Herr Marc T. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.04.2013 bekam ich von web.de eine Rechnung für eine angebliche Mitgliedschaft im web.de Club in Höhe von 15€ pro Quartal. Die Mitgliedschaft soll sich nach einer sechsmonatigen Probemitgliedschaft um ein Jahr zum Preis von 60€ verlängert haben.
Ich war über den Erhalt dieser Rechnung sehr perplex, da ich niemals, auch nicht probeweise, eine Mitgliedschaft im web.de Club gewünscht und schon gar nicht beantragt habe.
Ich kann mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass ich jemals auf ein Angebot, auch nicht auf die bekannten Lockangebote wie Geburtstagsgeschenk-Aktionen, eingegangen bin.
Ich habe alle meine alten E-Mails für den Zeitraum um den 17.10.2012 (angeblicher Start der kostenlosen Probemitgliedschaft) kontrolliert. Niemals habe ich eine Bestätigung für eine Club-Mitgliedschaft erhalten.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass für den Abschluss eines Vertrages nicht nur die einfache Betätigung eines Buttons ausreicht, sondern ein mehrstufiger Prozess inklusive Eingabe des Passworts und Bestätigung der AGB. Dies kann ich hundertprozentig ausschließen. Nicht zuletzt, da ich meine E-Mails über Outlook abfrage und so gut wie nie auf der Website web.de aktiv bin.
Bis zum Tag an dem ich die Rechnung erhalten habe, wusste ich nicht einmal, dass ich angeblich bereits seit sechs Monaten eine Probemitgliedschaft im web.de Club habe. Dementsprechend habe ich von keinerlei Leistungen, Vergünstigungen oder ähnlichem profitiert.
Ich habe bereits mehrfach E-Mail Kontakt mit dem web.de Kundenservice aufgenommen. Dort geht man jedoch nicht auf meine Aussagen ein, sondern besteht auf die Zahlung der Rechnung. Ich hätte ja schließlich innerhalb der Widerrufsfrist kündigen können.
Dies ist mir nur leider nicht möglich gewesen, da ich niemals über den Start einer Mitgliedschaft informiert worden bin.
Bislang war ich jahrelang zufriedener Nutzer von web.de Freemail. Durch diese Aktion habe ich allerdings mein Vertrauen in den Anbieter verloren. Die Internetrecherche hat mir gezeigt, dass viele Nutzer von web.de Freemail ähnliches erlebt haben.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Beschwerde an web.de weiter leiten und mir in der für mich sehr ärgerlichen Angelegenheit weiter helfen können.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marc T.
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde an web.de und 1&1 weiter und schrieb:
Sehr geehrte Herren Matthias Ehrlich, Markus Huhn, Jan Oetjen,
die nachstehende Beschwerde erhielten wir von Ihrem Kunden, Herrn T.
Da wir diesen Vorgang auf unserer Seite veröffentlichen werden, geben wir Ihnen bis zum 23.5.2013 um 15:00 Uhr die Möglichkeit, uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Herrn T. möchten wir hiermit bitten, uns zu informieren, wenn Web.de sich mit ihm in Verbindung gesetzt hat.
Nachstehende finden Sie den Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr:
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Herr T. schrieb uns:
Hallo,
heute bekam ich eine Mail von web.de. Vielen Dank dafür lieber Verbraucherschutz:
Sehr geehrter Herr T.,
anbei erhalten Sie Ihre Gutschrift vom 22.05.2013.
Der Rechnungsbetrag wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
Mir ist genau dasselbe passiert. Leider habe ich bis heute keine Reaktion von web.de. Ich habe auch einen Brief an die firma geschrieben. Was kann man da tun?
Das man immer erst zur härteren Mitteln greifen muss, um Recht zu bekommen. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass man ausgenommen wird, wie eine Weihnachtsgans, wenn man nicht aufpasste und sich beschwert.
Musste auch feststellen, dass eine gewisses Brieftransportunternehmen erst nach Klage eine Unterlassungserklärung unterschrieb.
Die Menschen lassen einfach zuviel durchgehen bzw. es passiert einfach zuviel, als dass man sich um alles kümmern könnte.