Mit großem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die maxchoice gmbh & co kg sowie die maxchoice-premium gmbh einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat Hiervon betroffen ist das Produkt „maxchoice-geschenkscheck“,„maxchoice-premium-gutschein“ und „maxchoice-power-gutschein“.
Aus diesem Grund wird leider kein Versand der ausgewählten Gutscheine an Sie erfolgen. Ihre persönlichen Forderungen sindjedoch bereits unter Ihrer Bestellnummer erfasst worden.
Geschenkscheck:
Aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:maxchoice.de/produkte/geschenkscheck/
Premium- und Power-Gutschein:
Sie haben Ihre Gutscheine noch nicht eingelöst? Sie können Ihre Ansprüche nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens der maxchoice premium gmbh beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Eine Anmeldung vor Verfahrenseröffnung ist unwirksam. Das Verfahren wird voraussichtlich am 01.06.2013 eröffnet werden. Den genauen Zeitpunkt der Eröffnung und die Adresse des Insolvenzverwalters können Sie der Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de entnehmen.
Hallo again,
ich bekam jetzt ein weiteres Schreiben vom AG Köln. Bezogen auf die erste Zahlungsaufforderung brauche ich jetzt doch nichts zahlen.
„Es besteht keine Zahlungsverpflichtung. …. Diese Rechnung tritt an die Stelle alles vorhergehenden Rechnungen zum oben genannten Kassenzeichen. …“
Grüße
Thomas
Hallo,
ich bin heute aus dem Urlaub gekommen und habe ebenfalls eine Aufforderung über 20 EUR in meinem Briefkasten vorgefunden. Gibt es zu diesem Thema Informationen, was man dagegen tun kann außer zu zahlen?
Viele Grüße
Carmen
Hallo,
Ich bekam ebenfalls eine Aufforderung über 20€, obwohl ich damals Forderungen gestellt hatte. Muss man das jetzt bezahlen, oder kann man da gegen angehen, oder sollte man sogar ignorieren?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Thomas
Hallo,
ich habe ebenfalls eine Aufforderung über 20€ bekommen, obwohl ich damals fristgerecht angemeldet hatte. Um weitere Mahngebühren zu vermeiden habe ich aber erstmal die 20€ überwiesen. Das sollte man laut Schreiben auch auf jeden Fall tun, auch wenn man Widerspruch einreichen möchte.
Ich habe allerdings die Befürchtung das weitere Bearbeitungsgebühren entstehen, wenn ich Widerspruch einlege.
Grüße,
Inga