte Jahr über, dass es sich dabei um den gleichen Anbieter handelt.
Ein Portal schickt zusätzlich zur Email alles ordentlich per Post die andere nicht. Wieso das? Die eine bietet 2 Monate Testphase die andere nur einen. Das Portal, das dann die Rechnung schickt versendet keine Bestätigung per Post lässt aber in der angeblich laufenden Testphase das Partnerportal anrufen, das sich dann einwandfrei verhält so dass man im Traum nicht daran denkt, dass man sich bereits in einer Testphase befindet, wenn man davon ausgeht, dass es sich um das gleiche Unternehmen handelt da man vorher keine Bestätigung bekommen hat. Zudem in einer Testphase für einen Anbieter zur Zimmersuche im März mit Ausgangssperre und Reiseverbot: was soll die für einen Sinn machen? Auch für Sie als Unternehmen. Was für eine Werbung haben Sie sich davon versprochen?
Muss ich Ihnen bei diesem Vorgehen eine arglistige Täuschung unterstellen?
Laut telefonischer Aussage Ihrer Mitarbeiterin müssen Einwände schriftlich per Post geschickt werden (auch wenn von Ihnen nichts per Post gekommen ist).
Ich widerspreche also hiermit aufgrund der gesamten Vorgehensweise Ihrer Rechnung vom24.04.2020 (Re.-Nr.: #134-08041699, Kd.Nr.: V181114162820Z)
Und da mir eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen aufgrund dieser Situation vergangen ist kündige ich hiermit auch vor Beginn der Testphase meinen Vertrag mit der Kd.-Nr.- RS6311973825 und jegliche mir eventuell unbekannte Verträge mit Ihrem Unternehmen und möglichen Tochterfirmen.
Des weiteren verbitte ich mir nach Abschluss dieses Falls jegliche Kontaktaufnahme in der Zukunft.
Eine Kopie dieses Schreibens habe ich bereits dem Verbraucherschutz zukommen lassen.
Um eine Bestätigung der Kündigungen wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 7.5.2020 an [email protected], Herr Jürgen Scholz (Geschäftsführer) weiter, und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern beantworten wir Ihre Anfrage.
Sie verstehen, dass wir uns hier fragen, warum ein Verbraucherschutz, sich in Angelegenheiten einmischen möchte, welche aus einer geschäftlichen Beziehung unter gewerbetreibenden Personen oder Unternehmen zu tun hat.
Ihre Statuten richten sich an Endverbraucher!
Unser Kunde ist aber, in Funktion Ihrer Tätigkeit kein Endverbraucher, sondern in Unternehmereigenschaft. Denn unser Kunde vermietet Unterkünfte und das nicht als private Person. Nach Bestimmung des Unternehmers im Sinne des § 14 kommt es nur auf die Entgeltlichkeit der durch Ihr ausgeübten oder angebotenen Tätigkeit (hier temporäre Wohnraumvermietung im möblierten Zustand mit wechselnden Kunden) an (BGHZ 95, 155, 157 f.; Baumbach/Hopt § 1 HGB Rn. 16). Nur wer für seine Leistung ein Entgelt verlangt, ist Unternehmer i.S. des § 14.( Münchner Kommentar, § 14, Rn. 24). Somit sind Sie als Verbraucherschutzgemeinschaft der falsche Ansprechpartner.
Auch fragen wir uns, was Sie hier berichten möchten und seit wann sich der Verbraucherschutz mit diesen Dingen beschäftigt. Wir verstehen, wenn Sie sich wirklich Verbraucher Angelegenheiten kümmern, aber in diesem Fall, werden und können wir Ihnen keine weiteren Informationen zuleiten, da es außerhalb Ihrer Kompetenz liegt und die Angelegenheit keine Verbraucherangelegenheit ist.
Gern haben wir Ihnen somit geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Team Zimmersuche24.com
AVAS Marketing + Consulting GmbH
Olvenstedter Chaussee 104
D- 39130 Magdeburg
Tel.: 0391-55721-100
Fax.: 0391-55721-299
Verbraucherschutz.de erhielt die nachstehende Zuschrift von Frau S.:
Sehr geehrter Herr Matthies,
beide Firmen haben sich heute via Email bei mir gemeldet.
