Mehr Transparenz und Beratungspflicht bei hohen Dispositionszinsen gefordert
Wer das schnelle Geld für kleinere Aufwendungen benötigt nutzt gerne die unkomplizierte Variante, den „Dispo“ zu überziehen, anstatt einen Kleinkredit aufzunehmen. Inhaber von Girokonten dürfen dies in den meisten Fällen bis zu einer vertraglich festgelegten Summe, wofür dann von einigen Banken überzogene Zinskosten berechnet werden. Hierauf wird im Vorfeld nicht oder nur unzureichend hingewiesen. Die Banken setzen daher oft auf die Unwissenheit ihrer Kunden und lassen zu wenig durchblicken, wie viel Mehrkosten durch die Überziehung letztendlich auf den Kunden zukommen.
Nach Meinung von verbraucherschutz.de wäre eine höhere Transparenz sowie eine Beratungspflicht durch die verantwortlichen Banken ein absolutes Muss, um die Verbraucher nicht weiterhin im Dunkeln tappen zu lassen. Auch Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes fordert: ,,Dass wir eine verbraucherfreundliche, transparente Regelung bekommen, ist das Mindeste, was wir erwarten.“ Auch Bundesjustizminister Heiko Maas nimmt Stellung und verlangt von den Bankunternehmen, ihre Kreditzinsen im Vorfeld im Internet zu veröffentlichen, damit Verbraucher besser vergleichen können. Des Weiteren sollen Banken zukünftig mehr über kostengünstigere Finanzierungsmodelle informieren.
Letztendlich bleibt abzuwarten, ob die Politik sich zur Not mit einem Gesetz in das intransparente Verhalten der Banken einmischt, aber so wie es derzeit läuft kann es keinesfalls weitergehen.
Die Dispo- und Überziehungszinsen sind weiterhin zu hoch.
Wie die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck erfuhren, sind die aktuellen Dispo- und Überziehungszinsen immer noch auf stabil hohem Niveau. Je nach Kontomodell liegt die Preisspanne bei bis zu 12,95 Prozent. Dies kann zum Beispiel derzeit berechnet werden bei Kunden der Raiffeisen-Volksbank in Aurich oder der überregionalen Targobank.