Was darf der Verbraucher im Kamin oder Kachelofen verheizen und was nicht. Das Umweltbundesamt teilte mit, dass im Handel teilweise Briketts angeboten werden, die nicht nur den gesetzlichen Richtlinien nicht entsprechen, sondern auch noch einen sehr hohen Schadstoffausstoß verursachen. Im Baumarkt wurden Rindenbriketts entdeckt, die die Vorgaben des 1. BImSchV aufgrund des hohen Gehaltes an schadstoffbildenden Elementen nicht erfüllen. Also darf das, was im Handel angeboten wird, nicht immer unbedingt im Kamin verbrannt werden. Welche Brennstoffe der Verbraucher einsetzen darf, ist in der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ dokumentiert. Wer dies nicht befolgt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt daher, nur zulässige Presslinge zu kaufen, die auch mit den entsprechenden Normen gekennzeichnet sind. Neben Holzscheiten, Braun- und Steinkohle sind dies Holzbriketts nach DIN 51731 oder DIN EN 14961-3, Klasse A und Holzpellets nach DIN EN 14961, Klasse A1. Der Kunde kauft natürlich oft ohne Vorbehalt, denn wer kann sich schon vorstellen, dass Produkte verkauft werden, die den DIN Vorschriften nicht entsprechen.