Meine Bitte nun an Sie, können Sie mir einen Rat wie ich mich verhalten soll. Ich hätte als nächstes die Gesprächsprotokolle beider Firmen angefordert. Sie haben mir nun auch Vertragsunterlagen zugeschickt laut denen ich einen 2-JahresVertag abgeschlossen haben soll! was bedeutet, dass ich die gleiche Rechnung nächstes Jahr wieder bekommen. Ich habe gerade das erste Mal das sogenannte Portal (zimmersuche24.de) als Gast geöffnet. Fast alle Angaben zu meiner Pension sind falsch inklusive meines Namens und es gibt nicht einmal ein Foto. Screenshoots habe ich gemacht.
ich hoffe auf Ihre Antwort-
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank-
Monika S.
Email rooms24.de (im Posteingang)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten auf der Grundlage Ihrer Beschwerde an uns und den Verbraucherschutz gern antworten.
Ihr geschlossener Vertrag unter der oben genannten Kundennummer wurde zum 06.05.2020 ordentlich gekündigt. Somit haben wir mit Ihnen keinen kostenpflichtigen Vertrag. Auch ist Ihre Beschwerde dahingehend vollkommen obsolet.
Weitere Stellungnahmen in Bezug Ihrer Beschwerde erübrigt sich vollkommen.
Ihren Eintrag haben wir, auf der Grundlage Ihrer Beschwerde aber zu heute deaktiviert und Ihr kostenfreier Eintrag wird somit ab heute, nicht mehr angezeigt.
Gern haben wir Ihnen geantwortet und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Team Rooms24
AVAS UG (haftungsbeschränkt)
Olvenstedter Chaussee 104
D- 39130 Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern kommen wir auf Ihr uns zugesandtes Schreiben per E-Mail zurück.
Der aktuelle zu Grunde liegende Vertrag, bezieht sich auf einen neuen Vertrag, den Sie persönlich Frau Monica S. am 04.02.2020 nach Fernabsatzvertrag § 312 BGB geschlossen hatten. Ihr Wunsch war es damals, die zunächst kostenfreien Testphase von einem (1) Monat als kostenfreien Premiumeintrag ab dem 01.04.2020 zu nutzen.
Durch Ausbleiben Ihrer Kündigung, ist dieser Vertrag – so wie es besprochen wurde und Ihnen auch nachweislich schriftlich zugegangen ist, dann ab dem 01.05.2020 in einen Zwei- Jahresvertrag übergegangen. Sie hatten die Möglichkeit den Vertrag bis zum 15.04.2020 ordentlich schriftlich laut unseren AGB zu kündigen. Diese Kündigung blieb leider aus und somit haben Sie den Vertrag, wie abgesprochen nach der kostenfreien Testphase angenommen.
Die Rechnungsdaten sind korrekt, denn diese beruhen auf Ihren Angaben und diese können auch heute noch auf Ihrer Webseite bzw. dem uns vorliegenden Gesprächsprotokoll sowie Aufzeichnung, welches eine direkte Gesprächsprotokollierung am Ende des geführten Telefonates mit unserem Mitarbeiter und Ihnen, jederzeit entnommen werden.
Diese Vertragsunterlagen hatten wir Ihnen per E-Mail am 04.02.2020 an folgende E-Mail: ………………… zugesandt, welche Sie auch erhalten haben, denn wir führen dazu alle notwendigen Nachweise wie Sende und Empfangsbestätigung Ihres und unseres Mailservers.
Ihr Vertrag ist bis heute nicht ordentlich und fristgerecht, laut unseren AGB gekündigt.
Sie verstehen, dass Ihre Monierung der aktuellen Rechnung, einhergehend auch mit einer sinnfreien Beschwerde beim Verbraucherschutz, Sie von der Zahlungsverpflichtung nicht entbindet. Auch sollten Sie wissen, dass der Verbraucherschutz, in unserer vertraglichen Vereinbarung unter Gewerbetreibenden nichts verloren hat, denn der Verbraucherschutz obliegt Verbraucher Angelegenheiten und keine unter gewerbetreibenden Personen.
