In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden: Wer sich volltrunken hinters das Steuer setzt, handelt grob fahrlässig und riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch den Vollkaso-Versicherungsschutz für sein eigenes Fahrzeug. Abhängig von der Schwere des Verschuldens können die Versicherungen ihre Leistungen kürzen und in Ausnahmefällen sogar ganz streichen (AZ: IV ZR 225/10)
Das Gericht sprach sich damit gegen die Forderung eines Autofahrers aus, der betrunken gegen einen Laternenpfahl gefahren war und von seiner Vollkasoversicherung die Reparaturkosten von mehr als 600 Euro erstattet bekommen wollte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil bei dem Mann 2,7 Promille Alkohol im Blut gemessen wurden.
Mit seinem Urteil legte der Bundesgerichtshof eine seit 2008 geltende Quotenregelung aus, nach der Versicherungen nur noch in Extremfällen Zahlungen gänzlich verweigern dürfen, anonsten zumindest eine anteilige Quote des Schadens ersetzen müssen.