Weko Media LLC – Ein neuer Fall von Abofallen
Weko Media LLC macht Schlagzeilen als ein weiterer Betreiber von Abofallen, der durch den Einsatz von Täuschungsformularen versucht, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler in teure Verträge zu verwickeln. Diese Methode, auch als Branchenbuchabzocke bekannt, hat eine lange Geschichte und erfreut sich trotz ihrer Offensichtlichkeit weiterhin großer Beliebtheit.
Einblick in Weko Media LLC
Die Weko Media LLC hat ihren Firmensitz in Albuquerque, New Mexico. Auf den ersten Blick scheint es unlogisch, dass ein Unternehmen aus den USA ein Branchenverzeichnis für den deutschen Markt betreibt. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich die Taktik: Das Versenden der Täuschungsformulare per E-Mail ist nach deutschem Gesetz illegal. Die geografische Distanz erschwert rechtliche Gegenmaßnahmen, was Weko Media LLC die Möglichkeit gibt, ungestört zu operieren.
Die Strategie hinter Weko Media LLC
Angeboten wird ein Formular, das als Firmeneintrag deklariert wird und spezifisch ein Bundesland ausweist, was den Dokumenten einen offiziellen Anstrich verleiht. Im Zentrum des Formulars steht ein Bereich mit vorausgefüllten Daten des Empfängers. Ein begleitender Text erklärt, dass der Preis für den Eintrag bei 930 € netto jährlich liegt, und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat. In den Bedingungen steht, dass mit der Unterschrift die Geschäftsbedingungen als akzeptiert gelten und der Eintrag im Onlineverzeichnis Firmeneintrag.net veröffentlicht wird. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Das Portal Firmeneintrag.net
Im Vergleich zu anderen bekannten Branchenbuchportalen spielt Firmeneintrag.net eine untergeordnete Rolle und scheint kaum in der Lage zu sein, signifikanten Mehrwert zu generieren. Das deutet darauf hin, dass es sich hierbei um eine breit angelegte Betrugsmasche handelt.
Umgang mit Rechnungen von Weko Media LLC
Sendet ein Empfänger das ausgefüllte Formular zurück, wird ihm umgehend eine Rechnung zugesandt. Viele sind überrascht, da ihnen nicht bewusst war, dass sie einen Vertrag eingegangen sind. Einige zahlen in der Hoffnung, die Angelegenheit damit abzuschließen, doch folgt daraufhin eine weitere Rechnung für das nächste Jahr. Der Vertrag verlängert sich weiter, falls er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ihre Kommentare zu Weko Media LLC ?
Wenn Sie ebenfalls Erfahrungen mit Weko Media LLC gemacht haben, freuen wir uns über ihren Erfahrungsbericht in unseren Kommentaren. Dadurch warnen sie andere davor, ebenfalls in diese Masche zu geraten und sich entsprechende Rechnungen ausgesetzt zu sehen. Wir bitten daher darum, ihre Erfahrungen entsprechend niederzuschreiben und damit mit anderen zu teilen.
Erfahrungen mit Weko Media LLC
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Unternehmen wie Weko Media LLC . Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen.
Widerspruch gegen Rechnungen von Weko Media LLC
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über Weko Media LLC :
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: https://ll-ip.com/
Warum wird so etwas offensichtliches nicht von der Politik verboten??? Die müssen doch die Verbraucher schützen!!!!
Ich habe heute die Mails empfangen und damit die auch was zutun haben ausgefüllt – – – Branche > Zuhälter – – – Firma > Bordell – – – Ort > Puffhausen usw, Es sollten alle so ein Mist an die senden.
Leider sind wir ebenfalls auf den Betrug eingefallen und unterschrieben das Formular, da wir von einem kostenlosen Eintrag ausgingen. Der Prozess des Widerspruchs ist im Gang. Deshalb sind wir gespannt, ob wir durch kommen. An die Community: Gibt es eine Möglichkeit diese Betrüger bei der Polizei zu melden? Denn die KVG scheint den Sitze in der Schweiz zu haben. Kann man die rechtlicht für die „Mittäterschaft“ belangen?
Lieben Gruß aus Hamburg
Ich hatte soeben 2 Emails von WekoMedia drin.
Ärgere mich immer sehr über solche Maschen, vor allem, dass man sich nach deutschen Recht nicht wehren kann.
Ich bin vor einigen Jahren mal auf sowas rein gefallen. Da hatte man mir sowas als Schreiben geschickt, zeitgleich mit einer zu erwartenden Druckfreigabe eines anderen Verlags, den ich wirklich beauftragt hatte…sicher kein Zufall.
Ich habe damals das Zahlen der Rechnung verweigert (mehrfach) und mich auf das fehlen der Widerrufsbelehrung berufen. Ich kam durch.
Hier ist der Widerruf ja mit einem Satz erwähnt, glaube aber nicht, dass er so den Vorschriften entspricht.
Also….wehrt Euch!