Gern aber möchten wir auf Ihre Frage noch eingehen, warum wir Ihnen ein Angebot unterbreiten dürfen. da wir Ihr Objekt schon im Jahre 2018 kostenfrei in unserem Portal aufgenommen hatten, was wir mit Ihnen damals abgestimmt hatten, wurde Ihnen am 04.02.2020 ein Angebot unterbreitet, Ihren Eintrag zunächst für 1 Monat kostenfrei aufzuwerten. Dieses haben Sie, wie oben beschrieben angenommen und somit kam es wegen dem ausbleiben Ihrer möglichen Kündigung zum Vertrag.
Auch möchten wir auf Ihre weitere Frage hinweisen.
Ihr Vertrag hier, mit der AVAS Marketing + Consulting GmbH mit dem Portal
zimmersuche24.de
hat nichts mit der Firma
AVAS UG haftungsbeschränkt und dem Portal
rooms24.de
gleich, da es zwei voneinander unterschiedliche Portale sind und auch die Rechtsform unterschiedlich ist. Wir gehen davon aus, dass selbst Ihnen dieses auffallen muss und auch klar sein muss. Richtig ist, dass der Geschäftsführer der beiden Firmen gleich ist und dass beide Firmen in einem großen Geschäftshaus in Magdeburg ansässig sind. letztendlich spielt dieses hier eine vollkommen untergeordnete Rolle, da Sie hier ein Vertrag dann bei beiden Firmen besitzen.
Daher bitten wir Sie, den offenen Rechnungsbetrag umgehend an uns auszugleichen.
Haben Sie weitere Frage, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und wir verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Team Zimmersuche24.com
AVAS Marketing + Consulting GmbH
Wir schrieben am 12.5.2020:
Sehr geehrte Frau S.
ich habe den Vorgang von meinem Kollegen übernommen.
Also der Vertrag mit zimmersuche24.de wurde von Ihnen gar nicht abgeschlossen? Und Sie haben keinerlei Unterlagen erhalten?
Bitte lassen Sie mir Ihre Screenshots zukommen.
Frau S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Danke für Ihrer schnelle Antwort. Wie beschrieben haben Mitarbeiter des Portals zimmersuche24 und rooms24.com mehrmals bei mir angerufen. den von mir sicher zugesagten Testzeitraum von rooms24.com (Start Juni-August) habe ich nun bereits in Vorfeld gekündigt und hierfür auch ein Bestätigungsschreiben erhalten. Immer bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei den vielen anrufen um das gleiche Portal handelt.
von rooms24.com habe ich damals sowohl eine Email also auch Post mit den Vertragsunterlagen erhalten.
von zimmersuche24 allerdings nicht wobei ich deren Antwort auf mein einschreiben, dass ich Ihnen habe zukommen lassen, im Spamordner wieder gefunden habe….Da schwant mir selbst schon übles…sicher bin ich mir fast, dass ich über Kosten oder Laufzeit nie am Telefon informiert. Diese habe ich nämlich bei rooms24 vor Zusage einer Testphase selbst erfragt. Ich habe heute die Gesprächsprotokolle angefordert von denen diese in Ihrer Email sprechen um für mich selbst bei dem ganzen Durcheinander mehr Durchblick zu erhalten.
hierzu meine Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Email vom 07.05.2020 die ich heute aufgrund Ihrer Zahlungserinnerung in meinem Spamordner entdeckt habe.
Es ergeben sich hierbei für mich weitere Fragen zur zeitnahen Klärung dieser Situation
Die Rechnungsdaten sind korrekt, denn diese beruhen auf Ihren Angaben und diese können auch heute noch auf Ihrer Webseite bzw. dem uns vorliegenden Gesprächsprotokoll sowie Aufzeichnung, welches eine direkte Gesprächsprotokollierung am Ende des geführten Telefonates mit unserem Mitarbeiter und Ihnen, jederzeit entnommen werden.
