Immer häufiger sind auch kleine oder mittelständische Unternehmen Ziel von Hackerattacken. In vielen Fällen merken die Betroffenen die Veränderung nicht und dann droht das böse Erwachen. Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mitteilt, kann eine zivilrechtliche Haftung auch schon bei Fahrlässigkeit entstehen.
Was ist zu beachten?
- Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seine Zugangskontrolle gegen Angriffe von außen abzusichern! Nutzer, deren Daten dort gespeichert sind und die missbräuchlich benutzt wurden, können die Firmen auf Fahrlässigkeit verklagen! Das Strafmaß liegt bei 50.000 bis 300.000 Euro, schlimmenstenfalls droht sogar eine Freiheitsstrafe!
- Gehackte Firmen sind verpflichtet, ihre Sicherheitslücke beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden.
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist darüber hinaus gesetzlich berechtigt, verdächtige Firmen auf Sicherheitslücken zu überprüfen, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet ist. Das kann zu einer mehrwöchigen Abschaltung der Internetseite führen!
Gut zu wissen, wo kann man sowas überprüfen lassen ?