Schlüsseldienst Abzocke: 159,00 Euro Grundpreis für eine Türöffnung
Ein Verbraucher kann teure und unnötige Sachbeschädigungen einer lediglich zugefallenen Tür auch nachträglich anfechten, so der Sachverständige Uwe Sarfeld.
Wichtig: Das gilt sogar dann, wenn man vor Ort sein Einverständnis zur Maßnahme gegeben hat! Denn, wie Sachverständiger Uwe Sarfeld feststellt: „Wenn ein Schlüsseldienst einem ausgeschlossenen Kunden eine überflüssige und kostenintensive Maßnahme wie das Herausbohren des Türzylinders und den Austausch davon vor Ort als einzige Möglichkeit aufschwatzt und der Kunde im Eifer des Gefechts und zwischen Tür und Angel zustimmt, dann fällt das unter ‚Ausnutzung einer Zwangslage‘ und ist im Zweifelsfall auch vor Gericht anfechtbar.“
Klare Sache: Der Kunde steht vielleicht in der Kälte, drinnen läuft noch der Herd oder ein kleines Kind ist alleine eingeschlossen – er hat dann keine Wahl und ist auf schnelle Hilfe angewiesen. Wer das ausnutzt, begibt sich auf dünnes Eis. Bei entsprechend hohen Rechnungen lohnt sich da schnell der Gang zum Anwalt.
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„Dirk“ stellte am 27.2.23 den nachstehenden Kommentar zu diesem Artikel ein:
Auch ich kann nur vor dem Schlüsseldienst-Hamm.net bzw. Schlüsseldienst365.de warnen.
Ich brauchte eine Rechnung für meine Versicherung um mein Geld wieder zu bekommen, jedoch wurde mir nie eine zugestellt.
Der Monteur schickte mir angeblich eine Rechnung per Mail an dem Abend jedoch ist nie was angekommen.
Dann wollte ich schriftlich eine Frist setzen und siehe da wurde die Handynummer und die Adresse geändert.
Finger Weg!!!