Gern aber möchten wir auf Ihre Frage noch eingehen, warum wir Ihnen ein Angebot unterbreiten dürfen. da wir Ihr Objekt schon im Jahre 2018 kostenfrei in unserem Portal aufgenommen hatten, was wir mit Ihnen damals abgestimmt hatten, wurde Ihnen am 04.02.2020 ein Angebot unterbreitet, Ihren Eintrag zunächst für 1 Monat kostenfrei aufzuwerten. Dieses haben Sie, wie oben beschrieben angenommen und somit kam es wegen dem ausbleiben Ihrer möglichen Kündigung zum Vertrag.
Bitte schicken Sie mir die von Ihnen erwähnten Gesprächsprotokolle und Aufzeichnungen umgehend zu. Auch für unser Gespräch, dass 2018 stattgefunden haben soll.
Und des weiteren zu Ihrer Information was den Verbraucherschutz betrifft ist dieser natürlich eine Anlaufstelle für mich als ratsuchender Verbraucher da es sich bei mir mit Ferien auf dem Bauernhof mit weniger als 4 Objekten nicht um eine gewerbetreibende Person handelt somit auch keine Vereinbarung unter Gewerbetreibenden vorliegt.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen grüßen,
Monika S.
heute kam bereits die letzte Mahnung von zimmersuche24.de (nach erster Rechnung am 24.03 mit Zahlungsziel 08.05) mit sofortiger Androhung von Gerichtskosten.
Im Anhang sende ich Ihnen die Screenshoots über meinen von zimmersuche24.de erstellten Eintrag zu.
……………………………..über diesen link können Sie sich einen kleinen Eindruck von meiner Pension machen.
airbnb.de/rooms/34526997?preview_for_ml=true&source_impression_id=p3_1589291893_vZHhcubfGoWJ1%2Brr&guests=1&adults=1
Zusammenfassend ist nur zu sagen:
-mein Name ist falsch geschrieben,
-modern eingerichtet ist genau das Gegenteil von dem was wir anbieten, es gibt meist nicht einmal einen Fernseher, es ist eher eine Villa Kunterbunt und das Möblier stammt eher auch den 70ern
-wir bieten keinen Bettwäschewechsel
-Haustiere sind erlaubt
in der Email von zimmersuche24.de vom 07.05.2020 wurde mir der „Vertrag“ mitgeschickt den ich mir durchgelesen habe in dem sie allerdings darauf hinweisen, dass man selbst für die Angaben verantwortlich ist 🙁
eingeloggt habe ich mich mit den Zugangsdaten die sie mir geschickt haben vorsichtshalber immer noch nicht.
Ich danke Ihnen sehr für Ihr Bemühen und würde mich einfach über einen Ratschlag freuen, wie ich mich verhalten soll. Zahlen und das Beste daraus machen? erst einmal die Protokolle durcharbeiten?
Mit besten Grüßen
Monika S.
Wir schrieben am 13.5.2020 an [email protected]:
Sehr geehrter Herr Jürgen Scholz (Geschäftsführer),
zunächst möchten wir darauf verweisen, dass wir sowohl für Verbraucher, als auch für Firmen die Mediation übernehmen. Dies ist in unserer Satzung festgehalten:
§ 2 Zweck
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren.
b) die Verbraucher vor aktuellen unseriösen Firmen und Geschäftspraktiken zu warnen
c) Hilfestellung und Beratung der Verbraucher bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen
Verbraucherschutzgesetzen.
d) Kulanzverhandlungen zwischen Firmen
Nachstehend übersenden wir Ihnen einen weiteren Schriftwechsel mit Frau S.
Es geht hier um Ihr Portal „zimmersuche24.com“.
Sie haben als Vorwand für den Anruf bei Frau S. behauptet, dass Sie schon länger (seit 2018) die Ferienwohnung von Frau S. auf Ihrem Portal anbieten.
Frage: Wieso hatten Sie die Wohnung von Frau S. auf Ihrem Portal im Angebot? Ein Einverständnis von Frau S. hierzu hatten Sie nicht!
