IT-Sicherheitsgesetz für Webseiten-Betreiber, jeder ist verpflichtet!
Am 25.07.2015 ist das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten und erweitert das bis dahin vertretende Telemediengesetz ( TMG ) §13 Abs 7. um einschlägige Pflichten der Webseit-Betreiber.
Hierbei spricht man von einem Dienstanbieter, jeder Webseiten-Betreiber ist ein Dienstanbieter sobald Informationen auf dieser Webseite verfügbar sind. Also jeder.
Gesetzesquelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – TMG §13 Pflichten des Dienstanbieters
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
Was genau beinhaltet der §13 des TMG
Das Gesetz stellt die Verpflichtungen der Dienstanbieter gegenüber der Nutzer und Besucher klar.
Hierbei wird vom Dienstanbieter erwartet, dass er
- Sicherungsmaßnahmen zur Absicherung der Webseite eingerichtet hat.
- Absicherung des Datenschutzes oder vor Missbrauch der bezogenen Datensätze in der Lage ist.
- Eine Störung, durch äußere Angriffe, ausgeschlossen werden kann.
Worauf muss ein Webseiten Betreiber nun achten ?
Jeder Webseiten Betreiber muss sich nun die Frage stellen, wie sind oder wie kann man die erhobenen Personendaten schützen.
Hierbei gelten selbst erfasste IP Adressen als personenbezogene Informationen, denn das Telemediengesetz gibt vor was personenbezogene Daten in dem Falls sind.
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, …
Welche Folgen zieht eine Nichtbeachtung mit sich?
- Webseiten Betreiber können von Anwälten bezüglich der Nichteinhaltung abgemahnt werden.
- Desweiteren kann der Gesetzesgeber bei einer Unterlassung von „geeigneten Maßnahmen“ ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen!
Maßnahmen für Webseiten Betreiber
- Man sollte die Webseiten mit zusätzlichen Firewalls ( WAF ) vor Fremden schützen.
- Server sowie verwendete CMS immer auf dem neusten Stand halten
- Sicherungsbackups anlegen.
- SSL Verschlüsselung für die Webseite verwenden
Die nicht sachgemäße Absicherung gemäß §13 TMG könnte, unserer Meinung nach, in der Zukunft für Webseitenbetreiber durch Abmahnungen und Bußgelder ziemlich kostspielig werden.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
Sixt erstattet die Abbuchung für den angeblichen Schaden
meine-sauna-welt.de liefert die Sauna
maedchenflohmarkt.de: Geld für einen verkauften Artikel nach sechs Wochen erhalten
paul-valentine.com befindet sich aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren
hoosa.de zahlt nach Stornierung der Bestellung das Geld zurück
engelderliebe.de storniert die weitere Abbuchung des Abos
holz-terrarium.de liefert das Terrarium nach über drei Monaten dann doch
hamburg-modehaus.de: PayPal erstattet dann doch den Kaufpreis
Vorsicht bei Anruf von gigaws.de / GWS Giga Win Service
backstreetmerch.com erstattet den Kaufpreis nach Stornierung der Bestellung
hamburg-modehaus.de: Minderwertige Ware, erstattet aber den Kaufpreis
Desiani.com: Volle Erstattung der Retoure wird zunächst abgelehnt
diemer.de erstattet die Retoure
Google Fonts werden jetzt direkt von Wix.com bereitgestellt
mode-deals.com: Minderwertige Ware aus China
emmalove.de Lieferung trotz Storno. Retoure wurde erstattet
triathlonladen.de erstattet die Nichtlieferung und die Retoure
urlaubstransfers.de erstattet die Taxikosten
svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
GlücksTipper bestätigt den Widerruf des Gewinnspielvertrages
Interrail.eu liefert seit sechs Monaten die Pässe nicht
intervertrieb.de liefert die Markisen verspätet
Anruf von „GlücksTipper“ wegen angeblicher Gewinnspielteilnahme
adlermode.com erstattet den Kaufbetrag nach Stornierung der Bestellung
Primastrom: Vertrag mit 73 Cent kWh wurde rückabgewickelt
Kaufland.de erstattet den Kaufbetrag für das stornierte Ebike
Giga Euro Service storniert den Gewinnspielvertrag
favolt.de erstattet den Kaufpreis für die defekte Handy-Ladestation
Vorsicht vor telefonischen Angeboten von primastrom.de
fanatics-intl.com erstattet die Retoure
flixtrain.de erstattet die Verspätung
sixt.de korrigiert den Fehler wunschgemäß
vanessabruno.fr: Nach unserer „Intervention anstandslos überwiesen“
„Check24 erstattet aus Kulanz 50% der Mehrkosten“
ao.de: Erstattet nach Nichtlieferung den Kaufpreis
parken.flughafen-stuttgart.de / APCOA erstattet die Parkgebühr
HUK-Coburg bucht die unberechtigte Forderung aus
telefonicom.de akzeptiert den Widerruf
Klarstein.de: Erstattet über PayPal de Kaufpreis
selbstauskunft.de akzeptiert den Widerruf
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svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
Vorsicht vor Mails von branchenbuch24.net/ ProConcepta GmbH
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swblackseries.de liefert nicht, aber PayPal erstattet nicht
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