Nachdem Frau S. am 4.2.2020 bei einem Anruf aus Ihrem Hause einer einmonatigen Testphase zugestimmt hatte, erhielt Sie von „zimmersuche24.com“ jedoch keine Unterlagen. Weder per Post, noch per Mail.
Im März erhielt Sie dann wieder einen Anruf aus Ihrem Hause und ihr wurde eine zweimonatige Testphase angeboten.
Da Frau S. keine Unterlagen nach dem ersten Telefonat erhalten hatte, stimmte Sie dieser Testphase zu.
Sie erhielt dann auch von „rooms24.com“ sowohl eine Bestätigungs-Email, als auch Post mit Zugangsdaten und den Vertrag.
Frage: Warum haben Sie Frau S. angerufen, um ihr eine Testphase auf rooms24.com anzubieten?
Hierzu hatten Sie keine Berechtigung, denn mit rooms24.com hatte Frau S. bis zu dem Zeitpunkt gar nichts zu tun.
Denn wie Sie selbst schreiben, war die Ferienwohnung von Frau S. seit 2018 (unerlaubter Weise!) auf „zimmersuche24.com“ eingestellt!
Frage: Wieso bieten Sie eine Testphase (1.4.2020 bis 1.5.2020) für das Inserat einer Ferienwohnung an, wenn in diesem Zeitraum aufgrund Corona eine Reisesperre verhängt wurde?
Frage von Frau S. : „Muss ich Ihnen bei diesem Vorgehen eine arglistige Täuschung unterstellen?“
Ich möchte Sie daher nun bitten, den Vertrag mit zimmersuche24.com (den Frau S. im Übrigen erst auf weitere Anforderung am 7.5.2020 erhielt) nun zu stornieren und mir bis zum 15.5.2020 um 15:00 Uhr eine Bestätigung zukommen zu lassen.
Wir erhielten am 13.5.2020 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
gern antworten wir Ihnen, Sie verstehen, dass wir das aber nur kurz machen.
1. Unser Kunde hatte wie angemerkt schon seid 2018 mit uns geschäftlichen Kontakt. Und unser Kunde wurde sehr wohl im Jahre 2018 kontaktiert und angefragt, ob wir das Objekt des Kunden auch auf unserem Portal kostenfrei aufnehmen lassen dürfen. Dabei wurden die Kontaktdaten abgeglichen und aufgenommen. Das hatte der Kunde bejaht und das auch so gewünscht. Daher sind Ihre Vorhaltungen obsolet.
2. Durch den Vertragsschluss am 04.02.2020 hatten wir sehr wohl auch zu dem aktuellen Eintrag das Einverständnis. Dieses wurde sogar noch ergänzt, dass wir Informationen sowie ein Bild von der vorhandenen Webseite gasthauszumzollhaus.eatbu.com/ entnehmen durften. Denn diese Webseite benannte uns unser Kunde klar. Diese optische Aufwertung baten wir kostenfrei an. Der Kunde hat das sehr gern angenommen. Da es aber auf dieser Webseite kein ordentliches Objektbild gibt und auch keine adäquate Unterkuntsbeschreibung, haben wir auch leider kein Objektbild und Beschreibung einstellen können. Hierzu kann und konnte aber der Kunde, jederzeit mit seinem Login diese Daten eigenständig korrigieren.
3. In Bezug des Portals Rooms24.de sind wir nicht zuständig und daher bitten wir Sie, sich auch an das zuständige Unternehmen zu richten, da sind Sie hier falsch und wir sind nicht in der Lage Ihnen zu antworten. Das haben wir unserer Kundin schon einmal klar erklärt. Hier ist die AVAS Marketing + Consulting GmbH mit dem Portal zimmersuche24.de nicht zuständig!
4. Die Vertragsunterlagen hat unser Kunde nachweislich erhalten. Wir führen dazu alle notwendigen Nachweise. Der Kunde hatte alle Vertragsunterlagen mit Hinweisen zu Kündigungsmöglichkeiten erhalten und auch zur Kenntnis genommen. Wir haben den Zustellnachweis des Mail Servers der Kundin. Dieser Nachweis, auch als Sende und Empfangsbestätigung benannt ist gerichtsfest. Somit ist auch hier die Aussage obsolet und falsch. Auch ist es eher als unglaubwürdig anzusehen, wenn der Kunde behauptet diese Unterlagen nicht erhalten zu haben, wenn über die selbige E-Mail Adresse, die gesamte Monierung und Korrespondenz abläuft, aber diese Vertragsunterlagen angeblich nicht angekommen sind, trotz unseres Nachweises? Wir gehen sogar soweit und behaupten an dieser Stelle, dass unser Kunde Sie hier bewusst täuscht!
5. Sie monieren und fragen an, warum wir eine Test Phase am 04.02.2020 für den Testzeitraum 01.04.2020 bis 01.05.2020 anbieten, obwohl es wegen Corona zu Beschränkungen kam? Überlegen Sie im ernst vorher was Sie da von sich geben Frau Lauckenmann? Waren am 04.02.2020, bei Abschluss des Vertrages schon Beschränkungen in Deutschland aktiv oder bekannt? Oder war es abzusehen zu diesem Zeitpunkt das es Beschränkungen gibt? Nein! Somit ist Ihre Frage kopfschüttelnd zu bewerten.
6. Der Vertrag ist aktuell gekündigt zum 01.05.2022.
Wir fragen uns an dieser Stelle, warum immer nur Aussagen des Beschwerdeführers für Sie als wahr behandelt werden, welche aber Substanzlos und ohne Nachweise oder Belege dargereicht werden und wenn wir klare gerichtsfeste Nachweise zureichen, dass diese ignoriert werden. Liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie als Interessenvertreter grundsätzlich dem „Verbraucher“ immer mehr Glauben schenken möchten und die Faktenlage ignorieren? Dann bleiben Sie weiterhin bitte in Ihrem Glashaus sitzen, denn weitere Stellungnahmen wird es sinnfreier Weise nicht geben.
Das was wir Ihnen oder unserer Kundin anbieten können ist, dass wir den aktuellen vertrag um 1 Jahr verkürzen und zwar bis zum 01.05.2021. dafür sollte aber unser Kunde, die aktuelle Rechnung in Höhe von 427,69 € bis zum 22.05.2020 ausgleichen.
Wir gehen davon aus, dass auch Sie Verständnis haben müssen und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Team Zimmersuche24.com
Wir schrieben Frau S.:
Sehr geehrte Frau S.
wir hatten Ihre Anfrage weiter geleitet und erhielten die nachstehende Information.
Ist es richtig, dass man Sie in 2018 kontaktiert hatte?
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind.
Frau S. schrieb:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
Ich möchte das Angebot annehmen den Vertrag auf ein Jahr verkürzen.
Wenn ich die Rechnung überweise ist der Fall dann erledigt,oder bekomme ich einen neuen Vertrag?
Sie haben mir trotzdem schon sehr geholfen und für die Zukunft werde ich heute zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Ich danke Ihnen sehr und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Mit herzlichen Grüßen
Monika S.
Wir leiteten die Zuschrift am 18.5.2020 an [email protected]> weiter und fragten am 2.6.2020 bei Frau S. nach, ob zimmersuche.de sich gemeldet hätte. Frau S. schrieb:
Sehr geehrte Frau Laukenmann,
ich persönlich habe von zimmersuche24 keine eigene Email sondern nur die Kopie der Email an Sie vom 18.05.2020 erhalten. Ich sende Ihnen hiervon den Screenshoot. Es tut mir leid, ich wusste nicht, dass ich mich daraufhin noch einmal direkt bei Ihnen melden sollte. ich wollte Sie nicht weiter belästigen….
Ich habe fristgerecht zum 20.05.2020 die geforderte Rechnung von über 400 Euro bezahlt. Seitdem habe ich nichts mehr von zimmersuche24.com gehört, weder via email, noch telefonisch, noch postalisch.
Allerdings nutze ich das Portal weiterhin erst einmal nicht. erstes stören mich deren AGBs laut denen von mir hochgeladene Fotos auch nach Kündigung des Vertrags in deren Besitz bleiben, außerdem gefallen mir einfach die Praktiken dieses Anbieters nicht. Ich bin bis August sowieso schon ausgebucht habe ich doch nur eine Wohnung und 2 Zimmer….
Trotzdem Danke ich Ihnen immer noch sehr das dieser Spuk vorbei ist und der „angebliche Vertrag wenigstens auf ein Jahr verkürzt wurde.
Liebe Grüße,
Monika S.
Betroffene Verbraucher können sich an unseren Partneranwalt wenden, der Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung geben kann:
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kanzlei-am-suedstern.de
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation*
www.mea-ra.de
Gneisenaustraße 51
10961 Berlin
Tel.: 030 / 69533096
Fax: 030 / 69533103
E-Mail: [email protected]
Seit mindestens 2 Jahren belästigt mich diese Firma mit ihren Rechnungen und Anrufen. Ich habe niemals mit dieser Fa. einen
Vertrag geschlossen. Die Angaben über unser „Privathaus“ sind völlig falsch. Gerade heute bekam ich von der Inkassofirma ETI Köln eine Zahlungsaufforderung mit weiterer Androhung gerichtlicher Schritte. Eben im Augenblick ( 15.10 Uhr) ruft mich diese Firma AVAS ug aus Magdeburg wieder an, Tel. 0391 5572 1220, mit der Aufforderung endlich Bilder von meinem Haus zusenden.
Hallo Großkinski, wenn Sie einen facebook-account haben, dort habe ich eine private Gruppe erstellt: „rooms24 / AVAS-UG Geschädigte Hilfeforum“. Intention der Gruppe ist es in direkteren Austausch von Informationen und Strategien unter Betroffenen zu kommen. Viele Grüße Jürgen
Erhilten am 18.11.2022 einen nicht angekündigten Anruf von diesem dubiosen Unternehmen. Da der Anrufer einen seriösen Einduick machte und nur von einem kostenlosen Eintrag sprach und auch keinerlei Preise nannte, haben wir zunächst zugestimmt. Was dann geschah, deckt sich mit dem was andere erlebt haben. Dagegen möchten wir jetzt rechtlich vorgehen. Wer kannuns einen gutn Rat geben. Nan sollte doch gemeinsan gegen solche Bauerfänger vorgehen und ihnen das Handwerk legen!
Hallo M/O Schönfelder, wenn Sie einen facebook Account haben, dort habe ich eine private Gruppe erstellt: „rooms24 / AVAS UG Geschädigte Hilfeforum“. Dort wollen wir Betroffene uns vernetzen. Viele Grüße Jürgen
Guten Tag,
gerade habe ich das gleiche erlebt, das hier von vielen geschildert wurde. Bei einem Anruf von rooms24 ist es offensichtlich egal, wie schnell man das Gespräch abbricht, es wird vom Anrufer in jedem Fall als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet.
Durch die Schilderung der vielen ähnlich gelagerten Fälle auf dieser Seite weiß ich nun wenigstens, was mich an Belästigungen noch erwartet. Die Rufnummer 0391 55721220 sollte man sperren, wo dies technisch möglich ist.
Teil 8 (Letzter Teil)
UNRECHT BLEIBT UNRECHT, egal von wem es kommt!
In diesem Sinne warten wir auf die Ereignisse in der Zukunft.
Beste Gruesse von der Nordsee
Muehlenhof Nesse
Arnold Meier
Teil 6
Entscheidend sind 3 Dinge:
1. Ich habe mich kein einziges Mal angemeldet
2. Ich habe jedesmal widersprochen, egal ob sie mir per Email oder Post geschrieben haben
3. Nur ein Gericht entscheidet über Recht oder Unrecht und ggf. damit verbundene Freiheitsstrafen (siehe oben). Auch die Kommunikation mit einer Staatsanwaltschaft ist ernst zu nehmen. Alle anderen koennen pauschal ignoriert werden, da sie keinerlei Befugnisse besitzen!